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Falsche Artikelbeschreibung = Keine Garantie?
#1

Hallo zusammen,

ein frohes neues 2013s Prost

Ich würde gerne eure Meinung zu einem Problem hören.

Gekauft wurde über eBay ein iPhone 5s in OVP (von privat an privat).

In der Artikelbeschreibung stand, dass das iPhone noch eingeschweißt ist und Garantie hat.

iPhone erhalten und alles soweit ok.
Jetzt habe ich auf der Originalrechnung (lag bei) gesehen, dass das iPhone von o2 stammt und über "o2 my Handy" gekauft wurde, also somit noch o2 gehört.

Habe dann bei o2 angerufen, was denn in einem Gewährleistungs-/Garantiefall zu tun sei.

o2 erklärte mir, dass ich keinen Gewährleistungs-/Garantieanspruch habe, da das Handy o2 gehört und durch die "Finanzierung" nur ein Vertragsverhältnis zwischen Vertragsnehmer und o2 besteht und nur dieser Garantieansprüche geltend machen kann.

Apple erklärte mir, dass ich das "Problem" eigentlich nur über den Abschluss von "Apple Care +" lösen kann, da ich mich dann mit meinen Ansprüchen direkt an Apple wenden kann.

Was würdet Ihr machen?

Freue mich über eure kreativen Ideen.
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#2

Apple gibt 1 Jahr Garantie, auch ohne ACPP+. Um Garantieansprüche geltend zu machen, benötigt man auch keine Rechnung. Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob O2 hat Gerät zurückverlangen kann, wenn der "Vertragsnehmer" seinen Pflichten nicht nachkommt und die Raten nicht bezahlt.
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#3

Hi,

auf Apple steht ausdrücklich, dass man sich für nicht direkt bei Apple gekaufte Produkte an den Händler wenden muss und dieser wäre o2.

Habe auch extra bei Apple nachgefragt und wurde zur Beantwortung dann auch an den Teamleiter weitergeleitet.

Ich denke auch, dass o2 das iPhone zurückverlangen könnte, allerdings ja nicht von mir :-)
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#4

Bringt bitte Gewährleistung und Garantie nicht durcheinander.
Gewährleistung gibt der Verläufer und ist gesetzlich geregelt.
Garantie der Hersteller und ist freiwillig.
Auf der Apple Support Seite kann man die Seriennummer eingeben und sehen ob man noch Garantie hat
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#5

@Fiatno1 das wendet Apple aber auch nicht (immer) an. Meinem Papa sein 5er war auch von Vodafone aus einer Vetragsverlängerung. Als ein Defekt dran war haben wir das direkt über Apple geklärt und nicht über Vodafone. Es gab auch keinen ACPP. Angerufen, Problem geschildert, Expresstausch für 29 Euro beantragt und die Sache war durch. Bei meiner Vertretung das aller gleiche schon das 3. mal hintereinander. Es wurde nie über den Anbieter geklärt sondern direkt über Apple. Und nie gab es Probleme dabei. Allerdings waren die Geräte alle auch noch in der Garantie.
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#6

Ja, ich kenne den Unterschied.

Ich mach ein Beispiel.

Morgen funktioniert mein Homebutton nicht mehr (auf Holz klopf).

Jetzt geh ich zum Apple Store oder rufe an und dort sagt man mir:
Das iPhone ist von einem Provider, bitte wenden Sie sich an diesen.

Ich habe doch bei Apple telefonisch nachgefragt.
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#7

https://selfsolve.apple.com/agreementWarrantyDynamic.do
Hier kannst du es überprüfen
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#8

Ich hab genau 4 mal das Gegenteil erlebt. Ich würde nochmal anrufen bei Apple.
Was spricht dagegen das du dir einen ACPP zulegst solange du noch in der 1-Jahres Garantie liegst.
Das Problem trotzdem weiterhin, was wenn der Verkäufer seine Raten nicht bezahlt. Das dürfte dich aber auch nicht interessieren denn das ist sein Problem.
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#9

Hi Tina,

mich ärgert es einfach, dass man sich von Anfang an so anstellt.
Ich habe auch keine Lust, mich im Fall der Fälle mit ewigen diskussionen rumzuschlagen.

Wenn ich jetzt noch die 99 EUR für das ACP kaufe, hätte ich es auch gleich im Store holen können (was ich beim nächsten iPhone auch mache).
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#10

Das Problem ist weniger die Garantie sondern, dass du nicht Eigentümer des Geräts bist. Wende dich an den "Verkäufer" der konnte das Gerät ka gar nicht verkaufen. Der zahlt das Teil ja vermutlich monatlich ab und wenn er das nicht macht muss er es zurück geben. Was er ja schlecht machen kann.
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#11

Was dann aber trotzdem dem Verkäufer sein Problem ist und bleibt.
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#12

Die werden nicht das iPhone von dir verlangen, so ein Käse.. oder gibt es dazu schon einen Fall? o2 wird andere Dinge in Erwägung ziehen wie Gerichtsvollzieher oder ähnliches.
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#13

Denk ich auch… die wollen ihre Kohle und mehr nicht.
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#14

Da sind hier wieder so Google-Anwälte unterwegs Smiley

Was mit dem iPhone passiert ist völlig egal. Oder muss ich mit Konsequenzen rechnen, wenn mir das iPhone ins Wasser fällt? Ist ja noch Eigentum von o2...

Gerichtsvollzieher, Pfändung oder so etwas in der Art kommt auf den Verkäufer zu.
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#15

Die Frage ist ja tatsächlich durfte der jenige das iPhone überhaupt verkaufen?
Aber O2 wird sich das Gerät nicht mehr holen sondern das Geld von dem Schuldner eintreiben lassen
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#16

Heutzutage liest man in jeder 3. Beschreibung bei Ebay… "Handy stammt aus Vertragsverlängerung"
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#17

Mein Kollege hat sein über Vodafone gekauftes 5er bereits 3x getauscht und zwar direkt über Apple, nie über Vodafone. Da gab es nie ein Problem.

Wohin gegen hier beim TS eher das Problem ist, dass der Verkäufer etwas verkauft hat, was ihm noch gar nicht gehört.
K.A. ob O2, wenn keine Zahlungen seitens ihres Vertragspartners, sprich dem Verkäufer, mehr erfolgen sollten, das Gerät sperren lassen können Gruebel
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#18

Das was hier steht, zählt

http://www.apple.com/de/legal/statutory-warranty/

Das kannst du jedem Apple Verkäufer unter die Nase halten.
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#19

Naja, bei mir nicht.
Bei mir steht ohne Branding, ohne Simlock.

Ach, irgendwie nervt mich das...
Ich denke, es wird das ACPP werden oder der Verkäufer solls zurücknehmen.

PS: Wenn nicht gezahlt wird, will o2 die Kohle, das iPhone ist denen doch egal.
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#20

Ob die sich die Mühe machen und ein Handy sperren lassen? Kann ich mir nicht vorstellen. Maximal dann wenn sie über andere Wege nicht an ihr Geld kommen.
Dann wäre man als Käufer ja mal übel der Arsch. Aber von so einem Fall hab ich noch nie was gehört.
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