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Vodafone Chaosverein - oder wie werde ich meinen Vertrag los
#41

Ich hätte auch so gehandelt wie Sonni und wäre natürlich auch froh, vorzeitig aus dem Vertrag zu kommen.
Wieso auch nicht?
Allerdings glaube ich nicht, dass es dazu kommen wird.
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#42

@Ratio
Kannst Du das auch begründen?
Denn wenn eine neue Nummer vergeben wird, ist doch der Grund für die Kündigung weggefallen?
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#43

Ich verstehe nicht ganz warum Vodafone ihm ne Ersatznummer geben muss wenn er vor Vertragsende seine Nummer portieren lässt zu xy. Das ist doch dann sein Problem wenn er das macht. Vodafone hat doch seine Pflicht erfüllt in dem sie ihm eine Nummer gegeben haben. Normal ist das doch erst so das man seine Nummer portieren kann, wenn der Vertrag gekündigt ist. Wenn ich mich entscheide einen Reifen vom Auto auf nen anderes zu bauen, das Auto evtl Finanziert ist, dann muss doch die Bank oder der Hersteller nicht dafür sorgen das ich nen Ersatz bekomme. Welch Schwachsinns Regelung.
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#44

@Alex78

Grund: maßgeblich ist, dass der Grund zum Zeitpunkt der Kündigung bestanden hat. Ob der Grund danach beseitigt wird ist völlig egal.
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#45

(29.10.2013, 18:22)Sportback schrieb:  Ich verstehe nicht ganz warum Vodafone ihm ne Ersatznummer geben muss wenn er vor Vertragsende seine Nummer portieren lässt zu xy.

Das ist geregelt aus § 46 Absatz 4 Telekommunikationsgesetz.
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#46

@Ratio Das bezweifle ich mal stark, eine einmalige, beseitigte Störung wird wohl niemals zu einer fristlosen Kündigung führen, höchstens zu einem Erlass der Kosten für diesen Zeitraum.

Sonst könnte ja jeder seinen Vertrag kündigen, wenn mal gerade kein Internet funktioniert, oder sonst eine Störung vorliegt. Aber ich bin kein Jurist und freue mich auf egal welchen Ausgang, denn egal wie, kann ich es für mich nutzen.
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#47

@Sonni Das klingt auf jeden Fall einleuchtend! Ändert aber nichts an meiner Meinung selbst.
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#48

@Denner

Wenn mal vorübergehend das Internet nicht geht ist das auch kein Grund zur außerordentlichen Kündigung.

Hier kommt ein Anbieter einer ihm obliegenden gesetzlichen Verpflichtung nicht nach. Das ist ein kündigungsgrund.

Und Zweifel soviel du willst. Aber es kommt bei der Prüfung der Wirksamkeit einer Kündigung eben auf den Zeitpunkt der Kündigung an. Das ist ein Fakt.
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#49

Hoffen wir das der TE uns auf dem laufenden hält
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#50

@brela1212 Und zwar auch dann, wenn es nicht zu seinen Gunsten ausgehen sollte.
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#51

Werde ich auf jeden Fall machen, egal wie es ausgeht. Zunächst warte ich mal die Reaktion auf die Kündigung ab und berichte dann weiter.
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#52

@Ratio Fakt wird es nicht dadurch, das Du das dauernd schreibst.
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#53

@Denner nein, aber wenn es eine Rechtsgrundlage gibt Zwinkern
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#54

@Sonni Super, ich bin gespannt Smiley
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#55

Ich auch Biggrin
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#56

(29.10.2013, 19:15)Hulk Holger schrieb:  @Denner nein, aber wenn es eine Rechtsgrundlage gibt Zwinkern

eben. Ich weiß das ich recht habe. Das reicht Biggrin
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#57

@Ratio Na dann ist es ja gut. Normalerweise ist es so, das bei dem Wegfall des Kündigungsgrundes, die Kündigungsmöglichkeiten wegfallen.

Es wird aber auf den Richter drauf ankommen, was es für ein Urteil gibt.

Zudem kenne ich Kündigungen aus ausserordentlichen Gründen nur nach einer angemessenen Fristsetzung.
Also wenn keine Mahnung vom TE an VF gegangen ist, mit dem Text.

....bis zum xx.xx.2013 eine Nummer bereitstellen, DANN werde ich vom außerordentlichen Kündigungsrecht wegen YYY Gebrauch machen.


dann ist die Kündigung unzulässig, aber Du weißt es ja besser.
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#58

@Denner

Vodafone hat die Zuteilung einer neuen Nummer durch die Email ausdrücklich und endgültig verweigert, aus diesem Grund ist eine Fristsetzung entbehrlich gewesen.

Es ist ein Unterschied ob jemand sagt, oh ich hab's vergessen, oder nein ich machs nicht!
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#59

(29.10.2013, 20:15)Denner schrieb:  @Ratio Na dann ist es ja gut. Normalerweise ist es so, das bei dem Wegfall des Kündigungsgrundes, die Kündigungsmöglichkeiten wegfallen.

richtig. Wenn du bis dahin die Kündigung nicht ausgesprochen hast.

Nehmen wir doch ein Beispiel aus dem Arbeitsrecht:

Angestellter X reicht zu spät eine Krankmeldung herein und wird gekündigt. Er wurde deshalb bereits abgemahnt. Nach der Kündigung gibt er sofort die Krankmeldung dem Arbeitgeber.

Oder Mietrecht:

Mieter zahlt Miete nicht, wird außerordentlich gekündigt. Dann zahlt er. Kündigung ist wirksam. (es gibt eine Ausnahme die hier aber keine Rolle spielt).

Kündigungsgrund entfallen? Wohl kaum.
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#60

G@Sonni Gib einfach Bescheid, wenn Du Antwort von VF hast.

@Ratio Bei beiden Beispielen hast Du recht, wenn VORHER abgemahnt wurde.
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