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5s mit iCloud Sperre.
#1

Hi Leute,
Hab mir bei eBay ein 5s gekauft. Leider stellte sich heraus,es ist eine iCloud sperre drauf. Der Verkäufer antwortet nicht mehr,ist auch nicht recht aktiv bei eBay.
Wie bekomm ich diese dumme Sperre weg? Sollte ein Geschenk für meine Tochter sein...
Bei Apple selber brauch ich die Daten des Vorbesitzer,die hab ich aber nicht.
Hab was von doulCi gelesen. Funktioniert das? Kennt sich damit jemand aus oder hat sonst irgendeinen Tipp?
Aber bitte nicht nur die "Briefbeschwerer" Antworten... Bin schon deprimiert genug wegen des Kaufs.
Danke für eure Hilfe
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#2

Wenn der Vorbesitzer sich nicht meldet, dann hast du keine Möglichkeit. Auch wenn du das nicht lesen möchtest, ändert aber leider nichts.
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#3

Leider kann ich Dir keine andere Antwort geben. Es ist nicht nutzbar ohne die Cloud Zugangsdaten, bzw. deren Zurücksetzung durch den damaligen Eigentümer des iPhones.
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#4

@mortmela kannst nur Anzeige erstatten.
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#5

Zurückschicken.
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#6

ich habe es bereits einmal geschafft.

Ich habe damals solange an der Apple Hotline genervt bis ich zu einem vorgesetzten Mitarbeiter aus dem Bereich Apple Security verbunden wurde.

Dieser hat den Fall komplett angehört und aufgenommen.

Danach musste ich diverse Doukumente per POST an eine Adresse in Holland senden.
Unter anderem alle Kauf- und Bezahlnachweise (Ausdrucke ebay, paypal,konto etc.)

Dann musste ich mir noch von der örtlichen Polizei bestätigen lassen, dass die IMEI nicht als gestohlen oder verloren gemeldet ist und diese ebenfalls mitsenden.


Die Unterlagen werden dann von Apple geprüft und es wird (viele Wochen später) eine Entscheidung getroffen.
Diese muss NICHT zur Aufhebung der Sperre durch Apple führen, kann aber.

In meinem Fall war es erfreulicherweise so.


PS:
Hinzufügen möchte ich, dass ich den Namen und Adresse des Vorbesitzers hatte, da er gleichzeitig der Verkäufer war. (Dies muss jedoch auf Ebay auch nicht immer der Fall sein.)

Ich konnte also Apple gegenüber glaubhaft machen, dass dieses Gerät vorher einer bestimmten Person gehörte, auf die das Gerät bei Apple auch scheinbar registriert war.

PSS:
Wie hast du bezahlt?
Falls mit Paypal, kannst du einen Fall eröffnen und die Transaktion wäre durch den PP-Käuferschutz abgedeckt.
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#7

Mal eine ganz blöde Frage.
Ob der Verkäufer aktiv oder nicht ist, ist doch egal.
Wenn ich einen Artikel kaufe auf eBay, dann bekomme ich nach Auktionsende nach gewonnener Auktion, die Kontaktdaten das Verkäufers, per Email auf deine Emailadresse.

Name Anschrift . Damit in das Örtliche im Netz und schauen , vielleicht findest sogar seine Telefonnummer.

Das würde ich erst einmal versuchen.
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#8

Stellt sich erst mal die Frage ebay oder ebay Kleinanzeigen ....
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#9

War eBay Kleinanzeigen. Bezahlt mit Paypal. Hab ihm jetzt nochmal eine Mail geschrieben,wenn er sich nicht meldet,melde ich es bei Paypal. Mal schauen ob ich wieder an mei Geld komme.
Schade....
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#10

Ich würde ehrlich gesagt sofort einen Paypal-Fall öffnen. Dann wird auf dem PP-Konto des Verkäufers der Geldbetrag entweder eingefroren, oder aber negativ belastet, sofern er das Geld bereits abgezogen hat.

Aber, dadurch erreicht man oft (nicht immer) eine schnellere Reaktion des Verkäufers, da er dieses PP-Konto dann zunächst nicht mehr weiter vollständig verwenden kann.
Und sollte er dennoch nicht reagieren, geht es für dich dann schneller bis zum Käuferschutz. Das dauert bei PP nämlich immer alles etwas länger, weil dort ebenfalls nach jeder Aktion Fristen eingeräumt werden.


Sollte sich der Fall in deinem Sinne klären, so kannst du ihn jederzeit wieder schliessen.
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#11

Bei PayPal sollte das kein Problem sein.
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#12

Also wenn über eBay Kleinanzeigen gekauft, dann ist KEINE Transaktion damit verbunden.
Somit hat er selbst das Geld gesendet. Daher kein Käuferschutz.
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#13

Über Paypal solltest du dir keine sorgen machen.

iPhone 5SiPad Mini RetinaiPad AirMacbook Air
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#14

Wenn ich außerhalb von eBay etwas bezahle, dann kommt doch gleich auf PayPal die Frage, ob eine Transaktion aus eBay damit verbunden ist. Dann musst du selbst auf nein klicken, und die Emailadresse des Empfängers eingeben.
Somit hast du selbst Geld gesendet, ohne Transaktion.

Also ich mach den Fehler auch kein 2.mal.
Ich habe das Geld erst über einen Rechtsanwalt bekommen.
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#15

Dachte eigentlich auch, dass es so ist, wie KKunze sagt. Kleinanzeigen ist ja keine Transaktion. Steht ja auch überall, dass der Käuferschutz auf Kleinanzeigen nicht gilt. Das schließen die extra aus, da dort keine Sachen versendet werden sollen.

Strafanzeige stellen und gut ist. Selber Schuld, wenn er sowas verkauft und dann nicht antwortet.
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#16

ich würde mal behaupten, dass 90% aller iPhone User keinen Schimmer davon haben, dass sie ihr Gerät vor Verkauf deaktivieren müssen. Sind nicht alles solche Cracks wie wir hier... Zwinkern

Deshalb kann es gut sein, dass er das ohne böse Absicht gemacht hat.

Schicke ihm diesen link: https://www.iCloud.com/#find
da soll er sich mit seiner Apple ID anmelden und das besagte Gerät aus der Liste löschen

Und gib ihm auch ein bisschen Zeit. Ich beantworte auch nicht jede Mail in der gleichen Minute....

Quelle: Apple Support
(Entfernen eines iOS-Geräts, das Sie nicht mehr haben
Wenn Sie das iOS-Gerät nicht mehr haben, da Sie es weitergegeben oder verkauft haben, müssen Sie es fernlöschen, bevor Sie es entfernen können.

Melden Sie sich bei iCloud.com/#find mit Ihrer Apple-ID (der ID, die Sie mit iCloud verwenden) an.

Wenn Sie eine andere iCloud-App verwenden, klicken Sie oben im iCloud.com-Fenster auf den Namen der App und anschließend auf „Mein iPhone suchen“.

Klicken Sie auf „Alle Geräte“ und wählen Sie das Gerät aus.

Klicken Sie auf „ [Gerät ] löschen“ und geben Sie Ihr Apple-ID-Kennwort ein. Geben Sie keine Telefonnummer und keine Nachricht ein, da das Gerät nicht verloren ist.

Note: Wenn Sie versuchen, das Gerät eines Familienmitglieds zu löschen, muss die jeweilige Person ihr Apple-ID-Kennwort eingeben.
Wenn das Gerät offline ist, wird das Fernlöschen gestartet, wenn das Gerät das nächste Mal online ist. Sie erhalten eine E-Mail-Nachricht, wenn das Gerät gelöscht ist.

Wenn das Gerät gelöscht ist, klicken Sie auf „Aus Account entfernen“.

Alle Inhalte werden gelöscht und eine andere Person kann das Gerät aktivieren.)
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#17

Wo steht, das der Käuferschutz auf eBay Kleinanzeigen nicht gilt?

Ich behaupte sogar, das der Käuferschutz weltweit geht. Vorausgesetzt es wurde über Paypal bezahlt und auf die dort geltenden AGB's geachtet.

@gado
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#18

Es kann zwar sein, dass ebay-Kleinanzeigen ausgeschlossen wird, ist mir aber nicht bekannt. Grundsätzlich gilt der Paypal-Käuferschutz auch ausserhalb von ebay.de, solange bestimmte Kriterien eingehalten werden.
Eine Ebay-Transaktion ist jedoch NICHT erforderlich.

Übrigens bereits seit 2010.
Zitat: PayPal bietet Käuferschutz nun auch außerhalb von eBay.

Damit wirbt Paypal sogar ab und an. Dort keine Silbe von einer Beschränkung auf Ebay.

PayPal-Käuferschutzrichtlinie

Zitat:3. Anspruchsberechtigung.
3.4. Die PayPal-Zahlung steht in Zusammenhang mit dem gekauften Artikel. Das bedeutet, dass die Zahlung stattgefunden hat:
- bei Käufen außerhalb eBays: über die Funktion "Geld senden" auf der PayPal-Website durch Anklicken des Buttons "Kaufen" oder im Rahmen des PayPal-Checkout-Ablaufs oder
- bei Käufen außerhalb eBays: über die Funktion “Ratenzahlung auf PayPal“ oder mit Kreditkarte und/oder im Lastschriftverfahren hosted by PayPal
- bei Käufen außerhalb eBays: mit Kreditkarte oder im Lastschriftverfahren hosted by PayPal
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#19

(12.11.2014, 13:10)mortmela schrieb:  Hab was von doulCi gelesen. Funktioniert das? Kennt sich damit jemand aus oder hat sonst irgendeinen Tipp?
Das würde mich auch interessieren ob doulCi tatsächlich funktioniert, ich glaube zwar nicht (sonst hätte das schon einen großen Aufschrei in den Medien gegeben) aber es gibt dennoch viele "Beweisfotos" auf Twitter Angry
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#20

wäre erschreckend, somit würde sich ja der Diebstahl wieder lohnen Sad
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