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Hallo Gemeinde,
ich habe nun seit langem das Problem, dass der Power-Button meines iPhones nur noch bedingt funktioniert.
Wie verhält sich das jetzt mit der Garantie / Gewährleistung?
Das Problem besteht schon seit langem und ich würde es gerne kostenfrei beheben lassen.
Einen Wasserschaden kann ich ausschließen.
Das iPhone wurde im Juni letzten Jahres von der Telekom gekauft. Meines Wissens nach hat man 1 Jahr Garantie von Apple sowie 2 Jahre Gewährleistung vom Händler / Provider - in meinem Fall die Telekom.
Ist diese verpflichtet, mir den Schaden zu ersetzen?
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Nein... die Garantie ist abgelaufen und während der gesetzlichen Gewährleitung musst Du innerhalb der ersten 6 Monate beweisen, das der Fehler bereits von Anfang an bestand.
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Kannst nur zur Telekom und hoffen, dass die da was aus ... ja kann man schon Kulanz zu sagen ... machen.
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Danke vorab für die Antworten.
Aber beläuft sich die gesetzliche Gewährleistung von Händler (Telekom) zu Kunden nicht auf 24 Monate? Mit dem Beweisen ist das ja immer so ne Sache. Aber aussichtslos sollte ein Versuch doch eigentlich nicht sein, da wie gesagt die Telekom ja eine Gewährleistung von 24 Monaten einhalten muss...?
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google mal nach Gewährleistung :-)
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29.08.2011, 14:54
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29.08.2011, 14:55 von
aciid.)
und hier Wikipedia:
Für die Beweislast gilt allgemein § 363 BGB: Hat der Käufer die Sache als Erfüllung angenommen oder im Werkvertragsrecht der Besteller die Sache abgenommen (§ 640 BGB), trifft den Käufer oder den Besteller die Beweislast für den Sachmangel, wenn sie Mängelansprüche geltend machen. Abweichend gilt beim Verbrauchsgüterkauf (§ 474 BGB) teilweise nach § 476 BGB eine Beweislastumkehr in Form einer Vermutung: Hier wird in den ersten sechs Monaten nach Übergabe vermutet, dass der Mangel schon bei der Übergabe vorlag, "es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache (beispielsweise bei typischen Verschleißteilen und kurzlebigen Verbrauchsgütern) oder des Mangels (etwa weil der Mangel so offensichtlich ist, dass er bereits beim Kauf hätte bemerkt werden müssen) unvereinbar" . Erst danach muss der Käufer die Mangelhaftigkeit bei Übergabe beweisen.
Da sich die Pflicht zur Gewährleistung aus dem Kaufvertrag ergibt, gibt diese auch nur Ansprüche gegen den Verkäufer, nicht aber gegenüber dem Hersteller oder Zwischenhändlern in der Lieferkette.
Und genau das steht auch in Deinem Link... musst mal weiterlesen :-)
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29.08.2011, 14:55
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29.08.2011, 14:57 von
gado.)
Du hast 24 Monate. In den ersten 6 Monaten wenn was kaputt geht müsste die Telekom dir beweisen, dass es kein Produktionsfehler war. Das ist unmöglich. Deswegen bekommt man es in den ersten 6 Monaten fast immer getauscht oder repariert. Da hat man aber dann meistens ehe noch Garantie vom Hersteller. Nach den 6 Monaten musst du beweisen, dass es ein Produktionsfehler ist, was genauso unmöglich ist. Da kann sich die Telekom dann einfach quer stellen. Nach 24 Monaten läuft die Gewährleistung dann ganz aus. Also diese Gewährleistung bringt genau gar nichts. Deswegen am besten eine Garantie immer verlängern, wenn das möglich ist.
Du kannst nur zur Telekom und hoffen, dass die das machen. Ist kein großer Eingriff, deswegen könnte es sein, dass die das machen.
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Okay. Fazit:
6 Monate Garantie
24 Monate Gewährleistung
Zwischen den beiden Zeitpunkten muss vom Käufer nachgewiesen werden, dass das Problem schon seit Anfang bestand, was praktisch natürlich quatsch ist. Daher evtl. lediglich Kulanz.
...wenn ich das jetzt richtig verstanden habe.
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nich ganz... Apple gibt 1 Jahr Hersteller Garantie. Und richtig... Dein Fall liegt im Kulanzverhalten der Telekom.
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Okay, dann weiß ich jetzt erstmal Bescheid. Ich werde mein Glück versuchen, auch, wenn meine Chancen wohl gegen null gehen.
Ich bedanken mich für eure Hilfe. Sollte ich tatsächlich Erfolg haben, melde ich mich hierzu nochmal zu Wort.