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Änderungen der Gewährleistungsbestimmungen bei Apple
#81

Lol ihr Diskutiert ja immernoch! Lol Es wurde doch schon alles mehr als 10 gesagt?! Biggrin
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#82

@Christian P.
Manche verstehen es nicht, selbst nach 10 mal wiederholen. Zwinkern
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#83

So, Ratio hat seinen Beitrag überarbeitet. Danke dafür.
Falls noch Unklarheiten bestehen sollten, sei erneut der Hinweis auf diesen Thread gegeben: https://iszene.com/thread-103186-post-10...pid1008783
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#84

Ich verlinke den mal im 1. Beitrag.
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#85

Also ich habe nun mal mit Apple telefoniert (Senior Advisor Team) da ich hier zwei Geräte habe, die den Fehler mit dem On/Off button haben und 14 Monate alt sind.
für beide Geräte konnte mir lediglich eine kostenpflichtige Reparatur angeboten werden.
Die Aussage, dass Apple kulanterweise diese Fehler im 2. Jahr übernimmt ist daher so leider nicht korrekt.
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#86

da der on-off button fehler bekannt ist und wenn keine sichtbaren beschädigungen am gerät sind, würde ich es im zweifelsfalle mal im store probieren und dann auch mit nem gutachten und rechtsbeistand drohen.
der on-off-button fehler ist definitiv ein gewährleistungsfall, da es ebenso wie beim homebutton an der konstruktion liegt.
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#87

@devilhead:

oder der Mitarbeiter wusste mal wieder von nix...
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#88

@Devilhead Das Gerät wurde aber auch bei Apple selbst gekauft?
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#89

Ich würde dem Supporter dort mal den Link senden mit den Apple Aussagen.
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#90

dazu bräuchte er aber ne offizielle quelle und nicht nur das, was einige blogs zusammengetragen haben (immer mit dem verweis auf seriöse quellen)
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#91

das sollte aber offiziell genug sein :-)

http://www.apple.com/de/legal/statutory-...nty_german

OK... sehe gerade, das das die gesetzliche Regelung ist und nicht die neue von Apple.
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#92

ja, es ist ja auch keine regelung, sondern macimal eine verfahrensanweisung an die mitarbeiter.
und diese verfahrensanweisung die hier so gerne "zitiert" wird, hat niemand im original gesehen oder als quelle genannt... insgesamt ist der thread damit heisse luft, da man sich auf nichts berufen kann.
sollte es apple künftig so handhaben: fein. aber nen anspruch leitet sich daraus nicht ab.
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#93

Sooo eine Schweinerei, also wenn ich ein 6-7 Monaten alte iPhone/iPad/MacBook auf eBay kaufe kann ich keine Hilfe beanspruche, bis jetzt ging das per S/N.

Ebenfalls finde ich eine Schweinerei wenn ich mein iPhone bei einem Telefonanbieter kaufe und wenn etwas passiert, erst muss ich ACPP haben damit ich "motzen darf"

Apple Produkte sind super aber die Männer hinter den Kulissen sind zum Kotzen !!!

Zitat:=>> Um die von Apple angebotene Gewährleistung in Anspruch zu nehmen, müssen die beanstandeten Produkte in einem Apple Store bzw. im Apple Online Store gekauft worden sein.

=>> iPhone-Nutzer, die Ihre Geräte bei der Telekom, Vodafone oder anderen Vertriebspartnern erworben haben, können den Apple Service nur mit dem Care Protection Plan in Anspruch nehmen.
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#94

Lesen und verstehen, dann posten.
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#95

Und der nächste der es nicht verstanden hat... Da aber alles schon unzählige mal erklärt wurde, kommt er schon selbst auf die Lösung...
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#96

So ist das Leben eben .... ZwinkernBiggrin
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#97

ich muß nochmal nachbohren... untenstehenden Hinweis habe ich auf der Apple Seite gefunden. Demnach muß ich ja dann doch beweisen, das der Fehler von Anfang an bestand oder sehe ich das falsch ?

Zitat: Herstellergarantie und Service

In Deutschland haben Verbraucher gemäß BGB innerhalb von zwei Jahren ab Übergang der Ware Anspruch auf eine kostenlose Reparatur, einen kostenlosen Austausch, einen Rabatt oder eine Rückzahlung durch den Händler, wenn das gekaufte Produkt zum Zeitpunkt des Übergangs nicht dem Kaufvertrag entspricht.

Mac wird darüber hinaus mit 90 Tagen kostenlosem Telefonsupport und einer einjährigen Apple Herstellergarantie geliefert.

Mit dem Kauf des AppleCare Protection Plan erhalten Kunden bis zu 3 jahre Telefonsupport durch Experten und können zusätzliche Hardware-Serviceoptionen von Apple in Anspruch nehmen. Weitere Informationen unter.
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#98

da würd ich behaupten, dass das unglücklich formuliert ist. Man muss nur ins BGB schauen und dort ist geregelt, dass in den ersten 6 Monaten angenommen wird, dass der defekt bereits von Anfang an bestand. Ab dem 7. Monat muss der Verbraucher das allerdings belegen
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#99

so kenne ich das natürlich auch, allerdings wird im Eröffnungspost gesagt, das nicht bewiesen werden muß, das der Fehler innerhalb des ersten Jahres an bestand. Das verwundert mich nur ein wenig :-)
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Scheinbar ist dies nur eine Art "interne" Anweisung gewesen, auf die man sich so einfach wohl nicht berufen kann. Offiziell scheint da doch nichts herausgegeben worden zu sein.
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