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iPhone 4s Verarbeitungsfehler
#1

Hi,

Hab seit 2 Tagen mein neues iPhone 4s in weiß erhalten und heute festgestellt das oben rechts in der Ecke die Farbe abgeplatzt ist unter dem Glas. Sieht echt komisch aus -.-

Eigenverschulden kann ich ausschließen, hab das nur aufm Tisch liegen gehabt.

Meine Frage nun, kann man das Kostenlos bei Gravis tauschen lassen?
Wenn ja, machen die das direkt vor Ort (ist ja ne 5 min Sache!)?

Danke schonmal für die Antworten Smiley
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#2

Moin,

ruf doch bei Gravis an ob du es dort tauschen kannst (bezweifle ich aber stark) oder ob du dich direkt an Apple wenden musst (davon geh ich aus!)
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#3

Gravis wird da nichts machen können.
In der nähe evlt ein Appelstore ?
Kriegst ein Refu

iPhone 5SiPad Mini RetinaiPad AirMacbook Air
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#4

Wenn du das Gerät seit 2 Tagen hast, warum hast du es erst jetzt gesehen?
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#5

Nichts mit "direkt bei Apple".

Dieser Fall gehört zu denen der Gewährleistung. Die Gewährleistung beträgt 2 Jahre und ist vom Händler zu tragen. Sie umfasst nicht wie bei Garantie spätere Schäden, sondern Schäden und Mängel, die von Anfang an am Gerät da waren. Wenn du das Gerät unter 6 Monaten besitzt, ist der Händler (!) dazu verpflichtet, zu beweisen, dass DU das iPhone im Nachhinein kaput gemacht hast. Das wird kaum ein Händler machen, weil sie es nicht können.
Somit hast du ein Anrecht auf ein neues (!) Gerät und kein refurb von Apple.

Deswegen wendet euch nicht immer direkt an Apple, nur weil es bequem ist. Gewährleistung und Garantie sind 2 Paar Schuhe.
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#6

Na da kennt sich ja jemand aus...
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#7

Naja, wenn der Mangel offensichtlich durch den User verursacht wurde (Sturz- und Wasserschaden), dann wird auch der Händler oder Hersteller das genau untersuchen (gabs ja mal die Geschichte mit dem explodierten S3). Also nicht immer wird dann einfach getauscht.
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#8

An wen soll ich mich denn wenden? Telekom? Hab auch nicht so wirklich Lust auf einschicken Biggrin
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#9

Wenn er das iPhone bei Apple online gekauft hätte, gibt es sowieso 14 Tage Rückgaberecht, oder wie Rift schon gesagt hat, das Recht auf Neuware im Rahmen der Gewährleistung. Da braucht Apple erst gar nicht mit refurbished zu kommen, denn Apple wäre in dem Fall Hersteller und Händler zugleich.
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#10

Er hat das Recht ein Neugerät zu fordern, die Entscheidung liegt aber leider beim Händler.

Siehe § 439 BGB

Zitat:(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
...
(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist
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#11

Punkt drei trifft aber bei einem Handy welches Massenware ist wohl kaum zu ;-)
Der Händler hat sich also nach dem Wunsch des Kunden zu richten.
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#12

Eben bei einem Handy gibt er einfach ein refurbished raus Zwinkern
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#13

Okay und an wen soll ich mich euer Meinung nach wenden?
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#14

Ich würde es über Apple klären
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#15

Warum sollte Gravis da nix machen können ??

Frag nach und wenn sie sich quer stellen oder einschicken wollen, kannste Dich direkt an Apple wenden.

Ich weiß jetzt aber nicht mehr genau, wie das eim Herstellertausch ist, denn wenn Apple tauscht, kann es sein, dass die Gewährleistung dann auch weg ist, denn Gravis haftet nur für die verkaufte Vertragsware. Nur (m)eine Vermutung.
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#16

Apple sagt, wende dich an die Telekom.
Telekom sagt, einschicken, warten, evtl. neues.
Gravis sagt, iPhones werden nur da repariert wo sie gekauft werden.

Wie lächerlich, anstatt mir Apple oder ein Retailer das schnell austauscht. Traurige Sache!
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#17

Du rufst bei der hotline von Apple an, schilderst dein Problem und bekommst das Gerät ausgetauscht!

Warum willst du dich an den Händler wenden? Bei Apple geht's wesentlich einfacher und schneller. Allerdings kann es sein, dass du ein Refurb bekommst, aber die sind Tip Top!
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#18

(28.07.2012, 12:43)Frisky89 schrieb:  Wie lächerlich, anstatt mir Apple oder ein Retailer das schnell austauscht. Traurige Sache!

Umtauschen ist bloß eine Kulanz der Verkäufers, darauf hast du keinen Anspruch.

Davon abgesehen, glaub ich nicht, dass Apple sagt, dass man sich an die Telekom wenden soll. Das höre ich zum ersten mal.
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#19

(28.07.2012, 14:13)Fisco83 schrieb:  Umtauschen ist bloß eine Kulanz der Verkäufers, darauf hast du keinen Anspruch.

Das Recht darauf hat man sehr wohl! Siehe hierzu §439 Abs. 1 BGB

Zitat:(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

Allerdings kann dies der Verkäufer lt. § 439 Abs. 3 BGB verweigern.
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#20

Mit Austausch meinten nur das Backcover. 10min Arbeit und kosten von ein paar Euros. Werde in ein paar Tagen mal nach HH zum Store fahren. Die tüddeln das sicher schnell um!
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