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Homebutton reagiert nur noch schlecht
#1

Hey,

seit einigen Tagen reagiert mein Homebutton schlecht, bzw. gar nicht.

Muss immer 10-20 mal draufdrücken, dass es funktioniert.

Hab nen Complete XL Vertrag bei der Telekom, und keinen Jailbreak, kann ich mein Gerät umtauschen, oder muss erst versucht werden, dass es repariert wird, oder kann ich das selber entscheiden?

Mir wäre ja am liebsten, wenn ich ein neues bekommen würde.


Danke für Hilfe
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#2

Am besten bei Apple anrufen. In der regel gibt es ein refurbished gerät zurück.
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#3

Was heisst refurbished?
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#4

Ein generalüberholtes iPhone. Akku und Front-/Backcover sind neu, alle anderen Teile sind überholt/geprüft.
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#5

Hab ich keine chance auf ein ganz neues?
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#6

Nicht beim ersten Mal. Wenn Du 3-5 Geräte bekommen hast, die alle einen "Fehler" hatten, dann bekommst Du erst ein ganz neues...

Aber die refurbished Geräte sind absolut in Ordnung! Und auf jeden Fall schon besser als Dein Gebrauchtes. Zwinkern
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#7

Also einfach bei apple kundenhotline anrufen?
Wie lang dauert es dann bis ich ein neues bekomm?
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#8

Ja, einfach anrufen. Hier ist eine kostenlose Nummer 0800 / 2000 136

Dann kommt es darauf an. Wenn Du "normal" tauschst, dann schickst Du Dein iPhone zu Apple und bekommst einige Tage später das Austauschgerät.

Du kannst auch einen Vorabtausch machen, der kostet ohne Apple Care Protection Plan einmalig 29 Euro, mit ist er kostenfrei. Dann bekommst Du erst das Austauschgerät, und musst Dein defektes dann innerhalb einer Woche zu Apple schicken.
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#9

Ich frage mich, warum immer alle ein ganz neues wollen...
Der Händler / Hersteller hat das Recht auf Nachbesserung. Wenn du ein generalüberholtes bekommst mit neuem Front- und Backcover ist das doch super. Er könnte auch dein Handy reparieren und es mit deinen Covern zurücksenden, die z.B. evtl. schon verkratzt sind. Ist bei Glascovern eher unwahrscheinlich, aber kann ja alles sein.
Das Recht auf Nachbesserung hat er 2 oder 3 mal, bin mir nicht so sicher müsste ich nachlesen. Und dann hast du ein Recht auf Wandelung, d.h. entweder zurück geben und ein neues oder Geld zurück.
Und wenn der Händler / Hersteller ganz penibel ist, dann kann er sogar nach mehrfachen Tauschen einen Wandel verweigern, wenn es z.B. immer andere Fehler waren.
Und da es keine gesetzliche Garantie in D mehr gibt, nur noch Gewährleistung, kann der Hersteller die Garantiebedingungen sogar selbst festlegen.

Edith sacht...
Man, so lang hab ich geschrieben??? Gleich zwei neue Beträge... *G*
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#10

Ne ich wollte nur mal nachfragen weil ich noch nie probleme hatte und noch keinen umtausch hatte!

Danke fuer die hilfe
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#11

Sollte jetzt auch nicht persönlich gegen deine Person sein, sondern generell. Manche sind hier am meckern weil es nix neues gibt.
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#12

Mir hats jetzt auch gereicht....
Habe ein ACPP abgeschloßen (noch kurz vor Ende der Garantie Zwinkern) und warte jetzt die Tage auf das Austauschgerät daß ich behalten darf und meins schicke ich dann zurück.
Finde es ne klasse Lösung.
Was besser wäre, wäre ne 2 Jahres Garantie Zwinkern
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#13

@Bastuck
Du vermischst hier Garantie und Gewährleistung. Wollte ich nur erwähnen, da man hier genau aufpassen muss, was man bei wem in Anspruch nimmt.

Der TE kann bei der Telekom nur die Gewährleistung in Anspruch nehmen und bei Apple nur deren Garantie.

@ledeni
Wenn Du den regulären ACPP für 69 Euro bei Apple abgeschlossen hast, dann hast Du die Garantie auf 2 Jahre verlängert.
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#14

@Outlaw
Ich vermische eigentlich nichts. Ich habe die Gewährleistung erklärt, die müssen Händler / Hersteller je nachdem wo gekauft wurde geben.
Im letzten Satz steht, dass es in D keine gesetzliche Garantie mehr gibt und der Händler die Bedingungen für eine freiwillige Garantie dadurch auch selbst festlegen kann.
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#15

Du schreibst in einer Tour von "Händler / Hersteller" und das ist hier in dem Fall falsch, da es sich dabei nicht um das selbe Unternehmen handelt.

Es entsteht der Eindruck, der TE könnte gegenüber Apple Gewährleistungsansprüche geltend machen, was hier aber nicht geht.

Nachtrag:
".... je nachdem wo gekauft wurde." hast Du in Deiner sonst guten Erklärung nicht erwähnt und eine freiwillige Garantie gibt es nicht erst seit der Gewährleistung, sondern schon immer.
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#16

@Outlaw
"Es entsteht der Eindruck, der TE könnte gegenüber Apple Gewährleistungsansprüche geltend machen, was hier aber nicht geht."

Muss ich dir recht geben, ich hätte es ein weniger Ausführlich schreiben sollen. Hatte es auch eher allgemein formuliert. *rot werd* Wie sagt mein Dozent immer? Auf den Sachverhalt anwenden. Also bleibt hier dem TE die Gewährleistung durch den rosa Riesen oder die Garantie beim Apfel.


"...und eine freiwillige Garantie gibt es nicht erst seit der Gewährleistung, sondern schon immer. "

Das stimmt. 2002 kam die "Beweislastumkehr" nach 6 Monaten. Vorher wurde oftmals umgangssprachlich "Garantie" gesagt, obwohl es eigentlich nur eine Gewährleistung war. Jedoch war der Händler bei Fehlern in der Beweispflicht, dass ist er nun nach 6 Monaten nicht mehr.

Ich antworte am besten vor 10 Uhr morgens nicht mehr... Biggrin War zu früh... Biggrin
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#17

(05.05.2011, 15:52)Bastuck schrieb:  […] Jedoch war der Händler bei Fehlern in der Beweispflicht, das ist er nun nach 6 Monaten nicht mehr.

Andersrum wird ein Schuh draus: Die Beweislast liegt und lag grundsätzlich beim Käufer, erst durch den 476 wurde die auf sechs Monate befristete Umkehr zugunsten des Käufers eingeführt.

… so. Genug der Klugscheißerei. Biggrin
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#18

Hä ??

Früher musste sich der Verkäufer ebenfalls innerhalb der 6 Monate mit dem Problem alleine rumschlagen. Danach gabs gar nix mehr. Heute ist das noch immer so, nur dass nach den 6 Monaten der Käufer die Cance hat, seine Unschuld bis zum Ende der 2 Jahre zu beweisen und doch noch was zu reißen.

Also hat sich eigentlich nix geändert, da es fast unmöglich ist, irgend einen Mangel bereits auf die Übergabe zu schieben, vor allem nach so ner langen Zeit.

Ok, der Name hat sich geändert ....

Freiwillige Garantien gibt es schon, seit es den Handel gibt. Damals zu den Zeiten der ges. Garantie von 6 Monaten nannte sich das dann oft Zusatzgarantie oder Anschlussgaramtie, je nach Beginn.

Übrigens heißt es auch schon lange nicht mehr Gewährleistung, sondern eigentlich Sachmängelhaftung ....
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#19

Doch, auch früher lag die Beweislast jederzeit beim Käufer. Es bestand zwar bei fehlerbehafteten Sachen das Recht auf sofortige Wandelung/Minderung (heute ja Rücktritt/Minderung bei Mängeln nur nach Fristsetzung zur Nacherfüllung), allerdings hing die praktische Umsetzung ausschließlich vom Verkäufer ab: Erkannte dieser den Fehler nicht als verschuldet an, stand man blöd da.

Der Gewährleistungsbegriff wird uns erhalten bleiben, einfach, weil die betroffenen Regelungen nun quer durchs Schuldrecht unter verschiedenen Überschriften verstreut sind und man den Verbraucher irritieren würde, wenn man ihn mit der Tatsache konfrontiert, dass es das Gewährleistungsrecht an sich gar nicht mehr gib. Biggrin
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#20

(04.05.2011, 14:54)ledeni schrieb:  Mir hats jetzt auch gereicht....
Habe ein ACPP abgeschloßen (noch kurz vor Ende der Garantie Zwinkern)

Es ist völlig egal, wann du den ACPP abschliesst. Die Gültigkeit bezieht sich nicht auf das Kaufdatum oder Registrierung des ACPP sondern zählt ab Ablauf der regulären Garantie des Gerätes. Rechtzeitige Registrierung (innerhalb der Garantiezeit) vorausgesetzt.



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