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iPhone 4 - in USA und Germany
#1

Hi Leute!

Ich habe folgendes "Problem".

Ich besitze seit ca. 3-4 Monaten ein iPhone 4 von T-Mobile (Vertrag).

Nun muss ich für ca. 15 Monate berufl. in die USA. Natürlich würde ich da gerne mein iPhone 4 mitnehmen. Prinzipiell ja kein Problem aber ich würde mir dann in den USA einen Mobilfunkanbieter suchen da ich dort natürlich nicht mit meinem T-Mobile-Tarif telefonieren / surfen will.
Soweit mir aber bekannt ist kann ich das iPhone 4 aber nicht mit einer anderen (USA-Anbieter) Karte betreiben, oder?

Nun gäbe es noch eine andere Alternative.

Meine Frau bleibt hier in Deutschland und die würde auch mein bisheriges iPhone 4 (T-Mobile) abnehmen.

Wenn ich mir nun aber in den Staaten ein neues iPhone 4 kaufe ist das doch auch bestimmt gelockt, oder? Und dann kann ich dieses USA-iPhone 4 nach den 15 Monaten nicht mehr in Deutschland verwenden, oder?

So. Jetzt befinde ich mich quasi in einer Zwickmühle.

Was würdet Ihr mir empfehlen?
Was würdet Ihr an meiner Stelle tun?
Kann man das iPhone 4 evtl. bei T-Mobile freikaufen?
Könntet Ihr evtl. sogar einen Anbieter in den USA empfehlen?

Würde mich über Eure Tipps freuen.

Schöne Grüße
apple-Sigi
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#2

Wenn Du in den USA das iPhone direkt bei Apple kaufst, solltest Du es inzwischen ohne Lock bekommen, siehe hier:

https://iszene.com/thread-118444.html

Also dürfte es eigentlich keine Zwickmühle mehr sein. ZwinkernBiggrin

Nachtrag:
Hab mal im US Store nachgeschaut und da kannst Du direkt unter AT&T und Verizon das ungelockte direkt bei Apple bestellen. Im Moment zwar scheinbar nur die 16 GB Version in schwarz aber immerhin.
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#3

Gib deiner Frau das gelockte iPhone, kauf' dir in den USA bei Apple direkt ein neues iPhone und lies die Portal News ... vor allem die Breaking News von gestern Zwinkern
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#4

Natürlich ist online bestellen immer mit Wartezeiten verbunen aber wenn Du nen Apple Store in der Nähe hast, kannst Du dort ja mal vorstellig werden. Wichtig ist halt, dass Du darauf hinweist, dass Du ein Vertragsfreies ohne Lock willst, da in den Applestores auch die Vertragsteile angeboten werden, imho sogar ohne Vertrag aber dann halt gelockt.

Dann rechne auch noch bei der Rückkehr nach DE die Einfuhrumsatzsteuer dazu, nicht das Du dann plötzlich am Zoll überrascht wirst. Ich würde das sogar deklarieren, denn sonst kann es sein, dass Du den Betrag nochmal als Strafe zahlen musst. Zumindest was man so im TV sieht .... ZwinkernBiggrin
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#5

Muss man auch noch Zoll zahlen, wenn man es rund ein Jahr in den USA genutzt hat Gruebel . Nur mal so dumm gefragt.
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#6

Habe ich mich auch gefragt - keine Ahnung.
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#7

Ich denke, die Nutzungszeit in den USA spielt keine Rolle, denn Einfuhr ist Einfuhr.

Zoll fällt verm. eh nicht an, sondern m.W.n. nur die Steuer (19%).

Wenn Du ein Gerät mit in die USA nimmst, ist es sogar vorteilhaft, wenn Du die Rechnung aus DE mitnimmst, denn es kann sein, dass Dir der Zoll bei der Rückkehr unterstellt, Du hättest es in den USA gekauft. Dann wäre die Rechnung aus DE eine gute Hilfe.

Bin kein USA Reisender, daher sind das alles nur Erfahrungen anderer.

Ansonsten: http://www.zoll.de
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#8

Wobei ihm die deutsche Rechnung des Telekom-iPhones ja nichts nutzt wenn er das iPhone in den USA kauft. Mit einem Blick auf Modell- und Seriennummer sieht man ja, dass die Rechnung nicht zum Gerät gehört.
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#9

Ich glaube langsam die Amis leiden an Verfolgungswahn. Es gibt ja wohl kein Land, wo ich die Rechnung zu meinem IPhone mitschleppen muss, um zu beweisen, dass ich es schon vorher hatte Wacko
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#10

Das ist mir klar, das war nur ein Beispiel, was alles beim Zoll passieren kann ....

Die Rechnung von DE soll ja nur für ein Gerät aus DE genommen werden, damit man nicht 2x Steuern zahlen muss.

@Tessa
Das hat mit den Amis nix zu tun, das ist der deutsche Zoll !!

Und der will sein Land halt vor illegalen Importen und Steuerbetrug schützen.

Bei den Amis ist das daher lockerer, da die eh alles Netto verrechnen und man die Steuern nachträglich zahlen muss. Hat aber wieder andere nachteile .... ZwinkernBiggrin
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#11

@Tessa: als das iPhone 4 in der Schweiz auf den Markt kam, habe ich die erste Zeit (als die Züricher Stores von Deutschen leergekauft wurden) auch immer meine Rechnung mitgenommen wenn ich in die Schweiz gefahren bin, damit ich im Zweifel hätte nachweisen können, dass ich kein iPhone-Touri auf Shopping-Tour bin Smiley
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#12

Oh, dann hatte ich was falsch verstanden. Wenn man aus einem anderen Land als die USA wieder in Deutschland einreist, hat man ja wohl auch nicht die RG dabei, oder schleppt hier irgendjemand immer bei Auslandsreisen seine RG mit ?

Edit: habe es jetzt gesehen, Xenia. Also doch jemand, der die RG dabei hatte. Ich wäre überhaupt nicht auf dir Idee gekommen, die RG mit zunehmen, wenn ich zwischen Deutschland u. der Schweiz gependelt wäre. Gut, dass ich nur mein altes 3G mit hatte als wir letztes Jahr im Grenzgebiet Schweiz, Österreich und Deutschland hin und her gefahren sind Smiley
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#13

Normal ist das bei Handys kein so großes Thema aber das iPhone hat sich bei den Zöllnern auch schon langsam rumgesprochen und der "iPhonetourissmus" ist dort inzw. auch bekannt.

Daher wird dort auch ein wenig genauer geschaut.

@Tessa
Das hat mit den USA nix zu tun, sondern mit den Einfuhrbestimmungen in DE.

Wenn Dir ein Zöllner unterstellt, Du führst was unangemeldet ein, dann ist es immer hilfreich, die passende Rechnung dabei zu haben, egal ob aus DE oder USA oder CH oder sonstwo. Ist das Gerät NICHT aus DE, dann empfihlt es sich sogar, das bei der Rückreise gleich freiwillig zu deklarieren, sonst kommt eben noch ne Strafe drauf, falls es deklarierungspflichig war.
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#14

Ist ja richtig, Outlaw, aber soweit habe ich gar nicht gedacht, dass man an der Grenze beweisen müsste, dass man das IPhone bereits bei Einreise hatte. *rot werd*
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#15

Bei der Schweiz kommt halt hinzu, dass es kein EU Land ist, daher ist die Schweiz genauso wie die USA und andere NICHT EU Länder zu sehen.
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#16

Genau Smiley
Zu einem Trip nach Frankreich hätte ich die Rechnung auch nicht mitgenommen und heute nehme ich sie auch in die Schweiz nicht mehr mit. Aber in den ersten Wochen wollte ich einfach auf der sicheren Seite sein.
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#17

Ich hatte auch meine kompletten Rechnungen meiner Fotoausrüstung mit in die USA. Einfach nur damit ich beim wieder Einreisen nach Deutschland direkt belegen kann, dass ich die Sachen auch vorher schon hatte. Man hat aber auch 7 oder 14 Tage Zeit, die Belege nach zu reichen. Dann würde die Rechnung vom Zoll nicht kommen. Aber das wäre mir zu blöde.
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#18

Nach 15 Monaten ist das egal.
Was in den USA mehr als 6 Monate vor der Rückreise erworben wurde, wird als Umzugsgut deklariert und fällt nicht unter die Einfuhrsteuer. Natürlich muss man selber dem Zoll nachweisen dass das Gerät bereits älter als 6 Monate ist, sollten sie der Meinung dass da was nicht stimmt. Von daher sollte die Rechnung zumindest aufgehoben werden.

Alexander
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#19

Fazit: Rechnung dabei, alles wird gut ....
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