Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

Iphone 3GS aus USA von AT&T unlock durch T-Mobile möglich?
#1

Hallo zusammen,

Ich besitze seit etwas mehr als 2 Jahren ein Iphone 3GS aus den USA mit AT&T netlock. Zur Zeit betreibe ich das Gerät mit der 4.3.1 und einem älteren Baseband ---> unlock durch Ultrasn0w.

Auf der T-Mobile Unlock Seite habe ich einfach mal meine EMEI eingegeben und mein Iphone wurde auch zum Entsperren erkannt. Zuerst erschien das Datum, ab dem die Entsperrung möglich sei. Nach diesem Tag hieß es dann, dass das Iphone erfolgreich zum Entsperren an Apple gemeldet wurde.....

Wie kann ich denn jetzt OHNE mein altes Baseband zu gefährden testen, ob mein Iphone tatsächlich nach einem Softwareupdate entsperrt wurde?

Danke!

Gruß
Zitieren
#2

Wird es nicht, Geräte mit AT&T Netlock behalten diesen ein Geräteleben lang. Die Anzeige der T-Mobile-Seite kannst Du daher getrost ignorieren.

-> Anmeldung zum Test der iOS 9-Betas bitte per PM <-
Zitieren
#3

Danke für die Info. Dann muss ich wohl auf ultrasnow für iOS 5 warten oder aufs 4s umsteigen
Zitieren
#4

AT&T ist ja nicht derjenige, der ein iPhone nach 2 Jahren (Vertragsende) "entsperren" kann. Die Sperrung geht von Apple aus; bei denen ist der "Netlock" in einer weltweiten Datenbank vermerkt. Um das iPhone zu entsperren, muss Apple quasi nur den "Hebel umlegen", dann ist die Sperrung beim nächsten Update mit iTunes aufgehoben. Apple macht das aber nicht, ohne dass sie dazu eine entsprechende Mitteilung von AT&T erhalten. AT&T wiederum sieht sich nicht genötigt, eine solche an Apple zu schicken. (Die Telekom erledigt diese Mitteilung an Apple - natürlich nur für Geräte aus eigenen Verträgen - zwischenzeitlich automatisch über eine Webseite.)
Besitzer von iPhones, die früher unter einem AT&T-Vertrag liefen, sind bei diesem Ringschluss (gegenseitige Zuweisung der Verantwortlichkeit zwischen Apple und AT&T) die Gelackmeierten. Auch ich gehöre dazu (3GS, neues iOS und neue Modemfirmware). - Nun frage ich mich allerdings, ob es da mit "rechten" Dingen zugeht. Man kann natürlich sagen: "Die sind nicht verpflichtet, irgendwas zu tun (also zu entsperren)". Ich sehe die Angelegenheit aber aus der anderen Richtung und frage: "Ist Apple berechtigt, 'etwas' zu tun und nicht vielmehr verpflichtet, dieses 'etwas' ab sofort zu unterlassen?" Denn Apple tut ja was: Apple hindert mich *aktiv* daran, auf mein Eigentum zuzugreifen bzw. es in der von seiner Art her bestimmungsgemäßen Funktion zu nutzen. Mein 3GS unterscheidet sich nicht im Geringsten von Millionen anderer 3GS-iPhones. All diesen Geräten ist eigen, dass man mit ihnen telefonieren kann, während der Netlock keine ureigene Eigenschaft der Geräte ist, sondern ein Verfahren, mit dem Apple über seine Datenbank die Funktion *meines* Geräts manipuliert. Hat Apple dazu wirklich (noch) das Recht, obwohl ich der Eigentümer/Besitzer bin und es keinerlei vertragliche Bindungen mehr gibt?

Kann mir das hier jemand beantworten oder sollten wir damit mal den Verbraucherschutz kontaktieren, ein entsprechendes Fernsehmagazin darauf hinweisen oder sonst etwas? Oder ist dieser Vorgang, so in das Eigentum eines anderen einzugreifen bzw. dem Eigentümer den Zugang zu verwehren gar Diebstahl oder zumindest Nötigung?

Bin mal auf die Meinungen hier gespannt :-)
Zitieren
#5

Dein Eigentum ist ein iPhone mit Net-Lock auf AT&T, und auf dieses Eigentum, welches du dir vermutlich aus freien Stücken (aber ohne dich ausreichend über alle Konsequenzen zu informieren) zugelegt hast, kannst du uneingeschränkt zugreifen. Du kannst jetzt soviel philosophieren wie du willst, den AT&T-Netlock wirst du nicht los. Selbst wenn du jetzt von Diebstahl oder Nötigung schwadronierst. Rolleyes
Zitieren
#6

So einfach? - Tatsächlich gibt es kein (beim Kauf) mit einem Netlock "ausgestattetes" iPhone. Der Netlock wird nachträglich von Apple übertragen (Stichwort Aktivierung) und gemanagt (zum Beispiel nach dem Zurücksetzen des Geräts in den Ursprungszustand, in dem es keinen Netlock "hat", und der erneuten Inbetriebnahme). Ich sagte ja schon: der Netlock ist nicht mein Eigentum. Er ist ein Verfahren. Ich habe mit AT&T gar nichts am Hut. Ich bin auch nicht der Käufer, sondern der Zweiteigentümer. Ich will auch keinen Netlock "loswerden" (der ist beim Rücksetzen des Geräts nämlich weg). Ich möchte keinen neuen "bekommen" (über eine Aktivierung). Das ist der Punkt. Apple will mir den aber "aufzwingen".
Und was die Information über "Konsequenzen" anbelangt: Nach Ablauf des Vertrags (2 Jahre) hat sich die Bindung an den Vertrag erledigt. Oder gibt es bei AT&T-Verträgen etwa eine Vereinbarung in der Form: Auch nach Vertragsende behalten wir uns vor, lebenslang über Ihr Gerät zu bestimmen und und die Funktion des Geräts durch entsprechende Eingriffe einzuschränken? Wohl kaum.
Ein Verbraucher kann davon ausgehen, dass sich seine Verpflichtungen nach Ablauf des Vertrags erledigt haben und er frei über sein Eigentum verfügen kann.
Zitieren
#7

Oh Mann... wie gesagt, du kannst jetzt philosophieren wie du willst, an der Situation wirst du herzlich wenig ändern können. Ein Käufer wird vor dem Kauf über den Net-Lock informiert. Meinst du, du bist der erste Mensch auf der Welt, der überlegt, ob Net-Locks wohl rechtlich haltbar sind oder nicht?
Zitieren
#8

Nein, ich bin nicht der erste Mensch. Die Gerichte sehen das wohl ähnlich (siehe Urteile in den USA zu Jailbreak und Unlock). Und die Telekom lässt es erst gar nicht soweit kommen.
Nur hat sich hierzulande vielleicht noch nie ernsthaft jemand um speziell diese (AT&T-)Fälle gekümmert, weil alle gleich zu Jailbreak und Unlock greifen?

@PD: Falls du tatsächlich über die juristischen Detailkenntnisse verfügst, meinen Einwand so glatt vom Tisch wischen zu können, lasse ich mich gerne eines Besseren belehren.
Zitieren
#9

nochmal... Apple zwingt niemanden etwas auf. Jeder der sich ein iPhone von AT&T anschafft / angeschafft hat, sollte sich im Vorfeld genügend informiert haben, das der Netlock dauerhaft bestehen bleibt. Wenn dann jemand das Gerät aus freien Stücken kauft, darf sich nachher nicht darüber beschweren. ich sage gerne nochmal... Apple zwingt niemanden etwas auf.
Zitieren
#10

"das der Netlock dauerhaft bestehen bleibt" - Wo steht das?
Und ich wiederhole mich nur ungern: Fakt ist: Apple installiert den Netlock, nicht AT&T! (Eigentlich ist diese Aussage doch klar und verständlich formuliert, oder?)
Zitieren
#11

Aber Apple installiert es im Auftrag von AT&T, das ist der Unterschied. Apple macht es nicht, weil sie lustig sind, sondern weil sie einen Auftrag haben.
Es steht auch nirgends, dass der Netlock nach einer gewissen Zeit entfernt werden kann, oder?

Wie das rechtlich zu bewerten ist, ist ein ganz anderes Thema.
Zitieren
#12

Joah, nach der Argumentation hättest du nicht mal einen Anspruch darauf, dass Apple dir das Gerät aktiviert, denn es wird ja unaktiviert verkauft. Wacko

Und ich wiederhole mich ungern, aber der Käufer wird vor dem Kauf über den Net-Lock (egal ob der jetzt von AT&T, von Apple oder vom Weihnachtsmann kommt) informiert und kann sich daraufhin entscheiden, das Gerät unter dieser Bedingung zu kaufen oder nicht. Eigentlich ist diese Aussage doch klar und verständlich formuliert, oder?
Zitieren
#13

"Aber Apple installiert es im Auftrag von AT&T" ... das mag schon sein, interessiert mich als Verbraucher (der nichts mit AT&T zu tun hat) aber wenig. Sollte die Einschränkung der Nutzung nach Ablauf eines Vertrags rechtlich nicht mehr zulässig sein, ist es für denjenigen, der dies tut, rechtlich unerheblich, ob er es im Auftrag oder aus freien Stücken tut.

"der Käufer wird vor dem Kauf über den Net-Lock (egal ob der jetzt von AT&T, von Apple oder vom Weihnachtsmann kommt) informiert und kann sich daraufhin entscheiden, das Gerät unter dieser Bedingung zu kaufen oder nicht" ... Auch das mag wahr sein, doch alle Einschränkungen und Bedingungen dieses Vertrags gelten eben nur für die Vertragslaufzeit und der Käufer darf davon ausgehen, dass solche Einschränkungen nach Ablauf des Vertrags nicht mehr angewendet werden.
Zitieren
#14

AT&T bietet die Geräte zu diesem Preis an und kalkuliert in diesen ein, dass die Geräte auch in Zukunft in ihrem Netz Gewinne bringen.

Ich gehe mal davon aus, dass der Käufer, der Du ja nunmal nicht warst, davon in Kenntniss gesetzt wurde dass der Netlock bestehen bleibt. In den USA ist das mit Sicherheit kein Geheimnis.

-> Anmeldung zum Test der iOS 9-Betas bitte per PM <-
Zitieren
#15

(18.11.2011, 16:19)3GSIPH schrieb:  Auch das mag wahr sein, doch alle Einschränkungen und Bedingungen dieses Vertrags gelten eben nur für die Vertragslaufzeit

Wieso Eigenschaften des Vertrags? Das ist eine Eigenschaft des Gerätes und das steht (wenn ich mich nicht täusche, zumindest bei der Telekom war es so) sogar explizit auf der Verpackung des Gerätes. Niemand spricht davon, dass das nur für die Laufzeit eines Vertrages mit AT&T so ist.

Aber wir können hier noch drei Tage weiter so diskutieren, zu einem Ergebnis werden wir wohl nicht kommen. Akzeptier, wie es ist, oder klag dagegen, oder ruf beim Verbraucherschutz oder dem Fernsehen oder der Bild-Zeitung an.
Zitieren
#16

Tja, da sind wir wieder am Ausgangspunkt. Netlock - ist das eine Eigenschaft des Geräts? Eben nicht. Genausowenig, wie eine installierte Software, die dem PC einen Zugriff auf die Cloud des Herstellers verschafft (und dadurch eventuell die Nutzbarkeit des PCs einschränkt) zu den Eigenschaften des betreffenden PCs gehört.
"Niemand spricht davon, dass das nur für die Laufzeit eines Vertrages mit AT&T so ist."
- Warum sollte man etwas explizit feststellen, was grundlegend (ggf. von Rechts wegen) als gegeben anzusehen ist? Wenn du einen Vertrag abschließt, musst du davon ausgehen können, dass du nach Ablauf desselben keine weiteren Verpflichtungen daraus hast, es sei denn, DIESE (und nicht etwa das Nichtvorhandensein) wären eben explizit im Vertrag genannt. - Das bedeutet für diese Diskussion: AT&T hätte explizit im Vertrag klarstellen müssen, dass die Bindung des Geräts an das AT&T-Netz auch nach Vertragsende bestehen bleibt (auch wenn es sich dann im alleinigen Eigentum des Vertragspartners befindet).

Klar könnte man noch ewig hier darüber diskutieren, doch ich fürchte, keiner von uns verfügt über ausreichende juristische Kenntnisse, um den Sachverhalt fundiert darzulegen. Ich hab das mal gepostet, weil ich dachte, dass sich einer der Leser etwas genauer mit den rechtlichen Gegebenheiten auskennt.
Zitieren
#17

Ich verstehe Dein Anliegen noch immer nicht. Dir liegt also der Vertrag vor, in dem dies nicht erwähnt wurde? Dann los, Klagen!

-> Anmeldung zum Test der iOS 9-Betas bitte per PM <-
Zitieren
#18

Nette Idee. Aber hier geht's ja nicht um eine Vertragsverletzung, sondern - wenn überhaupt - um eine Rechtsverletzung. Klagen kannst du gegen einen Vertragspartner. Wenn dir aber böse Buben des Nachts dein Fenster mit Brettern vernageln und du nicht mehr rausschauen kannst (die haben dann gegen das Recht verstoßen), dann wirst nicht DU die verklagen, sondern eine andere Institution wird das tun. Wie bei jeder Rechtsverletzung.
Zitieren
#19

Es geht hier weder um das eine noch um das andere. Bisher nur um Unterstellungen deinerseits, die wir und belegt wünschen.

-> Anmeldung zum Test der iOS 9-Betas bitte per PM <-
Zitieren
#20

Den Satz verstehe ich nicht. Auch unterstelle ich nichts. Ich frage, ob sich da jemand rechtlich auskennt. Mein Gott, wozu diese Aggressivität? Contenance, bitte ;-)
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema / Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag



Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 5 Gast/Gäste