Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

WhatsApp darf alle Nachrichten, Bilder usw. Nutzen
#41

Na ja, so diskriminierend würde ich das gar nicht sehen...es gibt genug Typen, die sich für den Nabel der Welt halten...zu Hause räumen sie stumm den Geschirrspüler aus und im Netz die große Klappe..

Gruss...Matzi

IP SE 2020128 GB, IP SE2020, IPad4 WIFI 16 GB, IPadAir2, ATV 3
Zitieren
#42

Lest ihr eure Beiträge eigentlich auch mal durch?
Der eine labert von Arbeitslosen denen langweilig ist und der nächste von Typen die zuhause die Spülmaschine ausräumen...
Sorry aber @matzi99 ist es unter deinem Niveau Zuhause eine Spülmaschine auszuräumen obwohl man draußen eine große Klappe hat?
Hier wird mal wieder komplett vom Thema abgewichen...
Zitieren
#43

Möchte nicht wissen, wie es bei denen Zuhause aussieht, die nicht die Spülmaschine ein-/ausräumen ;-)
Zitieren
#44

Und nun kommen wir alle wieder zum eigentlichen Thema zurück Smiley
Zitieren
#45

So Leute. Wenn hier darauf hingewiesen wird das wir hier beim Thema bleiben sollen dann soll das auch so sein. Habe ein paar Beiträge kassiert.
Zitieren
#46

Auch noch lesenswert
http://www.giga.de/unternehmen/WhatsApp-...rm%3Dfeeds
Zitieren
#47

Vllt. doch nicht so heftig wie angepriesen? Gruebel

http://www.teltarif.de/WhatsApp-rechte-b...55698.html
Zitieren
#48

Die ganze Aufregung hat aber auch was gutes, man wird schon bisschen sensibilisiert was die Preisgabe von irgendwelchen Daten betrifft , lieber kurz "Panik" als alles todzuschweigen. Bin jetzt nicht der ultradatenschützer, aber so weit es geht möchte ich schon bestimmen wer welche Daten von mir hat.
Zitieren
#49

@Papa Maik Das kann man gar nicht kontrollieren. Selbst wenn Jemand sich nirgendwo anmeldet im Internet, Social Networks, und wie sie alle heißen...Die Daten von dir brauchen ja bloß bei jemanden im Handy sein, Name, Adresse etc. Wenn derjenige dann WhatsApp nutzt, sind deine Daten auf deren Server...So ist es auch bei Facebook etc. Komplett schützen kann man sich nicht, egal wie sehr man darauf achtet.
Zitieren
#50

Darum ja das soweit es geht, das es nicht wirklich kontrollierbar ist mir klar. Nur einfach Hirn einschalten, dann posten oder irgendwelche AGB's zustimmen [WINKING FACE][WINKING FACE][WINKING FACE]
Zitieren
#51

@Avarra Und da sollte eigentlich der Gesetzgeber einschreiten. Tut er aber nicht.
Zitieren
#52

@iOS8.1 Da ist ja der springende Punkt. Wie soll der Gesetzgeber das regeln?
Zitieren
#53

@Avarra Indem man die Nutzer dafür haftbar macht. Man muss den Nutzer in die Pflicht nehmen. Wer Bilder anderer Leute hochlädt ohne deren Einwilligung muss haftbar gemacht werden können.
Zitieren
#54

Dafür gibt es ja das Bundesdatenschutzgesetz, aber weil die meisten die AGB's nur durchklicken und zustimmen ist der Drops gelutscht. Das meinte ich ja mit Hirn einschalten ;-)
Zitieren
#55

@iOS8.1 Wird man doch schon. Man muss vorher gefragt werden bzw. fragen, aber wer hält sich denn daran? Nur die wenigsten.
Zitieren
#56

@Avarra Mit haftbar machen meine ich aber nicht nur, dass das Bild gelöscht wird, sondern dass es zu einer Geldstrafe kommt. Am besten an den Geschädigten selber. Dann wird fleissig geklagt und der Spuk hat bald ein Ende.
Zitieren
#57

Zitat aus der Rechtsprechung:
Personen als Beiwerk:
Erlaubt ist die Veröffentlichung von Bildern, auf denen Personen nur als Beiwerk (z.B. zufällig vorbeilaufende Personen vor einem fotografierten Gebäude) erscheinen.

Dagegen muss man erstmal ankommen ..


Und da wir in Deutschland sind, wo sowas nicht wirklich klar geregelt ist :

„Unter Bildnissen im Sinne des § 22 KUG versteht man die Darstellung einer natürlichen Person in einer für Dritte erkennbaren Weise. Zumeist ergibt sich die Erkennbarkeit aus der Abbildung der Gesichtszüge. Es genügt aber auch, wenn der Abgebildete – mag auch sein Gesicht kaum oder gar nicht zu erkennen sein – durch Merkmale, die sich aus dem Bild ergeben und die gerade ihm eigen sind, erkennbar ist oder seine Person durch den beigegebenen Text oder durch den Zusammenhang mit früheren Veröffentlichungen erkannt werden kann (vgl. BGH NJW 1979, 2205 – Fußballtorwart; Prinz/Peters, Medienrecht, Rz. 827). Nicht notwendig ist, dass der Abgebildete tatsächlich von bestimmten Personen erkannt wurde. Das Recht am eigenen Bild ist bereits dann verletzt, wenn der Abgebildete begründeten Anlass zu der Befürchtung hat, er könnte identifiziert werden. Nicht erforderlich ist, dass schon der flüchtige Betrachter den Abgebildeten auf dem Bild erkennen kann, es genügt die Erkennbarkeit durch einen mehr oder minder großen Bekanntenkreis (vgl. BGH NJW 1979, 2205 – Fußballtorwart; v. Strobl-Alberg in: Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl., Kap. 7 Rz. 15). Entscheidend ist der Zweck des § 22 KUG, die Persönlichkeit davor zu schützen, gegen ihren Willen in Gestalt der Abbildung für andere verfügbar zu werden. Der besondere Rang des Anspruchs darauf, dass die Öffentlichkeit die Eigensphäre der Persönlichkeit und ihr Bedürfnis nach Anonymität respektiert, verlangt eine Einbeziehung auch solcher Fallgestaltungen in den Schutz dieser Vorschrift (vgl. Peters/Prinz, a.a.O.).“
Zitieren
#58

@Papa Maik Wenn man eine Person im Arm hält oder zusammen vor dem Kölner Dom steht, dann ist es ja offensichtlich. Ich verstehe gar nicht warum so viele Menschen die Rechte ihr "Freunde" Bekannten und Arbeitskollegen mit Füßen treten. Man muss sich doch mal fragen, ob die Person das überhaupt gut finden würde.
Zitieren
#59

Ich hab auch was dagegen , absolut , wollte nur zeigen wie schwammig das geregelt ist ...
Zitieren
#60

@Papa Maik Ja. So hatte ich das auch verstanden. Das war keine Kriitk von mir an dich.
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema / Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag



Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste