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Der geduldete und der unerwünschte „Appklau“
#41

Gleich wird wieder aus Wikipedia zitiert Popcorn Biggrin
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#42

@Olli nö, aber sinnlos gespammt Tounge2
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#43

Manche Familien nutzen nur 1 Apple ID für mehre Geräte.
Somit ob es die Tante oder der Bruder verwendet sollte ok sein.

Außerhalb der Familie würde ich meine Apple ID nicht weitergeben

iPhone 5SiPad Mini RetinaiPad AirMacbook Air
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#44

Appnutzungen sind an einem Account gebunden. Diese dürfen auf einer Gewissen Anzahl Geräten gleichzeitig installiert und genutzt werden. iOS8 ist der Eigentümer aller Geräte und des Accounts, wer aktuell Besitzer ist ist völlig egal. Ich kann auch jemanden mein Macbook ausleihen und er darf alles nutzen was installiert ist.

"Wir sind Apple. Wir tragen keine Anzüge. Wir besitzen nicht einmal Anzüge."
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#45

Früher hab ich mir in der Wirtschaft mein Essen bestellt und das Kind hat davon mit gemampft. Jetzt braucht er seine eigene Ration... Auch Betrug??
Wir zahlen zuhause Apps und auch JB Tweaks nur einmal und dazu gibt es keine Diskussion... Innerhalb der Familie. Und dazu gehört mein Freund (seit 13 Jahren) unser 11 jähriger Sohn und mein Papa!
Ich kauf mir auch keine CD und sag zuhause "kauft sie euch selber denn die darf nur ich hören"

Der Thread ist voll für'n A… meiner Meinung nach Biggrin: aber lasst euch nur aus... Da gehen die Meinungen aber weit auseinander
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#46

@Boehse Tina du findest den Thread voll für'n Arsch, antwortest aber trotzdem? Also ist dein Beitrag auch voll für'n Arsch...

Echt traurig das man hier mittlerweile keine Threads mehr eröffnen kann, in denen nicht alles ins lächerliche gezogen wird.
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#47

@Hulk Holger Du spamst doch gerade selber....geh einfach schlafen!
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#48

@Hulk Holger darf ich das nicht... Ich hab doch meine Meinung zu Apps und Tweaks geschrieben. Wie wir es handhaben und das ich das völlig in Ordnung finde.
Der Rest ist meine Meinung und die darf ich euch doch mitteilen? Das eine hat doch mit dem anderen nichts zu tun. Das war auch nicht Böhse gemeint deswegen... Smiley
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#49

@Jodaun typisch...
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#50

Lol .
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#51

Noch einfacher ist es wenn man verheiratete ist. Dann gehört einem eh nur noch die Hälfte.
Smiley

Mal im Ernst, innerhalb der Familie ist es natürlich legal. Je nachdem wie man die Nutzungsbedingungen auslegt mag es dagegen verstoßen. Ist aber nicht schlimm, da Nutzungsbedingungen keine Gesetze sind. Und vor dem Kauf kann ich die bei Software ja meistens gar nicht lesen. Da gab es auch mal vor ein paar Jahren ein Urteil dazu.

Wenn ein Verstoß gegen Nutzungsbedingungen illegal wäre, wäre auch ein Jailbreak illegal. Ist er aber nicht.

Wenn Apple das nicht wöllte würden sie es verhindern. Z.B. nur noch ein account auf dem iphone für Store und iCloud. Und schon würden es vermutlich 80% lassen. Wäre es Apple dann immer noch ein dorn im Auge eben Bindung an ein Gerät.

Wenn einer in schlechtes Gefühl dabei hat soll er es lassen. Meine Frau wird auf ihrem(meinem alten) 4er den gemeinsamen AppStore und iTunes account lassen
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#52

Ich finde es ebenfalls völlig legitim Apps innerhalb der Familie zu teilen.
Es gibt die Behauptung, dass man maximal 10 Devices mit einer Apple ID verknüpfen darf, das kann aber nicht stimmen, da ich innerhalb unserer Familie 14 Devices mit einer ID verknüpft habe, dies funktioniert einwandfrei und auch nach diversen Telefonaten mit Apple konnte dort auch kein Problem damit festgestellt werden.
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#53

(14.05.2014, 18:52)iOS8.1 schrieb:  @Hulk Holger Nutzerbedingungen sind keine Gesetze. Ob Apple mir Recht gibt interessiert vor Gericht niemanden.

Du gehst mit Apple einen Vertrag ein und nicht ohne Grund gibt es das Transparenzprinzip. Abgesehen davon gibt es noch das Nutzungsrecht bzw. Urheberrecht. Du kannst hier nicht einfach in Schwarz-Weiß denken. Ich kann für dich nur hoffen, dass du niemals vor Gericht musst.
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#54

Mir ist egal was andere denken oder sagen aber wenn ich mir eine App kaufe und ein Arbeitskollege die ebenfalls haben möchte dann biete ich ihm schon von mir aus an das er die über meinen Account laden kann! Das aber auch nur bei Leuten wo ich genau weiß das die damit kein Unsinn machen da meine ID dafür grade steht.
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#55

DAS ist dann aber eindeutig keine Grauzone mehr, das ist nichts anderes als eine DVD zu kopieren und zu verbreiten. Da fehlt mir dann auch jegliches Verständnis.

-> Anmeldung zum Test der iOS 9-Betas bitte per PM <-
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#56

Richtig, bei sowas schwillt mir der Kamm, innerhalb der Familie mit dem selben Account klar.
Aber außerhalb weitergeben und das zu Krönung noch mit fremden Account ist unverständlich.
Schonmal an die App Entwickler gedacht?
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#57

@maxafe Nutzungsbedingungen kann ich brechen so oft ich will. Apple kann mir lediglich die Garantie verweigern oder andere Sachen, die mit dem Gerät zu tun haben. Oder meinetwegen den Account sperren oder was auch immer. Vor Gericht allerdings könnte Apple mir rein gar nichts. Weil ich gehen kein Gesetz verstoße.
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#58

Ich denke dass das nicht so einfach ist. Die Nutzungsbedingungen sind keine Gesetze, das ist klar. Man geht aber mit der Einwilligung einen Vertrag ein, gegen deren Verstoß man schon gerichtlich vorgehen kann. Dass Klauseln in Nutzungsbedingungen allerdings immer wieder mal gegen das Gesetz verstoßen und deshalb vor Gericht keinen Bestand haben ist ja kein Geheimnis. In Nutzungsbedingungen kann zwar viel stehen, muss aber nur wenig gültig sein. Deshalb lassen es auch viele Firmen gar nicht erst auf einen Rechtsstreit ankommen.

-> Anmeldung zum Test der iOS 9-Betas bitte per PM <-
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#59

@Gig1 für sowas habe ich auch kein Verständnis...
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#60

@iOS8.1 Verstöße gegen:

... die göttliche Ordnung
Im christlichen Glauben sind die Zuwiderhandlungen gegen Gottes Willen als Sünde bezeichnet.

... die Rechtsordnung
-Strafrecht
Wer staatliche Rechtsnormen bewusst oder unbewusst nicht beachtet, wird durch das Strafrecht zur Verantwortung gezogen, wenn jemand aus der Obrigkeit diese Regelwidrigkeit bemerkt oder ihr dieses Tun oder Unterlassen anzeigt.

-Zivilrecht
Eine unerlaubte Handlung verpflichtet den Schädiger dem Geschädigten gegenüber zum Schadensersatz. In Deutschland regeln die §§ 823 ff. BGB Anspruchsgrundlagen für jedes unberechtigte vorsätzliche oder fahrlässige Eingreifen in den Rechtskreis eines anderen.
Und für iSzene Mitglieder ganz wichtig:

... die Regeln der Logik
Ein Verstoß gegen die Regeln der Logik wird dann begangen, wenn man auf der Grundlage von Fakten, Axiomen oder Hypothesen zu einer Schlussfolgerung kommt, die nicht notwendigerweise aus diesen Grundlagen resultiert, beispielsweise:

Durch Nichtbeachtung von für die Schlussfolgerung relevanten Fakten oder Axiome, etwa in der Mathematik durch Verstoß gegen die Rechengesetze. Durch die Verknüpfung zusammenhangloser Fakten: In Berlin ist Winter, in Hamburg ist auch Winter. In Berlin schneit es, also muss es in Hamburg auch schneien.


Quelle Wikipedia
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