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Ist das Angebot seriös?
#21

Da es ein gewerblicher Händler ist, würde ich per PayPal zahlen und es mir zuschicken lassen. Somit kannst du 1. dein Geld notfalls zurück holen und 2. hast du einen Nachweis, wenn das Paket unterwegs ist.

Sehe da auf den ersten Blick keinen Haken. Wobei ich bei Apple-Produkten sehr vorsichtig geworden bin.
Kaufe die Geräte selbst nur noch direkt bei Apple auf der Seite oder eben im Store. Da geht man auf jeden Fall auf Nummer sicher. Oder eben beim Provider ohne Vertrag. Die verkaufen die Geräte auch so, jedenfalls bei Vodafone. Allerdings dann mit Simlock. Aber ich nutze eh nur Vodafone. Zwinkern
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#22

Der Typ ist offensichtlich Händler und wenn man mal google bemüht, dann findet man einen Laden, der Smartphones und Handys repariert.

Ich vermute mal, in seinem Ladengeschäft wird er dann nebenbei auch noch Mobilfunkverträge mit entsprechendem Zubehör anbieten.

Bis dahin scheint es seriös, die Bewertungen auf eBay deuten das ja auch an.

Folgendes kenne ich aus der Praxis. Selbst nicht gemacht, aber ich kenne Händler bei denen läuft das wie folgt.
Dieser Anbieter, das möchte ich betonen, muss das folgende nicht gemacht haben und wird er mutmaßlich auch nicht!!!

Aber hier mein Beispiel, um allgemein einmal zu sensibilisieren, wie Händler an gute Hardware zu günstigem Preis kommen…
Ob das okay ist, bewertet bitte jeder selber.

Es kommt ein eher unbedarfter Kunde, der macht nur einen neuen Vertrag oder VVL ohne Hardware (das gibt in aller Regel nur eine geringe Provision), oder man verkauft ihm sehr günstige Hardware (Die ist sogar intelligenter, denn die Provision inkl. Hardware ist teilweise noch immer enorm). - Das gibt es öfter als man denkt.

Der "schlaue" (bitte nicht wörtlich nehmen, darum stehen da Anführungszeichen) Händler schreibt bei dem Vertrag aber einen Vertrag mit Hardware, die gerade von seinem Distributor eine gute Hardwareprovision abgibt, plus einen guten WKZ*1, hier vielleicht ein iPhone 5.
Meist sind das auch hochpreisige Mobiltelefone.

Dem Kunden, der den Vertrag gezeichnet hat, der wird z.Bsp. mit einem günstigen Handy (für ihn 0 Euro) abgespeist, das im EK*2 vielleicht 45 bis maximal 100 Euro kostet, oder eben gar kein Mobilelefon, wenn der Kunde nur einen Vertrag wollte, aber dafür z.Bsp. mit einer Barauszahlung.

Der Kunde selbst weiß davon nicht unbedingt, was der Händler da gerade gemacht hat, denn nicht bei allen Anbietern wird die IMEI auf dem Vertrag vermerkt.
Wenn er ein günstiges Handy dazu bekommt, wird er sich nicht einmal über den teilweise erhobenen Hardwarezuschlag wundern.

Der Händler hat jetzt das teurere Gerät provisioniert bekommen und kann es entweder in einem weiteren Vertrag für einen neuen Kunden anbieten, kassiert dort wieder die Provision, oder verkauft das ohne Vertrag für den vollen Verkaufspreis, z.Bsp. auf einer Auktionsplattform.

Die 45-100 Euro für das günstige Handy, oder kleine Barauszahlung hat er Händler dabei wieder raus und macht einen zusätzlichen Gewinn mit der teurern Hardware, die er sich vom Netzanbieter bzw. Provider hat provisionieren lassen.

Die Margen sind zum Teil immer noch erstaunlich, dass sich dieses Vorgehen immer noch nach Meinung weniger lohnt.

Als Händler möchte man dann auch keine Rechnung über die mutmaßliche VVL*3 geben, weil kann man auch nicht.

Noch einmal, dass dieser Anbieter das so macht, ist nicht gesagt. Bestimmt hat für sich selbst so einen Vertrag nur verlängert.
Ich wollte nur einmal zum Nachdenken allgemein anregen.

Es gibt aber immer wieder Händler, die das machen und dann, wenn sie erwischt werden, eben auch aussortiert werden von Distributor, Providern und Netzanbietern.

Greetz


_______
WKZ*1: Werbungskostenzuschlag
EK *2: Einkaufspreis
VVL*3: Vertragsverlängerung

Provehito in altum!
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#23

Andere Möglichkeit wäre, dass die Kunden selbst das Gerät gegen einen Geringeren Preis an den Händler abgeben. Ist für viele Kunden ne Moglichkeit schnell an Bargeld zu kommen. So ne Art indirekter Kredit, denn das Gerät muss ja trotzdem über längere Zeit bezahlt werden.

Ob der Käufer nun das Ding in die Bucht stellt oder nem Händler anbietet, macht keinen Unterschied.

Der Händler kann die Geräte aber auch selbst aus der Bucht gekauft haben.

Auf jeden Fall muss er aber selbst ne Rechnung ausstellen, sonst bekommt er Probleme mit der Gesetzgebung, denn er muss min. 1 Jahr Gewährleistung geben, wenn er es als gebrauchtes Gerät anbietet oder 2 Jahre, wenn neu.

Da kommt er net drum rum und kann das auch nicht in der Auktion ausschliessen.
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