06.11.2011, 12:16
Apple darf das iPhone nicht in Deutschland verkaufen, hat das Landgericht Mannheim in einem aktuellen Urteil entschieden. Das iPhone soll gegen zwei Motorola-Patente über ein Verfahren zum Senden eines Kommunikationssignals sowie über die Synchronisierung von Nachrichteninformation unter einer Gruppe von Empfängern verstoßen.
Urteil: Apple darf iPhone in Deutschland nicht mehr anbieten
Apple iPhone 4S | © Areamobile
Bei dem Schuldspruch des Landgerichts Mannheim handelt es sich um ein Versäumnis-Urteil, das gegen die Apple Inc. ausgesprochen wurde, weil Apple innerhalb einer gesetzten Frist nicht auf die Anschuldigungen von Motorola reagiert hatte. Zur Streitsache an sich sagt das Urteil zunächst noch nichts Abschließendes aus. Möglicherweise verstößt neben den verschiedenen iPhone-Modellen auch das iPad mit UMTS-Unterstützung gegen die betreffenden Patente im Besitz von Motorola. In dem Urteil wird Apple nicht nur verpflichtet, den Verkauf von mobilen Endgeräten, die die entsprechenden Patente verletzen, zu stoppen, sondern auch offenzulegen, in welchem Umfang das Unternehmen gegen die betreffenden Patente verstoßen hat, damit eine Schadensersatzsumme bestimmt werden kann. Apple müsse Schaden begleichen, der Motorola seit dem 20. März 2002 entstanden ist, heißt es in dem Urteil.
Apple reagiert gelassen auf dasUurteil des Landgerichts Mannheim
Apple selbst reagiert scheinbar gelassen auf den Richterspruch. In einem kurzen Statement erklärte das Unternehmen: "Das ist eine verfahrenstechnische Angelegenheit und hat nichts mit dem Ausgang des eigentlichen Falles zu tun. Es betrifft derzeit weder unsere Fähigkeit in Deutschland Geschäfte zu machen, noch Produkte zu verkaufen." Warum dies Apple zurzeit möglich sein soll, bleibt fraglich. Apple darf laut Urteil des Landgerichts Mannheim, das iPhone in Deutschland nicht nur nicht ausliefern, sondern auch nicht anbieten, betont der Patentrechtsexperte Florian Müller in seinem Blog Foss Patents, der den Richterspruch vom 4. November 2011 (Az: 7 O 169/11) auch im Internet veröffentlicht hat. Zurzeit ist es jedoch weiterhin möglich, das iPhone im deutschen Online-Shop von Apple zu bestellen. Die Website mit der Anbindung des deutschen Online-Shops ist auf den amerikanischen Mutterkonzern registriert.
Vielleicht hatte Apple bewusst nicht auf Motorolas Anschuldigungen reagiert
In Müllers Blog wird auch spekuliert, dass Apple bewusst darauf verzichtet hat, in dem jüngsten Rechtsstreit mit Motorola vor dem Landgericht Mannheim zu reagieren. Damit könnte der amerikanische Hersteller vermeiden wollen, dass es in verschiedenen EU-Ländern unterschiedlich ausfallende Urteile zu sogenannten FRAND-Patenten kommt und die EU-Kommission ihre angeblich aufgenommenen Ermittlungen gegen Samsung wegen des Umgangs mit seinen 3G-Patenten. Wie berichtet vertritt ein niederlänadisches Gericht die Ansicht, dass Patente über Schlüssel-Technologien auf "faire, vernünftige und nicht-diskriminierende Grundlage" (FRAND) genutzt werden sollten und anderen Anbietern entsprechende Lizenzen angeboten werden müssen.
Apple iPhone 4S: Unboxing des neuen Apple-Handys (55 Bilder)
Apple iPhone 4S Unboxing | © Areamobile Apple iPhone 4S Unboxing | © Areamobile Apple iPhone 4S Unboxing | © Areamobile Apple iPhone 4S Unboxing | © Areamobile
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Wie geht es weiter mit dem iPhone?
Was das Urteil für Apple und das iPhone wirklich bedeutet und wie es in dem spektakulären Fall weitergeht, berichten wir, sobald uns belastbarere Informationen vorliegen.