@M.T.
Wie schon geschrieben wurde:
Noch ist die Ware nicht gekauft, aktuell ist sie lediglich "gemietet", sprich der eigentliche "Käufer" hat ein Nutzungsrecht erworben.
Das Recht zum Verkauf hat er erst, nachdem die Ware in seinen Besitz übergegangen ist, was erst nach Begleichung des kompletten Betrags der Fall ist.
Somit hat er kein Recht, es zu verkaufen und handelt damit rechtswidrig, bei Hehlerware wird ebenfalls rechtswidrig gehandelt, da allerdings schon vor dem Verkauf, das ist auch der einzige Unterschied.
An der eigentlichen Thematik, sprich dem Verkauf von Ware an der der Verkäufer kein Eigentum besitzt, ändert sich jedoch nichts, daher ist der Vorgang des Verkaufs von nicht oder noch nicht rechtsgültig erworbener Ware in beiden Fällen gleich zu setzen, egal, ob man eine Rechnung dazu bekommt oder nicht.
Ob und wie dann im Fall der Fälle gehandelt wird, das kann niemand mit Sicherheit sagen, aber um evtl. aufkommenden Problemen aus dem Weg zu gehen sollte man in dem Fall lieber die Vernunft vor der Ungeduld walten lassen.