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12.01.2014, 16:25
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.01.2014, 16:27 von
maximuff13.)
Hallo, ich brauche mal eure Hilfe, ich bin mir nämlich nicht ganz sicher ob es sich um einen Gewährleistungsfall handelt oder nicht.
Meine Mutter kaufte sich vor ca. 1 1/2 Monaten ein MacBook Pro late 2008. Seit gestern zeigt dieser nur noch Streifen und startet nicht mehr, ich habe jetzt über google mehrere Artikel gefunden wo geschrieben steht, dass dies ein Produktionsfehler oder so etwas sein soll. Die Wiederrufsfrist ( gekauft bei reBuy ) betrug einen Monat, und ist somit abgelaufen.
Kann ich reBuy unterstellen, dass sie von dem Fehler wussten und der Fehler schon vorher bestand? In dem Fall ist es doch eindeutig ein Gewährleistungs fall oder ?
Vielen dank schon mal im voraus.
Maximuff13
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Rebuy wirbt doch auf der Startseite mit 18 Monaten Garantie.
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12.01.2014, 16:29
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.01.2014, 16:30 von
maximuff13.)
Aber zum Zeitpunkt des Kaufs nicht, in den AGB´s steht davon nämlich nichts.
*edit: vllt. sollte ich erwähnen, dass sie den über ebay von reBuy gekauft hat.
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Jetzt steht es aber in den AGB´s:
"reBuy-Garantie
i. Umfang der „reBuy-Garantie“
Darüber hinaus bietet wir Ihnen die 18-monatige „reBuy-Garantie“: Treten an der gekauften Ware innerhalb von 18 Monaten ab den Tage der Ablieferung Mängel auf, welche von der Zustandsbeschreibung der Ware beim Kauf nicht umfasst waren, können Sie die betreffende Ware an uns zurücksenden. Nachdem Sie – sofern Sie Verbraucher sind - die gekaufte Ware zurückgesendet haben, werden wir die Ware auf Mängel prüfen. Liegt ein Mangel vor, der von der „reBuy-Garantie“ umfasst wird, werden wir Ihnen ein gleichwertiges Ersatzstück liefern. Kommt eine Ersatzlieferung nicht in Betracht, wird Ihnen der Kaufpreis von uns erstattet. Die Entscheidung, ob eine Ersatzlieferung in Betracht kommt, liegt in unserem Ermessen und bedarf keiner weiteren Begründung. Wir werden uns mit mit Ihnen wegen der Warenrücksendung in Verbindung setzen, die Kosten der Rücksendung tragen wir.
Sie haben über den Eintrittszeitpunkt des Mangels sowie darüber, dass Sie den Mangel nicht verursacht haben, eine eidesstattliche Erklärung gegenüber uns abzugeben. Bei Inanspruchnahme der „reBuy-Garantie“ haben Sie uns den Mangel unverzüglich nach Entstehung mitzuteilen, die Erklärung über die Ausübung der „reBuy-Garantie“ muss innerhalb von 18 Monaten nach Ablieferungsdatum erfolgen. Die Erklärung ist zu richten an: reBuy reCommerce GmbH, Kanalstraße 139, 12357 Berlin oder per E-Mail an: legals@reBuy.de. Die Übertragung der reBuy-Garantie auf Dritte ist ausgeschlossen.
ii. Ausschluss der „reBuy-Garantie“
Die „reBuy-Garantie“ findet keine Anwendung für
Mängel, die durch Ihre unsachgemäße Behandlung, übermäßige Benutzung, falsche Handhabung oder Bedienung der Ware, insbesondere auch falsche Aufbewahrung sowie Sturz oder starke Erschütterung der Ware entstanden sind.
Unglücksfälle, Naturkatastrophen und alle anderen Ursachen, die von uns weder zu kontrollieren noch vorauszusehen sind, einschließlich, aber nicht begrenzt auf Blitzschlag, Wasser, Feuer, Aufruhr und unzulängliche Lüftungs- und Klimaverhältnisse."
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Ich würde auf jeden Fall dort nachfragen.
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30.01.2014, 10:28
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.01.2014, 10:30 von
maximuff13.)
Ich habe eine weitere Frage, wie siehts mit der Gewährleistung aus bei sigelbruch? Ich habe größere RAM ricel eingebaut, und nun meinen die, dass die Gewährleistung dadurch erlöschen sei.Ich bin der Meinung ,dadurch dass der RAM nicht im Zusammenhang mit der Grafikkarte steht das nicht gerechtfertigt ist.
Was sagt ihr dazu ?
( das 2. Sigel ist unversehrt welches man zerstören müsste um an das Innenleben zu kommen.)
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War doch klar das die eine Ausrede suchen..
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Naja sie haben erstmal einen Grund es nicht freiwillig zu machen. Ob sie im Recht sind, oder du geht dann nur vor Gericht was sich für dich nicht lohnt, daher hast du Pech.
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30.01.2014, 15:16
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.01.2014, 15:31 von
Fraaay.)
Recht haben und Recht bekommen.
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30.01.2014, 15:32
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.01.2014, 15:34 von
Fraaay.)
(30.01.2014, 14:45)maximuff13 schrieb: Jetzt müssten die doch theoretisch nachweisen, dass ich den schaden durch einen ( ich Zitiere )
Und wenn Sie es trotzdem nicht machen, weil sie einfach auf das Siegel beharren? Bleibt nur ein Gang zum Anwalt was sich ohne Rechtschutz zu Vertrags- und Sachenrecht nicht rentieren wird.
sorry wegen Doppelpost, es ist leider nicht erlaubt den selbst zu löschen, obwohl es einem sogar beim editieren angeboten wird.
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Sagen die Hersteller nicht auf ihren Produktseiten, ob eine Ramaufrüstung Garantiebelastend oder nicht ist?