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Vertagshändler will Handy nicht freischalten
#1

Servus Leute,


ich hab mal ne kleine Frage und zwar wollte ich mein Iphone 4 entsperren lassen, ich hatte des Handy in eBay ersteigert. Alles wunderbar, ich wusste das es noch einen Simlock hatte der wie sich aber herrausgestellt hatte doch schon abgelaufen ist. Das Handy hat einen Schweizerischen Simlock.

Also ich hatte einen Antrag auf den Unlock auf deren Website gestellt. Jetzt 7 Tage später bekomme ich eine Email, das mein Iphone nicht freigeschlatet wird, da der alte Vertagspartner (Derjenige der das Iphone in Ebay versteigert hat, noch offne Rechnungen bei dene hat).

Sowas isch doch nicht rechtens? Ich kann doch für die Schulden des Verkäufers nix dafür. Ich hab dene jetzt mal geantwortet, das ich des Handy nur ersteigert hab und ich nicht die Person bin die Schulden bei Ihnen hat.

Was meint ihr zu der Sache. Oder wie soll ich jetzt vorgehen?

Ich wusste nicht so recht wo ich die Frage stellen sollte, falls ich hier falsch bin sag ich schon mal im Vorraus Sorry.


-
Rufi94-
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#2

Ich würde erstmal den Verkäufer anschreiben.
Welches BB hast du ?
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#3

Baseband: 04.11.08
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#4

Dann ist leider auch kein inoffizieller Unlock möglich.
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#5

(12.10.2012, 21:44)World Racing 3 schrieb:  Dann ist leider auch kein inoffizieller Unlock möglich.

Ja richtig weis ich leider auch.

Aber wie oben scho gefragt ich den sowas rechtens?
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#6

Theoretisch sollte der Provider hier im Recht sein. Der Vertrag wurde nicht erfüllt und das gestützte Gerät ist somit noch dem Provider.
Entsperrt er es nicht wegen nicht Vertragserfüllung wirst Du nicht viel machen können.

Ist immer so ne Sache mit diesen gelockten Geräten. Auch die neuen aus einer Vertragsverlängerung.
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#7

Ich denke mal schon, da das iPhone noch dem Vertragspartner gehört bis zur vollständigen Bezahlung. Und wenn er es monatlich abbezahlt hat incl Vertrag hast du schlechte Karten.
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#8

Da kenne ich mich leider nicht aus.
Ich würde sagen nein.
Schreibe doch den Verkäufer an er soll die Schulden bezahlen oder gleich das iPhone zurücknehmen.
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#9

Dafür müsste man den genauen Vertrag kennen, den der damalige Verkäufer abgeschlossen hat. Vielleicht wird das Weiterverkaufen des Handys auch untersagt, solange dieses nicht abbezahlt ist weil es ein Verbund aus Handyfinanzierung und Vertrag war wie bei o2 z.B.
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#10

Ja aber was kann den ich dafür wenn der letzte Besitzer seine Rechnugen nicht bezahlt? Des isch ja dann wohl deren Problem das Geld aufzutreiben von dem Schuldner
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#11

Fast jeder Provider hat einen geringen Betrag in der monatlichen Vertragsrate. Bei Vodafone 10€.
Zahlst Du nicht, gehört es Dir nie.

Klar kannst Du in dem Fall nichts dafür. Aber so ist das.
Die könnten jetzt sogar das Gerät zurück verlangen oder eben das Geld.
Da bist Du nun der angeschmierte.
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#12

Vodafone hat aber kein simlock ......
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#13

Auch nicht seit ewig ! iPhone 4 ist noch mit lock meines Wissens.
Hier geht es aber um ein Telefon mit lock.
Und da haben die natürlich schnell den Finger drauf.
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#14

Welches Recht hab ich da jetzt, insachen Rückgabe auf Ebay? Ich hab des Iphone vor 3 Monaten gekauft (Kam erst jetzt zum einsatz da mein altes 3 G ausgedient hat ^^) und es war ein Privatverkauf. Also schauen meine Karten schlecht aus. Dann hab ich also an nutzloses iphone 4 ersteigert...
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#15

Warte mal auf deren Antwort.
Dann wirst Du schlauer sein.
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#16

Kannst du ja wieder verkaufen.
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#17

Und dann den Ärger mit dem nächsten Käufer haben ?? Tolle Wurst.

@rufi
Das musst Du nun mit dem Verkäufer klären, denn Du hast wohl ein iPhone gekauft, dass dem V. wohl (noch) nicht gehörte. Solange der mit seinem Händler/Anbieter nicht einig ist, hast Du keine Chance das Ding frei zu bekommen.

Ein Kollege von mir hatte mal den gleichen Stress. Er hat sich bei ebay ein 3G gekauft und nach 2 Jahren hat die Telekom die Freischaltung verweigert, da der V. den Vertrag nicht erfüllt hat. Der V. war dann sogar nicht mal auffindbar. Ich meine mich zu erinnern, dass das Gerät mal wegen nem Fehler von Apple getauscht wurde, bevor das alles rauskam und mein Kollege hatte dann das Glück, dass er dann das Tauschgerät freischalten lassen konnte, nachdem erneut wieder 2 Jahre rum waren und es ein Tausch von 3G auf 3GS war.

Aber da Du nun noch das Problem mit einem Gerät aus der Schweiz hast, wirst Du diese kleine Chance wohl nicht mehr haben.

Du kannst natürlich rechtlich gegen den Vogel vorgehen aber wenn der schon seinen Hanyvertrag nicht erfüllt, wird da wohl nix zu holen sein.

Aber lass Dich ggf. mal von nem Fachmann beraten, ob und was Sinn macht.

Meldung bei ebay wird wohl nicht mehr gehen, denn da dürfte die Frist abgelaufen sein aber Du kannst dort trotzdem mal anrufen und sagen, dass es sich bei dem von Dir gekauften Artikel um Ware handelt, die wohl nicht dem V. gehörte. Vielleicht greift da ja noch irgendwie der Käuferschutz, wer weiß.
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#18

Frage ist, ob der Käuferschutz überhaupt greift. Das Handy wurde wissentlich mit Netlock gekauft. Der Verkäufer hat also nicht getäuscht oder irgendetwas verheimlicht.
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#19

Auf der anderen Seite hat er etwas verkauft, dass im eigentlich nicht gehört.
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#20

Darum geht es !!

Hier geht es nicht um die Angebotsbeschreibung, sondern darum, dass man fremdes Eigentum ohne Erlaubnis verkauft hat. Wäre dem wohl nicht so, würde der Anbieter nicht die Entsperrung für Dritte verweigern.
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