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Änderungen der Gewährleistungsbestimmungen bei Apple
#1

[Bild: qghg219afus86cv2btx4.png]
Apple hat heute die Änderungen zu den Gewährleistungsbestimmungen freigegeben. Bereits im März gab es Kritik von Verbraucherschützern an Apples Garantie- und Gewährleistungs-ansprüchen. Daraufhin schaltete Apple diese Sonderseite zum Thema Verbraucherschutzgesetze. Hauptsächlich geht es darum, zu welchen Bedingungen Apple defekte Geräte innerhalb der zwei Jahre kostenlos repariert oder tauscht.


Hier sind die wichtigsten Änderungen und Ansprüche aufgeführt:
  • Apple kommuniziert die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche zukünftig deutlicher.
  • Um die von Apple angebotene Gewährleistung in Anspruch zu nehmen, müssen die beanstandeten Produkte in einem Apple Store bzw. im Apple Online Store gekauft worden sein.
  • Der beanstandete Fehler muss im Laufe der zweijährigen Gewährleistungsfrist aufgetreten sein. Der Nachweis, dass dieser bereits im 1. Jahr aufgetreten ist, muss nicht geführt werden.
  • Apple lehnt die Gewährleistung ab, wenn optische Schäden am Gerät erkennbar sind, die Feuchtigkeits-Indikatoren aktiviert wurden oder wenn die Geräte bereits von einem dritten Dienstleister repariert wurden.
  • Ansonsten wird Apple nachvollziehbare Geräte-Fehler, wie defekte Home-Button, grobe Akku-Aussetzer und nicht mehr reagierende An/Aus-Tasten, zukünftig kulant im Laufe der ersten zwei Jahre nach dem Kauf reparieren bzw. durch die Ausgabe eines Ersatzgerätes (Refurbish) den Mangel beseitigen.
  • iPhone-Nutzer, die Ihre Geräte bei der Telekom, Vodafone oder anderen Vertriebspartnern erworben haben, können den Apple Service nur mit dem Care Protection Plan in Anspruch nehmen.
  • Gewährleistungsschäden können nur durch Privatkunden, nicht jedoch durch Geschäftskunden geltend gemacht werden.
Die Gewährleistungsansprüche bleiben soweit gleich, nur das der Hersteller die Ansprüche kulanter auslegt und ohne große Diskussionen einen Defekt am Gerät in den ersten zwei Jahren kostenlos repariert.

via

Bei weiteren Fragen gibt es in diesem Thread ausführliche Informationen zur Garantie und Gewährleistung
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#2

Das sind mal gute Neuigkeiten! Daumen hoch
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#3

das heisst mein 5er braucht auf jedenfall einen acpp, weil es nicht von apple direkt stammt und apple so jegliche gewährleistungsansorüche ablehnt?

für mich dann eher ne schlechte änderung Sad

:-)
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#4

@Deufel
in den Fall ist Apple ja nicht der Händler, sondern "nur" Hersteller. Du kannst es aber dann versuchen, die Gewährleistungsansprüche dem Händler gegenüber geltend zu machen.
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#5

Gild das nun nur ab Neukauf Jetzt oder auch für Geräte die noch in der 2 Jährigen Gewärleistung sind??

Mein fast 1,5 Jahre Alter Nano würde sich über einen Neuen Powerknopf freuen, was ja bisher abgelehnt wurde!

MfG
DerFuchs
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#6

Na Gott sei Dank habe ich ACPP für meinen 5er absgeschlossen. Gute Neuigkeiten! Top
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#7

mein 5er ist von sparhandy, die reparieren selbst nicht. aberiten aber mit 2 werkstätten zusammen: w-support und datrepair. da w-support kene applehandys repariert wird es sparhandy wohl zu datrepair schicken.
da man über datrepair überwiegend schlechtes hört, würde ich mein 5er lieber in den rhein werfen als es zu denen schicken, also muss ein acpp her ^^ (aber ich hab ja noch ein dreiviertel jahr zeit den zu kaufen)

:-)
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#8

(17.06.2013, 15:57)Deufel schrieb:  das heisst mein 5er braucht auf jedenfall einen acpp, weil es nicht von apple direkt stammt und apple so jegliche gewährleistungsansorüche ablehnt?

für mich dann eher ne schlechte änderung Sad


Hier wird der Verkäufer ( Händler/ Netzbetreiber) der Ansprechpartner sein.

Soweit mir bekannt ist, hat die Telekom nen Reparaturpartner.
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#9

Na is doch Super! Ich bin begeistert! Smiley
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#10

das heißt ich brauch für mein iPhone was ich im Apple Store online gekauft habe, keinen ACPP mehr?

Ist dann auch ein vorabtausch kostenlos möglich?
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#11

Ich verstehe nicht ganz warum Apple hier "Regeln" zur Gewährleistung aufstellt. Diese sind gesetzlich geregelt, da hat Apple mal gar nichts zu bestimmen! Oder empfinden die sich neuerdings als Regierung? Pinch

Alles was darüber hinaus geht fällt in die Garantie, welche dann zusätzlich zur Gewährleistung besteht.
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#12

@Patrizzel Nein, ein kostenloser Vorabtausch ist ohne ACPP nicht möglich. Das hat miteinander nichts zu tun.
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#13

@Sonni Apple legt die gesetzlichen Vorgaben lockerer aus. Im Sinne des Kunden. Wenn du etwas dagegen hast musst du diesen Service nicht nutzen.
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#14

@Sonni

richtig... der Gesetzgeber gibt vor, das nach 6 Monaten die Beweislastumkehr eintritt und das macht Apple halt nicht. Also nur zu unserem Vorteil :-)
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#15

@Sonni Bei der gesetzlich geregelten Gewährleistung muss der Kunde jedoch belegen, dass der Fehler schon innerhalb der ersten sechs Monate bestanden hat. Das scheint hier anders.

Außerdem wurde Apple mehrmals aufgefordert die Gewährleistungs- und Garantieansprüche klarer zu definieren. Das haben sie wohl nun. Mit Regierung scheint das wenig gemein zu haben.

Edit: Und jetzt alle. Biggrin
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#16

@Nine da hast du recht!
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#17

Ab sofort nur noch bei Apple Store einkaufen und nicht 2 Händler

iPhone 5SiPad Mini RetinaiPad AirMacbook Air
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#18

ich verstehe das irgendwie nicht weil es sind ja Apple Geräte die von Apple hergestellt worden sind warum werden Telekom Kunden jetzt damit gezwungen einen acpp zu kaufen um es in der Gewährleistungsanspruchs zeit bei Apple selber "reparieren" lassen zu können
ich mein man hat es ja auch erworben und nicht geklaut lächerlicher move von Apple.
oder habe ich irgendwas falsch verstanden?^^
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#19

Das ist nicht lächerlich sondern das Gesetz. Der lächerliche Move von Apple ist ein Entgegenkommen.
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#20

okay gut dann habe ich es nur nicht gleich gerafft danke für die schnelle Antwort Biggrin
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