01.10.2011, 20:24
Also habe ich schlechte Chancen, mich zu beschweren und mein Geld doch wieder zu bekommen?
(01.10.2011, 20:13)Ratio schrieb: das eine ist Strafrecht, das andere Zivilrecht. Im Zivilrecht wird nichts wegen Geringfügigkeit abgewiesen. Da kannst du selbst auf 2 € klagen und das Gericht MUSS sich damit auseinander setzen.
Deine Klage wurde nicht wegen Geringfügigkeit abgewiesen, sondern, wenn es ein Strafverfahren war, wegen Geringfügigkeit eingestellt. Eingestellt wird im Strafrecht, Abgewiesen im Zivilrecht.