Bei Onlinekäufen ist der Verbraucher in der Regel auf der sicheren Seite. Um ihn nicht die Katze im Sack kaufen lassen zu müssen, sieht der Gesetzgeber für Produkte, die über Händler im Internet gekauft wurden, ein vierzehntägiges Rückgaberecht vor. Bei Softwarekäufen greift diese Regelung allerdings nicht, was nicht zuletzt bei App Store-Kunden schon für einige Verärgerung gesorgt hat. Hat man eine App versehentlich gekauft oder sich aufgrund der Programmbeschreibung in dem Funktionsumfang einer App getäuscht, bleibt man idR auf deren Kosten sitzen.
Zwar ist Apple gelegentlich so kulant, auf Anfrage die Kosten für Fehlkäufe zu erstatten, verpflichtet sind sie dazu allerdings nicht.
In Taiwan hat der Verbraucherschutz dagegen nun Nägel mit Köpfen gemacht. Laut TheEconomicTimes wurden Apple und Google verpflichtet, dass im Inselstaat geltende siebentägige Rückgaberecht auch auf ihr App Stores anzuwenden. Während Apple diese Regelung überraschender Weise akzeptiert hat, weigert sich (noch überraschender) der Konkurrent aus Mountain View, an seiner bereits bestehenden fünfzehnminütigen Testphase zu rütteln. Auf die daraus resultierende 34600 US-Dollar Strafe reagierte Google mit der sofortigen Einstellung des Vertriebs kostenpflichtiger Apps in Taiwan.
Auf Apples restliche App Stores hat der taiwanesische Vorstoß natürlich keinen Einfluss. Zwar wäre eine Testphase durchaus wünschenswert, die Dauer von einer Woche jedoch reichlich übertrieben. Da in diesem Zeitraum der überwiegende Teil der Spiele längst durchgespielt wäre und viele Programme ihre Aufgaben da schon erfüllt haben, würde dies wohl eher zu einer "App-Hopping"-Mentalität führen als der eigentlichen Aufgabe des Verbraucherschutzes dienen.
Als Alternative würde sich dagegen eine zeitlich begrenzte Nutzung kostenpflichtiger Apps anbieten, nach deren Ablauf diese nicht mehr nutzbar sind und sich ggf selbst deinstallieren, sofern sie nicht vorher via in-App-Kauf freigeschaltet werden. Ein ähnliches Konzept wird ja bereits beim Filmverleih via iTunes umgesetzt.
Dass Apple den Umbau seines App Store-Konzepts plant ist allerdings eher unwahrscheinlich; dass durch den taiwanesichen Vorstoß zu einem Umdenken kommt bleibt allerdings zu hoffen.
Zwar ist Apple gelegentlich so kulant, auf Anfrage die Kosten für Fehlkäufe zu erstatten, verpflichtet sind sie dazu allerdings nicht.
In Taiwan hat der Verbraucherschutz dagegen nun Nägel mit Köpfen gemacht. Laut TheEconomicTimes wurden Apple und Google verpflichtet, dass im Inselstaat geltende siebentägige Rückgaberecht auch auf ihr App Stores anzuwenden. Während Apple diese Regelung überraschender Weise akzeptiert hat, weigert sich (noch überraschender) der Konkurrent aus Mountain View, an seiner bereits bestehenden fünfzehnminütigen Testphase zu rütteln. Auf die daraus resultierende 34600 US-Dollar Strafe reagierte Google mit der sofortigen Einstellung des Vertriebs kostenpflichtiger Apps in Taiwan.
Auf Apples restliche App Stores hat der taiwanesische Vorstoß natürlich keinen Einfluss. Zwar wäre eine Testphase durchaus wünschenswert, die Dauer von einer Woche jedoch reichlich übertrieben. Da in diesem Zeitraum der überwiegende Teil der Spiele längst durchgespielt wäre und viele Programme ihre Aufgaben da schon erfüllt haben, würde dies wohl eher zu einer "App-Hopping"-Mentalität führen als der eigentlichen Aufgabe des Verbraucherschutzes dienen.
Als Alternative würde sich dagegen eine zeitlich begrenzte Nutzung kostenpflichtiger Apps anbieten, nach deren Ablauf diese nicht mehr nutzbar sind und sich ggf selbst deinstallieren, sofern sie nicht vorher via in-App-Kauf freigeschaltet werden. Ein ähnliches Konzept wird ja bereits beim Filmverleih via iTunes umgesetzt.
Dass Apple den Umbau seines App Store-Konzepts plant ist allerdings eher unwahrscheinlich; dass durch den taiwanesichen Vorstoß zu einem Umdenken kommt bleibt allerdings zu hoffen.
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