Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

iPhone 5 Umtausch nach 3 Wochen
#21

Vielleicht hatte der Apple-Mitarbeiter schon vier Minuten damit telefoniert und konnte nicht ahnen, dass nach weiteren 6 Minuten der Fehler auftritt. Smiley
Ne, Spaß beiseite. Eigentlich sollten sowohl die Neugeräte, als auch die generalüberholten Geräte einwandfrei funktionieren.
Grundsätzlich ist ein generalüberholtes iPhone jedoch kein schlechteres iPhone. Davon solltest du dich nicht abschrecken lassen.
Zitieren
#22

Kann man auch veranlassen das man von schwarz zu weis wechseln kann?
Zitieren
#23

Ich hatte auch noch nie technische Probleme mit Refurbs habe nur wegen äußerlichen Schäden getauscht.
Zitieren
#24

@Apple5
das haben schon einige versucht, aber mir ist niemand bekannt, der das geschafft hat :-)
Zitieren
#25

Ok schade will lieber n weises hehe
Zitieren
#26

Leider nein, es wird immer 1:1 getauscht.
Zitieren
#27

Bei mir in der Umgebung wollen alle seine weise in 16 gb tauschen aber nicht in 32 gb
Zitieren
#28

warum wird eigentlich immer erzählt, das Refurbs nicht schlechter sind, als neugeräte?
sie sind es, denn ihr Wert ist geringer!

Apple verkauft ja auch Mac refurbs im store günstiger als neue Macs.
und wenn man ehrlich ist und z.b. bei einem Verkauf erwähnt das es ein refurb ist, dann bekommt man auch weniger als bei einem neugerät.

würdet ihr den gleichen Preis für ein refurb zahlen, wie für ein neues???

wenn ich mir heute ein neues kaufe, morgen feststelle, dass der homebutton spinnt und zu Apple gehe, dann tauschen die mir das gegen ein refurb aus.
das Gerät mag ja dann aussehen wie neu und auch funktionieren, aber letztendlich habe ich innerhalb von 24 Stunden eine Wertminderung von weit über 100 Euro.

hmmm... ich finde also nicht, dass es keine Rolle spielt, ob man ein refurb oder ein neues bekommt.
Zitieren
#29

Die refurbished Geräte sind teilweise besser als Neugeräte. Denn die werden nicht unter Zeitdruck in der Massenprodultion gefertigt sondern von Technikern auseinander gebaut, überprüft, repariert und wieder zusammen gebaut.
Zitieren
#30

können sie natürlich... keine frage.
müssen sie aber nicht.

aber die Wertminderung hast du in jedem fall.
es bleiben halt aufgearbeitete altgeräte.
Zitieren
#31

(17.01.2013, 00:42)robin.h schrieb:  wenn ich mir heute ein neues kaufe, morgen feststelle, dass der homebutton spinnt und zu Apple gehe, dann tauschen die mir das gegen ein refurb aus.

Bis 14 Tage nach dem kauf erhältst Du immer ein neues.
Zitieren
#32

dann ersetzte morgen durch in zwei Wochen...
finde die Wertminderung dann trotzdem heftig.
Zitieren
#33

(16.01.2013, 22:13)Sonni schrieb:  
(16.01.2013, 18:35)aciiid schrieb:  offiziell gibt es dieses Rückgaberecht nur bei Onlinekäufen, Apple zeigt sich aber kulant und macht es auch bei Käufen direkt im Store.

Bei Apple ist eine 14 tägige Rückgabe Bestandteil des Kaufvertrags, und somit keine Kulanz sondern -in Falle Apple- ein Recht Wink

Generell gilt das im Laden aber nicht, sofern nicht im Kaufvertrag vereinbart.

Das ist deutsches Gesetz und hat nix mit Kaufvertrag zu tun.
Zitieren
#34

(17.01.2013, 01:45)Outlaw schrieb:  Das ist deutsches Gesetz und hat nix mit Kaufvertrag zu tun.

Was? Meinst Du Rückgaberecht?
Dann irrst Du dich...
Zitieren
#35

Der Widerruf ist gesetzlich geregelt und das Rückgaberecht auch, wenn es statt dem Widerruf angeboten wird.

Steht halt so im BGB.

Die können nicht einfach ihr eigenes Rückgaberecht erfinden, sie dürfen max. die Frist verlängern.

Das BGB beschreibt die Voraussetzungen für das Rückgaberecht ganz genau.
Zitieren
#36

(17.01.2013, 01:54)Outlaw schrieb:  Das BGB beschreibt die Voraussetzungen für das Rückgaberecht ganz genau.

Genau.
Und die Vorraussetzungen sind ein Einkauf per "Fernabsatz".
Das heißt: telefonisch, online, an der Haustüre.
Ansonsten hast Du als Kunde in Deutschland kein (!) RückgabeRECHT. Alles Kulanz.
Zitieren
#37

Wir haben es doch die ganze Zeit vom Fernabsatz, das im Laden alles freiwillig ist, war schon auf Seite 1 klar und selbst das ist im BGB erwähnt ....

Nachtrag:
Und auch das "kulante" Rückgaberecht im Laden ist im BGB geregelt. ZwinkernBiggrin
Wer es anbietet, muss auch im Laden bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Zitieren
#38

(17.01.2013, 15:40)Outlaw schrieb:  Und auch das "kulante" Rückgaberecht im Laden ist im BGB geregelt.

wie lautet denn die Regelung ? Mir ist nur bekannt, das es in Deutschland kein Umtausch- / Rückgaberecht gibt. Ich lerne ja gerne noch dazu :-)
Zitieren
#39

Ok, nur für Dich, weil Du Google noch nicht kennst:

http://dejure.org/gesetze/BGB/356.html

Nachtrag:

Und das hier gehört auch noch dazu:

http://dejure.org/gesetze/BGB/360.html

Es wird übrigens nicht zwischen Fernabsatz oder Laden unterschieden. Es geht im Allgemeinen um Verbraucherverträge und den Begriff "Fernabsatz" gibt es auch schon lange nicht mehr, da nun alles im BGB geregelt wird. Interessant dazu auch die Nennung der Wörter "Prospekt" und "Abwesenheit des Unternehmers", was ja auch auf den Laden zutreffen kann.

Gerade auch im Laden müssen solche Hinweise dem Kunden öffentlich gemacht werden. Die Pflicht zum Zugang zu den AGB war schon immer vorhanden und meist stehen solche Rückgaberechte dann dort als Erklärung drin, wenn die Rückgabe freiwillig gewährt wird. Wer also irgendwo fett "14 Tage Rückgaberecht" im Laden liest, sollte sich mal die AGB dort anschauen, dort muss das genau - wie im BGB gefordert - erklärt werden, wenn nicht direkt schon eine Erklärung bei dem Rückgabehinweis steht.

Nur meine Meinung !! ZwinkernBiggrin
Zitieren
#40

Wenn es das Wort Fernabsatz schon lange nicht mehr gibt, dann frage ich mich warum das Wort dann in deinen Links steht.
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema / Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag



Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste