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Hallo ihr Lieben,
heute mal ein Thema welches nur indirekt mit Apple zu tun hat. Ich habe letzten Monat ein gejailbreaktes ATV 2 in der Bucht verklopppt. 2 Wochen später schreibt der Käufer mir es würde nicht funktionieren. Es käme nur der Startbildschirm und dann ein schwarzes Bild. Ich hab das Teil aber mehrmals getestet. Ging alles einwandfrei. Er will das Gerät jetzt nicht mehr haben. Wird wohl einen Fall öffnen. Das ärgert mich jetzt natürlich etwas... Weiß jemand wie das nun weitergeht?
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21.07.2015, 11:28
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.07.2015, 11:29 von
JarvisRoot.)
Hast Du den JB entfernt oder wollte er das ATV inkl. JB? Schreib ihm doch sachlich - ATV wurde getestet -> ich würde noch eine allgemeine Info zur Wiederherstellung beifügen... Der Nachweis auf beiden Seiten ist schwierig... ob oder ob nicht...
Er kann einen Fall öffnen und Nachlass anfragen/Teilrückerstattung oder Rückgabe. Du kannst dann an eBay deine Stellungnahme senden. Dann wird geprüft/entschieden. Hattest Du in letzter Zeit offene Fälle?
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@|iSami| mit Jb verkauft? und dabei geschrieben:privatverkauf,keine garantie und rückname? ich schätze der hat den jb versaut und will nun deshalb dir das gerät wieder zurück geben.
wer lesen knn,ist klr im Vorteil
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Gewährleistung ausgeschlossen?
Dann Kommunikation einstellen, sein Gerät, sein Problem.
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Und was soll ebay bitte machen? Die Entscheidung von eBay hat keinerlei rechtliche Aussagekraft.
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21.07.2015, 12:28
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.07.2015, 12:30 von
Cortes2410.)
Wieso meldet er sich erst nach 2 Wochen?
Wenn das Ding von Anfang an im A**** war warte ich nicht 2 Wochen, um mich dann beim Verkäufer zu beschweren.
Für mich ein Indiz, das er die Box auf dem 'Gewissen' hat. Ich denke Ebay wird das ähnlich beurteilen.
da macht man es schon nicht richtig und es ist immer noch verkehrt
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21.07.2015, 12:31
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.07.2015, 12:33 von
Feuersalamander.)
Gewährleistung und Rückgabe hatte ich ausgeschlossen. Muss dann selbst erstmal schauen wie man das wiederherstellen kann.
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Hulk Holger, man sollte schon 1x Stellung nehmen zu dem Fall als Verkäufer und damit klar stellen dass das Gerät in Ordnung war.
Rechtlich hat er natürlich nichts zu befürchten, zurücknehmen muss er nichts.
Ebay und besonders Paypal machen aber gerne eigene Dinge und grade wenn per Paypal bezahlt wurde ziehen die einem das Geld zurück und schaut in die Röhre. Dann darf man gegen Paypal vorgehen und das wegen 30/50 Euro?
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Also ich finde auch, wenn man sich keiner Schuld bewusst ist, kann man vernünftig eine Stellungsnahme abgeben. Einfach nicht Antworten hat immer so einen faden Beigeschmack. ?
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21.07.2015, 13:46
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.07.2015, 13:47 von
Slicendice.)
Gestern kam dazu noch was im Fernsehen.
Das kann (muss nicht) ein Betrugsversuch sein der aktuell immer beliebter wird.
Hierbei werden von Ebay-Käufern Produkte höherwertige technische Produkte gekauft. Nach kurzer Zeit werden diese dann vom Käufer als "defekt" reklamiert. Der Kauf-Vorgang wird rückabgewickelt - aber hierbei erhält der Verkäufer ein anderes, tatsächlich defektes Produkt `zurückgeschickt, welches vorher für ein paar Euro als Bastlerware gekauft wurde.
Der Käufer verkauft das funktionsfähige Produkt dann weiter und bekommt darüber hinaus noch den Kaufpreis wieder.
Ich besitze keinen ATV aber gibt es dabei auch Seriennummern die aufgedruckt sind und die du dir notieren kannst?