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Änderungen der Gewährleistungsbestimmungen bei Apple

@Nine Es würde glaube ich Sinn machen, deine Aussage vorerst im ersten Betrag zu ergänzen.
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Warten wir mal ab ob jemand widersprechen möchte. Zwinkern
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naja... ohne jemanden auf die Füße zu treten, aber wenn in diesem Thread behauptet wird, das Apple die Änderungen zu den Gewährleistungsbestimmungen freigegeben hat und das aber nicht offiziell ist, dann sollte meiner Meinung nach schon erwähnt werden, das das nur Spekulationen sind.
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Ein Zitat aus dem Ifun.de Artikel, der als Referenz herangezogen wird:

Zitat:Heute scheint Apple die internen Sprachregelungen zur Gewährleistungs-Umstellung freigegeben zu haben

Das kleine, unscheinbare Wort "scheint" ist dabei wohl untergegangen, als hier die News verfasst worden sind.....
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Also mir trittst du nicht auf die Füße. Zwinkern
Die Sache ist eher die, dass hier im Thread bereits davon berichtet wurde, dass es nicht offiziell zu sein scheint. Ich hatte zuletzt nur mal kurz gegoogelt und ebenfalls nichts Offizielles gefunden. Bevor ich die News aber nun um einen Hinweis ergänze, wäre ich mir gerne sicher, dass es so ist. Und das bin ich mir nicht, vielleicht hat daher ja noch ein anderer User eine Quelle für das Für oder Wider.
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@aciid Es ist doch wirklich nicht so schwer zu Verstehen! Wie oft soll es denn noch gesagt werden?

http://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/76.html
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Mir ist der Unterschied Garantie / Gewährleistung durchaus bewußt und bekannt. Aber ich kann in Deinem verlinkten Artikel nichts über die erweiterte Apple Gewährleistung finden. Da kannst Du mich doch sicher aufklären, nicht wahr ? :-) Aber ich befürchte, Du hast mein Anliegen nicht verstanden!
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@Nine Da man nichts offizielles findet, ist das eigentlich schon Widerspruch genug. Relevant ist erstmal nur, was auf der Apple Hompage steht http://www.apple.com/de/legal/statutory-warranty/ Alles andere ist in meinen Augen erstmal reine Spekulation.
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So... ich habe jetzt mit dem Apple Support telefoniert und von einer internen Anweisung war dem Mitarbeiter nichts bekannt und er wird sich bei seinem Vorgesetzten schlau machen und mich zurückrufen. Die gesetzliche Gewährleistung war ihm durchaus bekannt und er schien mir auch recht kompetent. Sobald ich den Rückruf erhalten habe, werde ich hier nochmal einen Status abgeben.
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eigentlich hatte ich das ja alles schon geschrieben, aber dann halt nochmal:

der support wird dir auch nicht bestätigen, dass es eine interne verfahrensanweisung gibt, wie mit bestimmten schadensfällen umzugehen ist. heisst ja nicht umsonst intern. ich weiss nicht wie dein arbeitgeber das regelt, aber bei uns ist die weitergabe von internen anweisungen nen kündigungsgrund.

fassen wir mal zusaamen: es gibt KEINE erweiterte gewährleistung von apple.
sollte es diese interne anweisung geben, dann bezieht sie sich auf bestimmte schadensbilder, wie z.b. den homebuttondefekt ohne sichtbare schäden.
hier kann der mitarbeiter im store dir sofort nen neues geben, ohme dass deinerseits zu beweisen wäre, dass der schaden schon seit iPhone erwerb "vorhanden" war.
ebenso z.b. beim an/ausschalter... apple hat hier eigentlich nur die bekannten "schachstellen" einbezogen...

mit einem gutachten usw. würde es wohl dem kunden eh gelingen das die gewährleistung greift, da es eben "bekannte" schwachstellen sind.
sollte apple tatsächlich diese interne anweisung ausgegeben haben, dann erspart es ggf. einfach nur ein hin und her.
allerdings hast DU oder sonstwer eben auch keinen anspruch auf eine kulante regelung wenn einer der erwähnten defekte auftritt... wenn der mitarbeit sagt: ist nicht, dann ist nicht...

vielleicht ist "interne anweisung" auch einfach das falsche wort... vielleicht wäre "interne kann-vorschrift" besser.

wo auch immer die quellen sitzen die ifun genannt hat, am ende wird es sich erst im laufe der zeit als wahr oder falsch herausstellen. und zwar dann wenn kunden von ihren erfahrungen berichten.
bisher hat apple einen kulanzaustausch des gerätes beim homebuttondefekt nach einem jahr immer abgelehnt. wenn demnächst berichte eintreffen, in denem kunden sagen "mein gerät wurde getauscht", dann wäre das ein möglicher beweis.
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@aciid Ich befürchte Du hast Dein Anliegen nicht korrekt kommuniziert und ich wollte eigentlich den Beitrag nach Dir kommentieren.

"Mac wird darüber hinaus mit 90 Tagen kostenlosem Telefonsupport und einer einjährigen Apple Herstellergarantie geliefert" schliesst aus, das ich nach 6 Monaten etwas beweisen muß, solange die Garantie besteht (12 Monate). Der Apple Auszug beschreibt die Gesetzliche Gewährleistung und ergänzt die DARÜBERHINAUS mit der 1 Jahr Garantie.

Natürlich wolltest Du wissen, was nun mit der von iFun geposteten Meldung sei, das Apple die Gewährleistung "Kulanter" behandeln will. Das kann ich Dir auch nicht sagen.

Ich denke aber, wenn man das mit den anderen Meldungen um "reperatur direkt im Shop" in einem Zusammenhang bringt, wird es wohl zukünftig so sein, das Du mit einem kaputten Homebutton in einen Store fährst, die schauen, ob du es bei Apple gekauft hast (nicht Telekom, Vodafone, O2 usw) und wechseln Dir schnell den Homebutton aus oder das was dort aufgeführt ist.

Vielleicht wird das auch erst September scharf geschaltet, nachdem die neuen Modelle rausgekommen sind. Denn ich kann mir gut vorstellen, das Apple zwischen den Luxusmodellen und den Billigmodel ein Serviceunterschied einbauen wird.
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