Hallo zusammen,
leider ist mir mein iPhone 4 (Jailbreak/Unlock, FW 4.0.1) letzte Woche geklaut worden (in Frankreich). Damit habe ich mich bereits abgefunden, auch wenn leider keine Sperre darauf war. Nun suche ich ein neues iPhone, daher die Frage an die Fachleute:
1. Welche Firmware muss beim Kauf eines neuen iPhones darauf sein, um sowohl Jailbreak, als auch Unlock selbständig durchführen zu können (hab vor 1 Jahr selber durchgeführt, damals mit FW 4.0.1, bin seit dem nicht Up-To-Date)?
2. Wann ist realistisch mit dem Kauf eines iPhone 5 zu rechnen (Frage für mich also, ob ich so lange warten und zur Überbrückung ein gebrauchtes 3GS kaufen soll)?
3. Ich hab zwar alle Daten meines (geklauten) iPhones, hab aber leider keine Anmeldung bei MobileMe durchgeführt (die iPhoneSuche-App war zwar auf dem iPhone darauf, hatte aber nie Zeit mich anzumelden...)
So, kann ich denn anhand meiner IMEI / Serinennummer etc (hab alles abfotografiert) das iPhone über Apple blockieren lassen? Ich weiss, es nützt mir selbst nichts, aber so wären evtl. die Daten geschützt.
4. Das geklaute iPhone war mit Apple Protection plan abgedeckt - wird es auf mein neues iPhone übertragbar sein (mit der alten Laufzeit, wenn ich z.B. ein gebrauchtes Gerät kaufe?) Wohl eher nicht..
5. Gibt es große Unterschiede zw. 3GS und 4 (ich meine rein technisch).
Vielen Dank :-)
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1. Kauf ein werksfreies iPhone, dann ist die FW egal, denn bis zur aktuellen 4.3.3 kannst D jailbreaken und Unlock ist überflüssig.
2. Gerüchte gehen vom Herbst aus aber sicher ist gar nix.
3. Nein. Und das würde auch die Daten nicht schützen. Und so wichtig sind Deine Daten nun auch nicht, denn die Diebe interessiert nur die HW.
4. Nein. Der ACPP wird nur bei Garantieaustauschgeräte übertragen. Und selbs dort nur, wenn es sich nicht um ein nagelneues Gerät handelt.
5. Wie man es nimmt. Rein vom Diplay her finde ich den Unterschied schon sehr groß, dann kommt der Speed, der Rest unterscheidet sich imho kaum bis garnicht.
6. Bitte
Super :-)
Bevor ich jetzt direkt noch bei Apple bestelle:
Verstehe ich richtig, dass alle über Apple direkt gekaufte Geräte sind Netlock- / Simlock-FREI - für alle Netze?
Wenn ich die BB gesichert habe (z.B. mit TinyUmbrella etc. glaube ich) - kann ich nach einem Jailbreak das Gerät im Garantiefall wieder in den ursprünglichen Zustand bringen? Zumindest war das früher möglich, meine ich
Muss dich bei Punkt 4 korrigieren. Wenn du ein neues Gerät bekommst, zB Kompletttausch oder Upgrade, wird der ACPP sehr wohl übertragen.
Man kann ihn sich aber auch auszahlen lassen. Würde mich daher mal bei Apple direkt schlau machen, ob das in deinem Fall nicht doch möglich ist.
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26.06.2011, 18:55
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.06.2011, 18:57 von
Outlaw.)
Ok, dann wurde das geändert. Ein Kollege musste bei seinem Kompletttausch bei Apple noch einen neuen ACPP abschließen und das mit dem Auszahlen wurde ihm wohl nicht gesagt. Mir hatte man an der Hotline auch erzählt, dass die ACPP nicht auf Neugeräte übertragbar wären aber das ist schon länger her.
Nachtrag:
Bei. em Diebstahl geht das sicherlich nicht, da ja Apple kein Gerät zurückbekommen hat.
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gibt's denn nicht ne Diebstahl Versicherung mit 25% Selbstbeteiligung
ich bin bei AXA und die wickeln schnell ab ( Schadensfall)
Rechtschreibung ?? Nicht mit mir bin Ausländer
Eine Diebstahlversicherung fürs Handy oder eine Zusatzoption bei der Hausratversicherung?
Damit die Frage nicht in Vergessenheit gerät: verfällt die Garantie nach Jailbreak oder kann das iPhone im Schadensfall noch so zurückgesetzt werden, dass die Jailbreakspuren weg sind?
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Bei Raub soll doch angeblich die Hausrat zahlen ....
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26.06.2011, 22:09
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.06.2011, 22:10 von
Sim3v.)
Eine Diebstahlversicherung fürs Handy!
Also regulär muss man sagen wenn dein iPhone gejailbreaked ist hat es keine Garantie mehr. Wenn du es jedoch normal zurücksetzt sind keine jailbreak Spuren mehr drauf!
Es kommt natürlich auch den Schadenfall an ob du das iPhone noch so zurücksetzen kannst das keine Spuren mehr da sind. Aber ich denke mal wenn es so kaputt ist das es nicht mehr zurückgesetzt werden kann dann wird auch niemand prüfen ob da ein jailbreak drauf war.
@ Outlaw: tut sie auch. Aber meistens nur bei wirklichen Raub das bedeutet wenn es dir gewalttätig entnommen wurde. Also ein diebstahl aus der Hosentasche zählt dann oftmals nicht dazu!
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Du hast doch geschrieben, Dir wäre es gewaltsam "entnommen" worden ....
Bei Ordinarius sieht es natürlich anders aus.
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Die kostet doch fast nix ....
Hausrat in Verbindung mit privater Haftpflicht ist mit die wichtigste Versicherung für private! Verstehe nicht, wieso oft das Auto bessert versichert ist als man selbst.
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und wie kann man iphone klauen lassen
ich habe sogar eine lebensversicherung und hausrat
wen ihr keine versicherung habt fragt eure eltern meisten habe die ne versicherung und übernimmt doch da den schadenfall
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*schlaumeiermodus ein*
Wenn ich mich recht erinnere, gibt es in der Hausratversicherung eine sogenannte Klausel der "Aussenversicherung". Diese greift, wenn sich der Hausrat vorübergehend ausserhalb der versicherten Wohnung befindet (z.B. während des Urlaubs im Hotel). Die Klausel greift aber meines Wissens auch bei der Gründung eines zweiten Wohnsitzes eines Kindes für die Aufnahme einer Ausbildung/Studium (nur erste Ausbildung/erstes bzw. weiterführendes Studium) in einem abweichenden Ort (abweichend zum Hauptwohnsitz) für die Dauer der Ausbildungsmassnahme/des Studiums.
Ich würde mich auf jeden Fall erkundigen. Selbst bei "nur" Androhung von Gewalt gegen Leib und Leben greift die Hausratversicherung in der Regel. Wichtig ist die polizeiliche Aufnahme!!
Da immer der Neuwert (=Ersatzbeschaffung) versichert ist, lohnt sich eine Anfrage zum Vertrag der Eltern auf jeden Fall.
sorry für OT
*schlaumeiermodus aus*
also das mit dem Kind ist auf jeden Fall in vielen Versicherungen vorhanden. Ein Freund von mir wurde zu studienzeiten sein Handy aus dem Wohnheim geklaut, die Versicherung der Eltern hat dies ersetzt.
Den anderen Teil der "Außenversicherung" kann ich aber weder bestätigen noch dementieren. Ich denke aber, dass solche Klauseln sich durchaus finden lassen können.