Am Freitag entschied das Oberlandesgericht in Karlsruhe den nächsten Entschluss im Verfahren Apple vs. Motorola. Die Push-Funktion für Apples mobilen Datendienst iCloud muss in Deutschland weiterhin abgeschaltet bleiben (wir berichteten).
“Wir werden auch weiterhin unsere Patente verteidigen und freuen uns über diese Entscheidung“ so ein Patentexperte seitens Motorola Mobility.
Das Landgericht in Mannheim hatte bereits im Februar entschieden, dass Apple seine Push-Dienste wegen einer Patenverletzung einstellen muss.
Auch dieses Mal hat Apple, wie es auch zu erwarten war, Berufung gegen die Entscheidung eingelegt und sogar die Zwangsvollstreckung beantragt. Für solche Anträge sind die Erfolgsaussichten jedoch eher schlecht. Auch weiterhin müssen deutsche Kunden auf die beliebte Push-Funktion verzichten.
Die Einstellungen auf die automatischen Zeitintervalle kann hier eingesehen werden.
“Wir werden auch weiterhin unsere Patente verteidigen und freuen uns über diese Entscheidung“ so ein Patentexperte seitens Motorola Mobility.
Das Landgericht in Mannheim hatte bereits im Februar entschieden, dass Apple seine Push-Dienste wegen einer Patenverletzung einstellen muss.
Auch dieses Mal hat Apple, wie es auch zu erwarten war, Berufung gegen die Entscheidung eingelegt und sogar die Zwangsvollstreckung beantragt. Für solche Anträge sind die Erfolgsaussichten jedoch eher schlecht. Auch weiterhin müssen deutsche Kunden auf die beliebte Push-Funktion verzichten.
Die Einstellungen auf die automatischen Zeitintervalle kann hier eingesehen werden.