08.09.2015, 20:32
An welche "Möglichkeiten" denkst Du denn da?
(08.09.2015, 17:17)access schrieb: @Matze71 Vertrauen in Behörden und Unternehmen? Nur die Daten die sie nicht haben sind sichere Daten. Daher zahle ich noch vieles Bar und kaufe nicht immer alles in der gleichen Apotheke.
Beispiel gefällig? TomTom hat die Bewegungsdaten seiner Kunden an die Behörden verkauft und die haben Blitzer an Stellen aufgestellt die in den Daten zu finden waren die ergaben das dort oft zu schnell gefahren wird.
Und wenn sie auch nichts mit den Daten anstellen, wer garantiert denn dafür das nicht ein Hacker die Daten abgreift und veröffentlicht oder verkauft? Oder das ein Interner die Daten für seine Zwecke missbraucht, hat ja der Snowden drüber berichtet das sich NSA Mitarbeiter die Daten ihrer Nachbarn und Bekannten angeschaut haben.
(08.09.2015, 21:59)access schrieb: Das Problem ist, werden erstmal Daten erfasst, ich erinnere da mal nur an die Mautdaten in Deutschland, dann ist es eine Frage der Zeit bis Begehlichkeiten geweckt werden...
(08.09.2015, 20:03)Matze71 schrieb: @Denner
Geheimdienste betreiben Wirtschaftsspionage. Da haben wir einen Konsens. Und ich sehe ebenfalls den Staat in der Pflicht, die Datenbanken so abzusichern, dass eben kein Zugriff ohne Rechtsgrundlage erfolgt. Das mag eine romantische Vorstellung sein, aber ich sehe keinen anderen Weg. Außer der Staat gibt sein Strafverfolgungsmonopol auf, und der Geldbeutel des Geschädigten entscheidet über die Qualität und Quantität der Hilfe nach einer Straftat. Keine schöne Vorstellung....
(09.09.2015, 09:23)Matze71 schrieb: ... allerdings konnte ihm die Tat nicht nachgewiesen werden. Die letzte Chance in diesem Fall war die automatische Kennzeichenerfassung der Mautbrücken . Es war aber unmöglich die entsprechenden Daten zu erlangen, der Datenschutz deckte hier vielleicht einen Mörder...
(09.09.2015, 10:10)Sunny schrieb: Was hätten denn die Daten der Mautbrücken gebracht? Man hätte im besten Fall nachweisen können, dass der Verdächtige zum Tatzeitpunkt in der Nähe des Opfers eine Bundesautobahn befuhr. Damit ist seine Schuld noch lange nicht bewiesen.
Auch wäre es sicher möglich gewesen zu ermitteln, in welche Mobilfunkmasten sein Handy zum Tatzeitpunkt eingeloggt war. Hatte er das wohlbedacht nicht zur Tat (unterstellt der Verdächtige war auch der Täter) dabei, ist er sicher auch clever genug, nicht mit einem auf ihn zugelassenen Wagen zum Tatort zu fahren.