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Geblitzt in der Probezeit im Auto des Bruders.
#1

Hallo zusammen,
vielleicht kennt sich jemand aus.
Folgende Situation:
Bin 20 Jahre alt, noch bis Februar 2014 in der Probezeit.
Wurde gestern in der 50er-Zone geblitzt. Mein Auto ist über meinen Vater angemeldet, ich bin als Fahrer eingetragen. Ich war aber mit dem Wagen meines Bruders unterwegs. Er ist auch 20 Jahre alt aber schon aus der Probezeit, auch über meinen Vater angemeldet, aber als Fahrer eingetragen.

War am Anfang in ner 70er-Zone unterwegs, dann wurde es ne 50er-Zone, war spät ( halb zwölf) und wollte schnell nach Hause, weil ich wieder um 6 raus musste. Straßen waren komplett leer. Bin mit ca 80 km/h gefahren. Habe als ich in die 50er-Zone gefahren bin leicht abgebremst, aber nicht viel.
Würde schätzen, dass ich da mit 75 ca durchgefahren bin. gibt ja noch nen Tolleranzabzug. Wie viel ist der ? Smiley

Meine Frage. Wird der Brief an meinen Vater gehen oder an meinen Bruder? Und wer kriegt, falls es Punkte geben sollte, diese Punkte?

Kennt sich jemand da aus?
#2

Der Brief geht an denjenigen, auf den der Wagen zugelassen ist


http://www.bussgeldkataloge.de/

Sie sind innerhalb geschlossener Ortschaften 25 km/h zu schnell gefahren.

Das wird Sie voraussichtlich 80 Euro kosten.
Hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 23,50 Euro.
Außerdem ein Pünktchen in Flensburg.
Haben Sie bereits einen Eintrag in Flensburg, der noch
nicht verjährt ist, kann das zu einer höheren Geldstrafe führen !

Weil Sie noch in der Probezeit sind, werden Sie zusätzlich bestraft.
Wenn dies Ihr erstes größeres Vergehen während
der Probezeit ist, verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.
Ein Aufbauseminar (kostet ca. 250 Euro) ist zu absolvieren.
Die Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht.
Es kann nach dem Bußgeldbescheid viele Monate dauern,
bis Sie die Aufforderung zum Seminar bekommen.

Wurde Ihre Probezeit wegen eines früheren Deliktes
bereits verlängert, erhalten Sie nur eine Verwarnung.
Und die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.
Die Teilnahme ist freiwillig und bringt Ihnen lediglich 2 Punkte Rabatt.
Diese Stufe tritt erst dann in Kraft, wenn bereits das Aufbauseminar
absolviert wurde. Vorher hat man eine Art Schonfrist, bei der diese Probezeitstufe nicht erreicht wird.

Beim dritten Mal ist der Führerschein weg.
Eine neue Fahrerlaubnis kann nach frühestens 3 Monaten erteilt werden.
Dafür braucht man die üblichen Bescheinigungen:
Sehtest, Lichtbild, Führungszeugnis.
Der Antrag über eine Wiedererteilung kann 3 Monate vor Ende der Sperrfrist
(also bei 3 Monaten direkt nach dem Entzug der Fahrerlaubnis)
bei der Führerscheinstelle, im Straßenverkehrsamt, gestellt werden.
Erst nach 2 Jahren ohne Führerschein müssten die Theoretische und Praktische
Prüfung neu gemacht werden, mit einigen Fahrstunden.


Achtung !
Die Geschwindigkeitsüberschreitung haben Sie geschätzt.
Vielleicht haben Sie Glück und sind doch nicht so schnell gefahren.

Bis 100 km/h (gefahrene Geschwindigkeit) werden bei den
meisten Mess-Systemen 3 km/h Toleranz abgezogen.
Ab 100 km/h sind es 3 %, auf den nächsten km/h aufgerundet.
Außerdem übertreiben Tachos deutlich, weil sie
(das ist gesetzlich geregelt) nicht zu wenig anzeigen dürfen.

Falls Sie zwischen 16 und 20 km/h zu schnell waren,
würde Sie das 35 Euro kosten.
Dafür gäbe es keine Punkte !
Auf die Probezeit hätte das keine Auswirkungen mehr !

-----------

Alle Angaben ohne Gewähr. Diese Seite ist Teil von www.bussgeldkataloge.de.
#3

Wie wäre es mal nach Bußgeldkatalog googeln.
Brief geht an den Halter, also deinen Vater.
Wird wohl auf 1 Punkt und ~100 Euro Strafe hinauslaufen wenn dein Vater, oder dein Bruder das auf seine Kappe nimmt.

Ansonsten gibts noch Fahrverbot und Nachschulung für dich sowie 2 Jahre mehr Probezeit.

"Wir sind Apple. Wir tragen keine Anzüge. Wir besitzen nicht einmal Anzüge."
#4

Und dein Vater wird wahrscheinlich nach dem Fahrer des Autos gefragt.
Angeben muss er ihn nicht zwingend, die Polizei hat dann jedoch meines Wissens verschiedene Möglichkeiten um dir zukünftig ein bisschen auf den Keks zu gehen (Führung eines Fahrtenbuches und ähnliches). Er ist jedenfalls nicht gezwungen dich als Fahrer anzugeben.

Die Geldstrafe müsste er dann übernehmen, wie das mit den Punkten aussieht, weiß ich nicht genau. Ich meine mich zu erinnern, dass die wegen der fehlenden Zuordnung nicht verteilt werden?
#5

@Schulle: Okay, der letzte Part deines Posts macht mir Hoffnung. Vielleicht komme ich ja noch auf die 30€ Bußgeld, glaube aber eher nicht. Rechne mit 70 EUR und 1 Punkt Sad

@Fraaay: Den Bußgeldkatalog habe ich gefunden, ich war mir nur nicht sicher, über wen das abgewickelt wird.
#6

@Nine Punkte gibt es für den Halter. Wenn der Fahrer nicht zugeordnet werden kann, dann ist der Halter ebenso verantwortlich.

Die Auferlegung eines Fahrtenbuchs erfolgt meist erst bei mehrmaligen Verstößen.

@Leroy Beichte es deinem Vater, bevor er die Post bekommt. Rechtfertige Dich nicht. Zu schnell ist zu schnell - wenn Du in eine "Mausefalle" gekommen wärst, ist "ich hatte es eilig" ein Vorsatz - Vorsatz bedeutet im schlimmsten Fall doppelte Strafe. Immer sagen "Oh habe ich gar nicht mitbekommen".
#7

Ja aber wenn ich sage "Oh habe ich gar nicht mitbekommen", kann ich es ihm ja auch nicht beichten Biggrin
#8

Das sollst Du sagen wenn Du mal geblitzt (gelasert) & anschließend direkt rausgezogen wirst Biggrin

Deinem Vater einfach die Wahrheit sagen, warst zu schnell und dann hat es geblitzt - wieviel ist reine Spekulation - sieht er ja dann ...
#9

Meine Freundin hatte das auch. Da klingelte morgens die Polizei eines Tages, um den wirklichen Fahrer zu ermitteln, weil auf dem Foto ersichtlich war dass es NICHT die Mutter war (viel zu jung). Das machen die aber nur, wenn es im Punktebereich ist soweit ich weiß. Und da brauchst du gar nicht versuchen nix zu sagen, die sind in dem Falle nicht dumm. Wenn deine Eltern nichts sagen, gehen die mit dem Foto in der Nachbarschaft rum Smiley

Aber in deinem Fall kann es ja dein Bruder im Zweifelsfall auf seine Kappe nehmen, ausserhalb der Probezeit ist n Punkt ja gar nichts.

Meistens ist es dann doch viel weniger als man denkt, es geht ja nicht nur Toleranz ab, der Tacho ist ja auch immer vorgestellt und zeigt ein paar KM/H zuviel an. Also ich hatte auch diverse solcher Situationen und im Endeffekt war es dann nur ein Verwarnungsgeld Zwinkern
#10

Ja, werde es ihm heute mitteilen. Hoffe, dass ich nochmal glimpflich aus der Situation rauskomme.

@LeXani: Ist ja auch sein Auto, deswegen würde man es ihm auch glauben denke ich. Aber kommen die wirklich persönlich vorbei? Kann ich mir nicht vorstellen, dass die das bei jedem machen, der nen Punkt oder mehrere bekommen soll.
#11

Ansonsten kostet das n paar Hunderter, Probezeitverlängerung und Nachschulungskurs für Dumme Biggrin Musste meine Freundin machen .. Biggrin
#12

(26.07.2013, 10:53)Nine schrieb:  Die Geldstrafe müsste er dann übernehmen, wie das mit den Punkten aussieht, weiß ich nicht genau.

Nein, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann muss der Halter die Strafe nicht zahlen und bekommt auch keine Punkte. Normalerweise wird ihm -wie du schon geschrieben hast- auferlegt ein Fahrtenbuch zu führen.
#13

Dein Bruder kann doch einfach sagen, dass er gefahren ist? Wenn es ihm nichts ausmacht den Punkt für dich zu übernehmen...als mein Bruder in der Probezeit zu schnell gefahren ist, hab ich es auch auf meine Kappe genommen, da ich schon lange aus der Probezeit bin...
#14

@Olli Dann war das wohl beim Firmenwagen einer Bekannten. Da ergibt es Sinn. Dass die das beim ersten Vergehen nicht machen, ist verständlich. Möglich wäre es aber meines Wissens.


Bei meinen Eltern waren sie übrigens mal wegen einer Knolle in Höhe von 15,00€ und wollten wissen, wer die Fahrerin war. Samstags morgens um 09:30 Uhr. Meine Schwester ist damals gefahren aber die Tante wollte mir das die ganze Zeit andrehen. Auch der Verweis auf mein eigenes Auto hat sie nicht interessiert. Ich habe mich geweigert ihr die Fahrerin zu nennen, was sie nicht ganz witzig fand. Sie wollte mich davon überzeugen, dass ich es ihr sagen muss. Als ich ihr dann sagte, dass es sinnlos ist und meine Eltern ihr keine andere Auskunft geben würden, da meine Mutter bei einem Anwalt für Verkehrsrecht gearbeitet hat, ist sie mehr als angefressen abgehauen. Da frage ich mich bis heute: Das alles für 15€? Haben die keine größeren Verstöße denen die nachgehen können?
#15

Sowas lohnt sich bei so kleinen Vergehen aber echt nicht .. sowas würd ich mir aufsparen wenn du mal RICHTIG geblitzt wirst Biggrin Bei allem unter 3 Punkten in dem FAlle einfach den Bruder fragen, Geld bezahlen und gut ist Zwinkern
#16

Bitte auf die Ausdrucksweise achten. Der Ersteller kann es ja vielleicht noch einmal ohne Schimpfwörter versuchen.
#17

Hoffentlich schnappen die dich und es kostet dich richtig Zeit und Geld.

Ein Vater!
#18

Wie wäre es denn damit einfach mal die Konsequenzen für sein Handeln zu tragen? Ist nur ein Vorschlag.
#19

Bin ich der einzige hier der der Meinung ist das man für seine Fehler auch einstehen sollte und nicht zu erwartende Strafen auf Familienmitglieder abwälzt?
#20

Die Konsequenzen wäre eine Nachschulung und eine Verlängerung der Probezeit. Den Führerschein darfst du behalten. Kostenpunkt um die 500€ plus Strafe. Falls du schon eine Nachschulung hinter dir hast steht eine Nachprüfung an.
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