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Backcover öffnungs indicator/sensor?
#41

(21.04.2012, 14:02)musicanstefan schrieb:  @Outlaw
Experte:
Sie haben eine Antwort erhalten!
Von raschwerin
Montag, 12. September 2011 05:00 EST
Sehr geehrter Fragesteller,
gern beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Nein, die Garantie bzw. Gewährleistung erlischt dadurch nicht.
Den Deckel kann man ja problemlos wechseln, damit wird das Gerät nicht "angegriffen."

Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

Diese Antwort ist zum Nur zum Teil richtig, da die Garantie vom HERSTELLER freiwillig ist kann er die Bestimmungen in den AGB festlegen wann sie entfällt. Die Gewährleistung wird vom Händler gegeben, und beträgt einem Jahr in Deutschland, allerdings muss man dem Händler nachweisen können, dass der Fehler bereits beim kauf vorhanden war, wenn der 6 Monate nach dem kauf gemeldet wird.
Somit kann Apple sagen, dass sie die Garantieleistung nicht gewähren wenn das gerät bereits geöffnet war.
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