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Axa Versicherung (Telekom) für I Phone 4 falsch beraten worden...
#1

Moin Moin,
ich war immer Besitzer einer Wertgarantie Versicherung für meine Handys.
Als das I4 auf den Markt kam habe ich unter falscher Beratung leider einen AXA Vertrag gleich mit abgeschlossen. Auf meine Frage beim Schadensfall "Diebstahl" hat der Telekom Mitarbeiter ganz klar mit Ja ist mit versichert geantwortet.

Dumm wie ich war habe ich diesen Worten vertraut, jetzt wo es geklaut wurde musste ich feststellen das nur der "RAUB" versichert ist. Ich weiß inzwischen von mehreren Freunden das dieses kein Einzelfall ist. Erst vor zwei Monaten hat ein Freund genau das gleiche gefragt und auch hier wurde falsch informiert.....

Für mich ganz klar eine Masche.....

Wer hat ähnliche Erfahrung gemacht. Kann ich mich wehren, macht das einschaten eines Anwalts Sinn?
Auf schriftlicher Beschwerde bei der Telekom habe ich ein lustiges neues Angebot für ein I3 S erhalten zu einem Wucherpreis..... null Reaktion auf meine Vorwürfe...

Wer kann helfen...

Vielen Dank aus FFM

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#2

Du hast doch ein Vertrag unterschrieben, das zählt. Was er dir gesagt hat, kannst du ja nicht beweisen, somit hast du einfach keine Möglichkeit.
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#3

so einfach können die doch da nicht raus kommen.... wenn diverse Personen dieses so erlebt haben....
... Ist ja wohl ein Witz.... ich Wette die bekommen eine Provision pro abgeschlossene Versicherung ...
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#4

Kann ja sein, du könntest jetzt ein Rechtsstreit anfangen, bei der Summe würde dir bei den Gewinnchancen jeder Anwalt sagen, dass du das lieber lassen solltest, da sich das nicht lohnt.

Du kannst ja nicht beweisen, dass er dir das so gesagt hat. Außer du warst mit jemanden da, den du kennst und der hat das mitbekommen. Nimm es als Lehrgeld und lies dir die Verträge in Zukunft durch. Sonst wende dich mal an die Verbraucherzentrale, ob die da auch was machen.

Glaube nicht, dass das eine Masche ist, da sie so Kunden verlieren und auf langer Sicht macht das kein Sinn. Ich denke, du wirst erstmal nicht weiter bei der Telekom bleiben. Vielleicht war der Mitarbeiter falsch geschult.
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#5

Prinzipiell gibt es eine Haftung für aus Falschberatung resultierende Schänden, in deinem Fall also der ausbleibende Ersatz aufgrund fehlender Deckung.

http://verbraucherschutz.wtal.de/falschberatung.htm

Aber wie Gado sagt, musst du das beweisen können, wenn du keinen Freund dabei hattest, der das Gespräch mitgehört hat und bezeugen kann, dass von "Diebstahl" die Rede war, hast du schlechte Karten.
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#6

ich war in Hessen und der Kollege der vor kurzem das gleiche erlebt hat in Nordfriesland SH sorry an Zufälle glaube ich nicht....
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#7

Das sind jetzt zwei Fälle, nicht wirklich aussagekräftig.
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#8

(19.09.2011, 12:57)submariner schrieb:  Prinzipiell gibt es eine Haftung für aus Falschberatung resultierende Schänden, in deinem Fall also der ausbleibende Ersatz aufgrund fehlender Deckung.

http://verbraucherschutz.wtal.de/falschberatung.htm

Aber wie Gado sagt, musst du das beweisen können, wenn du keinen Freund dabei hattest, der das Gespräch mitgehört hat und bezeugen kann, dass von "Diebstahl" die Rede war, hast du schlechte Karten.

Danke.... werde mal das versuchen....
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#9

Diebstahl/ einfacher Diebstahl ist ab 600 Euro Versicherungssumme bei der Axa enthalten.

http://www.handy.schutzbrief24.de/was_is...d9676409bb

Zitat:§2
...
2. Versicherungsschutz besteht bei Verlust des Gerätes, sofern dies in der Beitrittserklärung entsprechend ausgewiesen ist, durch
a) Einbruchdiebstahl nur, wenn sich das Gerät in einem verschlossenen Raum eines Gebäudes oder in einem verschlossenen nicht einsehbaren Kofferraum eines verschlossenen PKW befand und der Einbruchdiebstahl nachweislich zwischen 6 und 22 Uhr verübt wurde;
b) Diebstahl nur, wenn das Gerät in persönlichem Gewahrsam sicher mitgeführt wurde oder in einem verschlossenen, nicht einsehbaren Behältnis einem Beförderungsunternehmen oder einer Gepäckaufbewahrung übergeben wurde.
c) Raub oder Plünderung
d) Versicherungsschutz gegen die in Abs. 2a) bis 2c) betitelten Schäden besteht ausschließlich in den mit den Buchstaben „XT“ hervorgehobenen Tarifen
Bei Mobilfunkendgeräten besteht Versicherungsschutz gegen die in Abs. 2a) bis 2c) betitelten Schäden ausschließlich wenn Tarif StandardPlus (2a) oder PremiumPlus/ PlatinumPlus (2b bis 2c) dokumentiert wurde.
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