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naja... ohne jemanden auf die Füße zu treten, aber wenn in diesem Thread behauptet wird, das Apple die Änderungen zu den Gewährleistungsbestimmungen freigegeben hat und das aber nicht offiziell ist, dann sollte meiner Meinung nach schon erwähnt werden, das das nur Spekulationen sind.
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Mir ist der Unterschied Garantie / Gewährleistung durchaus bewußt und bekannt. Aber ich kann in Deinem verlinkten Artikel nichts über die erweiterte Apple Gewährleistung finden. Da kannst Du mich doch sicher aufklären, nicht wahr ? :-) Aber ich befürchte, Du hast mein Anliegen nicht verstanden!
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So... ich habe jetzt mit dem Apple Support telefoniert und von einer internen Anweisung war dem Mitarbeiter nichts bekannt und er wird sich bei seinem Vorgesetzten schlau machen und mich zurückrufen. Die gesetzliche Gewährleistung war ihm durchaus bekannt und er schien mir auch recht kompetent. Sobald ich den Rückruf erhalten habe, werde ich hier nochmal einen Status abgeben.
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eigentlich hatte ich das ja alles schon geschrieben, aber dann halt nochmal:
der support wird dir auch nicht bestätigen, dass es eine interne verfahrensanweisung gibt, wie mit bestimmten schadensfällen umzugehen ist. heisst ja nicht umsonst intern. ich weiss nicht wie dein arbeitgeber das regelt, aber bei uns ist die weitergabe von internen anweisungen nen kündigungsgrund.
fassen wir mal zusaamen: es gibt KEINE erweiterte gewährleistung von apple.
sollte es diese interne anweisung geben, dann bezieht sie sich auf bestimmte schadensbilder, wie z.b. den homebuttondefekt ohne sichtbare schäden.
hier kann der mitarbeiter im store dir sofort nen neues geben, ohme dass deinerseits zu beweisen wäre, dass der schaden schon seit iPhone erwerb "vorhanden" war.
ebenso z.b. beim an/ausschalter... apple hat hier eigentlich nur die bekannten "schachstellen" einbezogen...
mit einem gutachten usw. würde es wohl dem kunden eh gelingen das die gewährleistung greift, da es eben "bekannte" schwachstellen sind.
sollte apple tatsächlich diese interne anweisung ausgegeben haben, dann erspart es ggf. einfach nur ein hin und her.
allerdings hast DU oder sonstwer eben auch keinen anspruch auf eine kulante regelung wenn einer der erwähnten defekte auftritt... wenn der mitarbeit sagt: ist nicht, dann ist nicht...
vielleicht ist "interne anweisung" auch einfach das falsche wort... vielleicht wäre "interne kann-vorschrift" besser.
wo auch immer die quellen sitzen die ifun genannt hat, am ende wird es sich erst im laufe der zeit als wahr oder falsch herausstellen. und zwar dann wenn kunden von ihren erfahrungen berichten.
bisher hat apple einen kulanzaustausch des gerätes beim homebuttondefekt nach einem jahr immer abgelehnt. wenn demnächst berichte eintreffen, in denem kunden sagen "mein gerät wurde getauscht", dann wäre das ein möglicher beweis.