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Nachtrag zum Verkauf von finanzierten Geräten
#1

Ich wollte auch noch eas zum bereits geschlossenen Thema loswerden:

Es wurde dort recht lax argumentiert, man könne den Weiterverkauf von noch nicht bezahlten Geräten nicht mit Hehlerware aus Diebstählen vergleichen.

Doch, man kann. Auch wenn man brav weiter Zahlt, ist der Verkauf von fremdem Eigentum nix anderes wie Diebstahl.

Ein Kollege hat das mal selbst erfahren dürfen, obwohl er von der Abzahlung des Verkäufers nix wusste.

Der Verkäufer hat recht schnell einfach nicht weiter bezahlt. Das Ding wurde über nen Telekomvertrag mitfinanziert und wäre nach 2 Jahren in dessen Besitz übergegangen und der Netlock entfernt worden.

Als es so weit war, teilte man meinem Kollegen mit, dass er sich die Freischaltung abschminken könne, da er im Besitz eines iPhones ohne Eigentum sei. Sie wollten das iPhone zwar nicht zurück (war dann ja auch schon 2 Jahre alt) aber weitere Services wurden selbstverständlich verweigert.

Die Telekom hätte die IMEI auch sperren können aber das passiert so gut wie nie.

Und wenn das nicht mit auf der Stufe von Hehlerware steht, dann weiß ich auch nicht.

Fremdes Eigentum kann man nicht verkaufen und wer sowas kauft, dem gehört es nach wie vor trotzdem nicht.

Erschreckend ist hierzu noch die Einstellung diverser User hier, denen das wohl egal zu sein scheint ....
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#2

(10.10.2013, 20:16)Outlaw schrieb:  Fremdes Eigentum kann man nicht verkaufen und wer sowas kauft, dem gehört es nach wie vor trotzdem nicht.

Das ist Blödsinn. Es gibt immer noch den den gutgläubgen Erwerb nach § 932 BGB, auch wenn er in diesem speziellen Fall nicht zutrifft, da der Käufer von dem Eigentumsvorbehalt wusste.

http://www.rechtslexikon-online.de/Gutgl...rwerb.html
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#3

@alfix Rechtlich ist es doch immer einfach.

Die Praxis ist doch das Schwierige. Wer stellt denn den gutgläubigen Erwerb fest?

Jup, ein Richter.

Möchtest Du erst 1,5 Jahre rummachen, bis ein Termin und Urteil gefällt ist? Bis dahin braucht niemand mehr eine Freischaltung, weil er im Recht war.

Und so ich kenne einen, der einen Kumpel hat, der einen kennt, der einen Kumpel hat, der hat gesehen, wie ein UFO gelandet ist Geschichten sind immer ein wenig suspekt.
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#4

Nur Halbwissen hier. Hab vor einiger Zeit mal bei genau so einem fall den Anwalt meines Vertrauens befragt und es ist einfach so, dass es KEINE allgemeine Antwort gibt. Es kommt darauf an, ob im Vertrag geregelt ist, ob O2 sich den Eigentum am Gerät vorbehält. D.h.: Niemand liegt richtig und es kommt ganz auf den Vertrag an, der nunmal nicht vorliegt. Es ist aber sehr selten bei Handys, dass man das Eigentum nicht zugesprochen bekommt, daher sollte man es problemlos verkaufen können.
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#5

(10.10.2013, 20:59)Nahenil schrieb:  Nur Halbwissen hier.

Das sagt der Richtige. Du solltest mal auf die O2-Seite gehen. Da steht eindeutig, dass das Handy bei Finanzierungen erst nach vollständiger Bezahlung in das Eigentum des Kunden übergeht.
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#6

Ja das sagt der richtige, weil ich diese Informationen mir nicht ausdenke, sondern wie gesagt von einem Anwalt habe. Und glaubst du das irgendeine Relevanz was da steht? Nein, dass hängt alleine vom Vertrag ab, wenn es da auch so geregelt ist, dann ist das so, aber diesen haben wir nicht vorliegen. Was in den FAQ oder sonstwas auf der Homepage steht hat rechtlich überhaupt keine Relevanz.
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#7

@Nahenil
Wie im alten Thread auch schon geschrieben, es IST im Vertrag geregelt:

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG schrieb:
7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleibt
die Ware Eigentum von Telefónica Germany.

7.2 Verpfändungen, Sicherungsübereignungen an
Dritte oder sonstige unberechtigte Verfügungen zu
Lasten des Eigentums von Telefónica Germany sind
unzulässig.

Quelle: AGB - o2online.de

Und den AGB MUSS zugestimmt werden, um den myHandy Vertrag abzuschließen.
Ich weis nicht, wieso das so viele nicht glauben wollen...
AGB's sind nicht einfach irgendwas dahingeschriebenes, wenn dem so wäre, dann wären AGB's völlig sinnlos und nicht rechtsbindend...
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#8

Und wieder: Das sind nur die AGB. Auch diese haben nur bedingt Einfluss, was zählt ist der Kaufvertrag.
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#9

Ethisch gesehen dürften wir uns aber einig werden oder?

iPhone abbezahlt - gehört euch und ist frei verkäuflich.

iPhone noch nicht abbezahlt - gehört nicht euch / nicht frei verkäuflich.
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#10

Ethisch würde ich das auch meinen Smiley
Aber das hat darauf ja keinen Einfluss.
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#11

Ich kann's ja gern mal so erklären:

Allgemeine Geschäfts Bedingungen
Bedingungen sind Voraussetzungen, die erfüllt bzw. denen zugestimmt werden muss und welche durch das abschließen des Vertrags in Kraft treten bzw. gültig werden.
Ich frage mich, wo es da Auslegungsspielraum gibt?
Dem Anwalt würde ich meine Rechtssachen nicht anvertrauen, so mal unter uns gesagt...
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#12

Ich kenne keinen besseren Zwinkern
Ich hatte damals auch so ein Verständnis von Recht, jedoch habe ich durch ihn gelernt, dass es eben anders ist und du nur weil du etwas vertraglich zustimmst, heißt das nicht, dass es überhaupt wirksam sein muss.
Um dir ein reales Beispiel zu nennen: Es ist schon gut was her, da habe ich vor dem Studium für einen Stundenlohn als Regalverräumer im Supermarkt gearbeitet. Der Laden war Sch****, ich bekam weniger Stunden angerechnet als ich gearbeitet habe, ich wurde eingeschüchtert, als ich einmal sachlich dargelegt habe, was ich nicht gut finde. Außerdem wollten sie mich fristlos kündigen und mir eine Vertragsstrafe aufbrummen. Durch den Anwalt meines Vertrauens endete es damit, dass wir meine Chefin wegen versuchten Betruges anklagen konnten, sowie den ganzen Laden abmahnen konnten. Außerdem wurde die fristlose Kündigung von unserer Seite einfach für ungültig erklärt und ich wurde dann noch einen Monat ohne zu arbeiten bezahlt, weil sie mich fristgerecht kündigen mussten.
Ich will damit nur sagen: es gibt immer viel Spielraum und längst nicht alles was man unterschreibt ist wirksam.
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#13

Finanzierte Ware zu verkaufen ist definitiv nicht mit Hehlerware gleichzusetzen. So ein Quatsch. Geh mal zur Polizei und sag ich habe Diebesgut verkauft oder ich habe ein finanziertes Gerät weiter verkauft. Dann werdet ihr schon sehen, ob das gleichzusetzen ist.
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#14

@Nahenil
Das ist mal ein komplett anderes Metier und zudem auch genau so gelaufen, wie es vertraglich geregelt war.
Damit hast du dir gerade selbst ein Eigentor geschossen.
Denn da sich dein damaliger Arbeitgeber NICHT AN DEN VERTRAG GEHALTEN HAT (na, klingelt's?) wurde er wegen Betrugs angeklagt. Zwinkern
Umgemünzt auf unser aktuelles Thema bedeutet das:

Wer das Handy (vertragswidrig) vor Abbezahlung verkauft begeht einen vertragsbruch und handelt somit illegal und kann dafür haftbar gemacht werden. Zwinkern
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#15

@M.T. du verkaufst ja auch kein finanziertes Gerät, sondern ein unterschlagenes! Und wegen Unterschlagung und Betrug kannst du dich durchaus auch selbst anzeigen Zwinkern
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#16

Leute habt ihr nichts besseres zu tun. Geht doch mal eine rauchen, ein Bier trinken in der Eckkneipe, ein schönes Buch lesen oder sprecht mit eurer Liebsten oder eurem Liebsten.Kiss
Lasst entsprechende Fragen zum Eigentumsvorbehalt und gutgläubigen Erwerb vom Anwalt eures Vertrauens klären, wenn der Bedarf wirklich da ist. Das hier führt zu nichts und wird sicherlich bald dem Schicksal des Ursprungsthreads folgen.
In diesem Sinne, bald ist für die meisten von uns Wochenende.Prost
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#17

@Hulk Holger Das ist doch keine Unterschlagung. Es ist lediglich ein Vertragsbruch. Und Vertragsbruch endet damit, dass sich auch der andere Vertragspartner nicht mehr an den Vertrag halten muss. Konkret bedeutet das, das o2 die komplette Summe sofort haben will. Kann der Käufer nicht zahlen kommt der Gerichtsvollzieher oder ein Inkassounternehmen. Das Gerät interessiert o2 überhaupt nicht. Was wollen die denn damit?
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#18

@M.T. wenn man sich die rechtliche Seite anschaut ist es doch egal was der Vertragspartner wirklich macht. Es ist und bleibt Unterschlagung.
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#19

Solange er die Raten weiter bezahlt ist das nichts weiter als ein Vertragsbruch. Ausser euch interessiert das niemanden. Auch o2 nicht.
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#20

Solange alles glatt läuft interessiert das natürlich niemanden... Solange interessiert es aber auch keinen Drogendealer oder Hehler solange alles läuft und Geld reinkommt...
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