Hallo zusammen,
Durch meine Firmengründung habe ich ebenfalls ein Schreiben von der Deutsches Firmenregister DR Verwaltungs AG erhalten und ich musste bestätigen, das meine Daten korrekt wären. Dies habe ich am Montag (15.06.2015) getan und denen zurückgefaxt. Heute sehe ich durch Zufall, das das eine Abzockfirma ist und Rechnungen über 800€ verschickt. Ich habe allerdings eine Widerrufsfrist von 1 Woche. Jetzt habe ich heute denen per Fax, Mail und per Einschreiben inkl. Rückschein den Widerruf mitgeteilt.
In den AGB´s auf deren Webseite steht: Der Widerruf muss ausschließlich schriftlich erfolgen.
Auf dem Anschreiben, welches ich unterschrieben hatte, steht: Der Widerruf muss ausschließlich schriftlich per Post erfolgen
Davon ab, beträgt die gesetzliche Frist nicht 14 Tage ?
Meine Frage ist jetzt, ob der Widerruf mit Eingang des Schreibens bei denen gültig ist oder mit Datum des Poststempels oder reicht schon das Fax und Mail, welche ich heute an die verschickt habe ?
Ich bin da gerade ein wenig panisch und ärgere mich über mich selber, das ich diesmal das Kleingedruckte nicht zu 100% gelesen habe.
Klasse wäre, wenn sich Leute dazu äussern könnten, denen Vertragsrecht geläufig ist :-)
Danke und Gruß
Durch meine Firmengründung habe ich ebenfalls ein Schreiben von der Deutsches Firmenregister DR Verwaltungs AG erhalten und ich musste bestätigen, das meine Daten korrekt wären. Dies habe ich am Montag (15.06.2015) getan und denen zurückgefaxt. Heute sehe ich durch Zufall, das das eine Abzockfirma ist und Rechnungen über 800€ verschickt. Ich habe allerdings eine Widerrufsfrist von 1 Woche. Jetzt habe ich heute denen per Fax, Mail und per Einschreiben inkl. Rückschein den Widerruf mitgeteilt.
In den AGB´s auf deren Webseite steht: Der Widerruf muss ausschließlich schriftlich erfolgen.
Auf dem Anschreiben, welches ich unterschrieben hatte, steht: Der Widerruf muss ausschließlich schriftlich per Post erfolgen
Davon ab, beträgt die gesetzliche Frist nicht 14 Tage ?
Meine Frage ist jetzt, ob der Widerruf mit Eingang des Schreibens bei denen gültig ist oder mit Datum des Poststempels oder reicht schon das Fax und Mail, welche ich heute an die verschickt habe ?
Ich bin da gerade ein wenig panisch und ärgere mich über mich selber, das ich diesmal das Kleingedruckte nicht zu 100% gelesen habe.
Klasse wäre, wenn sich Leute dazu äussern könnten, denen Vertragsrecht geläufig ist :-)
Danke und Gruß