Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

Gewährleistung bei gebrauchten Artikeln
#21

@maximuff13 Wenn der Hersteller sagt, eine RAM Aufrüstung beeinträchtigt die Garantie nicht, dann ist die Argumentation wesentlich einfacher. Man muß ja auch die andere Seite verstehen, die kleben nicht einfach aus Kundenärger Siegel auf Ihre Produkte.

Und wenn Du mal länger hier im Forum mitliest, findest Du immer einen, der versucht, seine eigene Unfähigkeit über Apple Care etc. abzuwickeln.

Wenn Du also dem Verkäufer sagen kannst, das selbst Apple damit keinen Stress hat, warum er denn nun anfängt ein Problem zu sehen. Dürfte der einfachste Weg sein.
Zitieren
#22

AGB dürfen nicht gegen Gesetzte verstoßen das ist richtig. (AGB ist übrigens schon Mehrzahl)
Wenn nun aber ein Siegel gebrochen wurde haben die es leicht zu verweigern. Das beste ist du versuchst es persönlich zu klären die zu überzeugen. Denners Vorschlag ist dafür gut geeignet, sollte Apple das wirklich nicht so eng sehen. Vom Gang zum Anwalt kann ich dir abraten, du ärgerst dich Monate lang noch zu dem Thema, es kommen weitere Kosten auf dich zu und das schlimmste es gibt keine Garantie das du Recht bekommst.

"Wir sind Apple. Wir tragen keine Anzüge. Wir besitzen nicht einmal Anzüge."
Zitieren
#23

@Denner
Ich sagte nie, dass Apple sagt das eine Aufrüstung die Garantie nicht beeinträchtigt. Es geht um die Gewährleistung von einem Gebraucht gekauftem Mac Book Pro early 2008 (ich habe late am Anfang geschrieben, das war ein Irrtum) mit Produktionsfehler, der sich innerhalb der Gesetzlich geregelten Gewährleistungszeit zeigt.

PS: Falls das ein Vorschlag sein sollte, wie soll ich denn beweisen, dass Apple es trotzdem Reparieren würde?

@Fraaay
Kein Recht zu bekommen und 400€ in den Wind zu schießen ist auch nicht besser.
Aber wie gesagt ich werde dort erst einmal anrufen.
Zitieren
#24

@maximuff13 So schwer ist mein Deutsch doch nicht zu verstehen.

Was ich sagen wollte:

Es gibt Laptops, die so konstruiert sind, das ein RAM Tausch einfach ist und daher von den Herstellern, der RAM Tausch ausdrücklich (steht auf deren Seiten irgendwo) NICHT die Garantie schädigt.

Es gibt Scheiß Laptops, die so gebaut sind, das man eine größere Operation vornehmen muss um an die Riegel zu kommen, diese Hersteller nutzen eine RAM Erweiterung um die Garantie auszuschliessen.

JA, ich weiß, es geht um Gewährleistung, aber auch dort gilt, das Eingriffe vom Kunden die Gewährleistung ausschliessen.

Und da der Laden ja auch anderes Zeug verkauft, ist es wie bei Apple Care, wenn man dem Gegenüber klar machen kann, das man beim Riegeltausch nix falsch machen kann, weil ja auch der Hersteller das dem Kunden freistellt usw.....

So würde ich argumentieren, denn das ist immer noch leichter, als ein Klageverfahren!
Zitieren
#25

(30.01.2014, 20:02)Denner schrieb:  JA, ich weiß, es geht um Gewährleistung, aber auch dort gilt, das Eingriffe vom Kunden die Gewährleistung ausschliessen.

Das ist ein Irrtum es gibt dazu einige Fälle( bspw.: OLG Hamm, Urteil v. 14.02.2000, Az. 13 U 196/99, CuR 2000, 811 ) Das öffnen eines Gerätes (brechen eines Siegels) hat keinen Einfluss auf Garantie und Gewährleistung.
Zitieren
#26

@maximuff13 Das mag sein, aber das sind Urteile und damit Klagen.

Meine Intention ist es, den Laden dazu zu bewegen, das OHNE Klage zu lösen, mit vernunft bezogenen Argumenten.
Zitieren
#27

Natürlich gibt es Eingriffe vom Kunden die nicht abgedeckt sind und die Gewährleistung ausschließen, beim Auto z.b. verschalten und ein überdrehen des Motors auf Teile wie Kupplung und Getriebe, oder eben auch gerne das brechen von Siegeln.
Bsp. die behaupten einfach der Schaden sei entstanden weil du beim Wechsel vom Ram den Lüfter für die Garfikkarte abklemmen musstest und diesen hinterher vergessen hast anzuschließen und nach dem der Schaden entstand erst wieder angeschlossen hast, bitte nur als Beispiel ansehen.

Allgemein führen Eingriffe also nicht zum Gewährleistungsverlust, sie können aber dazu führen und genau dazu sind Siegel und Indikatoren da in den modernen Elektrogeräten.

"Wir sind Apple. Wir tragen keine Anzüge. Wir besitzen nicht einmal Anzüge."
Zitieren
#28

Ist das Gerät gewerblich oder privat gekauft worden?
Zitieren
#29

@zimbo74
Privat

@Fraaay
Aber in diesem Fall ist eine Klappe die speziell für den Wechsel vorgesehen ist "Hier schön zu sehen oder hier schritt 1 und 2 " vorhanden, diese zu versiegeln ist für mich als würde man einen CD-Player kaufen wo der Einschub für das CD-Fach versiegelt ist.

@Denner
Telefonisch habe ich es bereits versucht, jedoch ist es schwer, denen mit zuteil worum es geht, wenn dort eine Frau sitzt die keine Ahnung hat und alle 3 Sätze weg schaltet um nachzufragen oder nach zu lesen. Und jedes mal wieder mit Garantie ankommt wobei es hier um Gewährleistung geht.
Zitieren
#30

Das auf dem Bild sieht wirklich sehr Benutzerfreundlich aus. Bei meinem MacMini musste ich mich komplett durchwühlen Lol

"Wir sind Apple. Wir tragen keine Anzüge. Wir besitzen nicht einmal Anzüge."
Zitieren
#31

Denk dran, solltest du keine Rechtschutzversicherung haben, ist der Anwalt auch nicht umsonst.
Soll heißen, ggf. übersteigen die Anwaltskosten, die Anschaffungskosten des Laptops. Solltest du dich außergerichtlich mit rebuy einigen, bleibst du auf den Kosten sitzen und hast außer Ärger nichts gewonnen.
Zitieren
#32

Haben grade Post vom Anwalt bekommen den wir hinzugezogen haben um uns in dieser Sache zu unterstützen.
Er hat ReBuy den selben Text geschrieben wie wir, aber anscheint hat es immer mehr Wirkung, wenn als Absender ein Anwalt steht.
ReBuy hat sofort eingeknickt und gezahlt, selbst die kosten für den Anwalt ( die der Anwalt selbst von denn gefordert hat ) haben sie direkt mit überwiesen.
Meiner Meinung loht es sich immer einen Anwalt zu konsultieren.
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema / Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag



Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste