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Nicht ganz Topic aber fast.
Das 3Gs fürs Auto macht schlapp, zu oft runtergefallen. Überlege nun es gegen ein Refurbished austauschen zu lassen. Kostet ja um die 200 Euro. Bekommt man aktuell noch ein 3Gs, oder nur noch 4er? Grund wäre für ein 3GS wäre ich nicht bereit die Summe zu zahlen.
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200€ für ein 3GS wäre echt deutlich zu viel. Da es bald aber zu den End-of-Life-Geräten gehört, könnte ich mir vorstellen, dass es dafür dann 4er geben wird. Ist aber nur eine Vermutung.
@all:
ich werde meinen Thread bei zeiten anpassen, hab schon mit Nine geklärt wie wir das machen.
Da ich zur Zeit aber beruflich etwas ausgelastet bin, wirds noch einige Tage dauern.
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Was meinst du jetzt genau?
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Die große Frage die sich mir stellt. Was mache ich mit meinem iPhone 5 von Telekom wenn mir nach 1,5 Jahren der Homebutton kaputt geht. Muss ich dann der Telekom beweisen dass der Fehler von Anfang an bestand?
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So sieht es zur Zeit aus.
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Mann muss allerdings sagen, dass dieser Punkt:
Ansonsten wird Apple nachvollziehbare Geräte-Fehler, wie defekte Home-Button, grobe Akku-Aussetzer und nicht mehr reagierende An/Aus-Tasten, zukünftig kulant im Laufe der ersten zwei Jahre nach dem Kauf reparieren bzw. durch die Ausgabe eines Ersatzgerätes (Refurbish) den Mangel beseitigen.
nach einem "Eingeständnis" klingt... An/Aus - Schalter Fehler, sowie Homebutton defekte sind ja beim iP nicht sonderlich selten...
und da Apple da jetzt "ohne intensivere Prüfung" tauscht, würde ich zukünftig auch bei Dritthändlern darauf hinweisen, dass der Schaden anscheinend schon von Anfang an bestand, da hier "Problemhardware" verbaut wurde.
Da Apple ohne Prüfung tauscht, sollte man mit einer gewissen Argumentation ggf. auch schriftlich/juristisvhen Drohung auch bei vielen Einzelhändlern gute Karten haben.
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Ab wann gilt denn nun diese geänderte Auslegung der Gewährleistung? Gilt das Ganze auch für Geräte die bereits gekauft wurden, oder generell nur für Geräte die ab Änderung der Auslegung gekauft werden?
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Aha, und was heisst das?? Wenn ich mein iPhone im Januar 2013 gekauft habe, gilt dann die neue Auslegung?
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sollte eigentlich so sein, da apple ja keine "gewährleistungs regeln" auspfstellt, sonden nur eine art "verfahrensanweisung" für mitarbeiter ausgegeben hat. die gesetzlichen gewährleistungsansprüche haben ja unabhängig vom kaufdatum bestand. es steht also zu vermuten, dass apple das ab jetzt bei allen geräten (also auch älteren) so handhabt
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Apple ist in Australien volle Möhre aufs Gesicht gefallen mit ihren ACCP und deren Regelung. Nach ner Menge Hick Hack mußten die in Australien 2 Jahre Garantie geben. Dies hier dürfte der Versuch sein, das in der EU oder in D zu umgehen. Dürfte für Apple billiger sein, als 2 Jahre Garantie und keine ACCP Einnahmen mehr.
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verstehe ich nicht, denn Garantie ist eine freiwillige Leistung die der Hersteller gibt.
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Dann google mal. Australien hat Apple mehr oder weniger gezwungen die Garantie auf 2 Jahre zu erhöhen.
Freiwillig hat Apple das nur gemacht um keine Riesenstrafe aufgebrummt zu bekommen.
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Habe gerade gelesen, das in Australien eine neue Gesetzesvorgabe gibt, die eine Garantie von 2 vorschreibt.