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Wohnung gekündigt wegen Eigenbedarf
#81

@NiOS beim Einschreiben kannst du aber auch nur nachweisen das etwas zugestellt wurde aber noch lange nicht was. Also wenn dann schon förmliche Zustellung per Gerichtsvollzieher.
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#82

@bandit1976 nö?! Die Wahrheit! Dort leben zum Erbrechen viele selbstgefällige Menschen....dort bist du nur ne Nummer...hier bin ich wieder ein Mensch!
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#83

Ich weiß noch von unserer Kündigung dass auch in der Eigenbedarfskündigung drin stehen muss WER einzieht. Das geht aus der hier nicht hervor.

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#84

@onemaster Das ändert letztendlich nichts, außer das sie einen oder zwei Monate länger bleiben könnte, aber dann Spannungen aufbaut. Und vielleicht hat die Tante ja wirklich persönliche Probleme, und braucht ihre Wohnung selber.

Du kannst jetzt den Weg der Konfrontation gehen und dann im TV landen aber da Kinder involviert sind und das Leben aus mehr als Stress besteht, würde ich schauen, den schnellen Abschied zu finden und noch Geld rauszuschlagen.
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#85

@Denner ich nehm das letztere statt Stress und TV Biggrin
Ich werde heute einen Anwalt kontaktieren und dem alles regeln lassen. Stressfrei ??
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#86

Ich sage es ja nur. Natürlich das ganze stressfrei über die Bühne bringen, jedenfalls so stressfrei wie möglich.

Persönlich würde ich auch nicht auf Konfrontation gehen weil das alles nicht wirklich was bringt außer Spannungen.

Wir haben es damals auch so gemacht, obwohl wir immerhin 12 Monate Kündigungsfrist hatten sind wir schon 3 Monate später ausgezogen und hatten unsere Vermieter gut ein halbes Jahr mit einer leeren Wohnung stehen lassen. ?
Das haben wir denen trotzdem gegönnt, etwas über 6 Monate ohne Mieteinnahmen ist nicht wenig.

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#87

@onemasterich vermute wenn wir früher rausgehen tun wir ihr noch einen Gefallen. Aber das kann ich dann auch nicht ändern
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#88

Unser Nachmieter konnte erst ein Jahr nach der ursprünglichen Kündigung einziehen. Die dachten wohl auch dass wir so schnell nix finden werden weil wir was barrierefreies benötigen.

@Böhse Tina es ist wie es ist, ändern lässt sich nichts mehr. Tut das beste drauß. Wird schon klappen.

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#89

(29.11.2015, 21:06)Ratio schrieb:  Die Kündigung wegen Eigenbedarf halte ich in der Form auch für unwirksam da sie nicht gut genug begründet ist. Du sollst dir ein Bild über den Bedarf machen können. also ich kanns im der Form nicht. Keines Falles eine Bestätigung senden wie sie verlangt.

Die Mieterhöhung ist dann aber wohl auch unwirksam. Liegt ein Hinweis auf einem qualifizierten Mietspiegel vor? Wenn nicht, wurden vergleichbare Wohnungen herangezogen? Im Übrigen musst du einer Mieterhöhung zustimmen. Tust du das kocht, muss deine Vermieterin die Zustimmung einklagen. Ob sie das im Zweifel macht ist mehr als fraglich....

Aber ein Fachanwalt für Mietrecht ist hier eine gute Wahl. Und bitte das Gesagte von NiOS ignorieren, dass ist totaler Dummfug und ein sehr gefährliches Vorgehen.
100% richtig, so sieht es aus und dem ist nichts hinzuzufügen.
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#90

Morgen 16 Uhr Termin beim Anwalt. Grad mit ihm telefoniert. Ich soll den neuen Mietvertrag nicht vergessen sagt er. Sag ich "Niemals, weil es gibt keinen neuen!"
Sagt er: "Dann werd ich in dem Fall Spaß haben!"
?
Rest erfahre ich dann morgen
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#91

Hast du keinen schriftlichen Vertrag mit dem voreigentümer?

Weil der alte würde noch immer gelten.
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#92

@Ratio doch natürlich... Der wurde am 01.02.2006 ausgestellt. Der RA meinte einen neuen Vertrag mit der neuen Vermieterin. Aber den gibt es ja nicht
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#93

@Böhse Tina

Es wäre auch ungewöhnlich wenn es einen neuen Vertrag geben würde; das wird in der Regel nicht gemacht.

Den alten bringst du ihm aber brav mit ?
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#94

Meine Mietswohnung wurde auch verkauft. Der Neue Eigentümer fragte mich ob ich ein neuen Mietsvertrag möchte in der Hinsicht , wenn ich ausziehen wollte wäre es für mich einfacher. Er würde gern den alten Vertrag übernehmen und wir einigen uns wenn ich das Bedürfnis habe früher ausziehen zu wollen sonst bleibt es bei der Kündigungsfrist der aus dem alten Vertrag hervor geht. Ärgere dich nicht ... bist ja nur Mieter [emoji6] Sucht euch was neues und gut ist! Der Rechtsstreit bringt nur Nerven!
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#95

Ich sehe da wenig Chancen. Wenn die Vermieterin wider erwarten nicht einzieht, kannst du Sie verklagen, dann bekommst du Umzugskosten und wohl auch die Mehrkosten (neue Miete vs. alte Miete) für ein paar Monate. Mündlich zählt das im Augenblick nicht, erst wenn du es schwarz auf weiß hast beginnt die Kündigungsfrist.
Man muss das Ganze positiv sehen, man bekommt die Chance in ein neues Umfeld zu ziehen.
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#96

@auerberger Im ernst? Ist doch super begründet der Eigenbedarf. Glaub nicht das da was zu machen ist mit Anwalt.
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#97

@Temgesic falsch! Diese Kündigung ist schon mal ungültig weil nicht drin steht wer nach uns einzieht. Das wurde mir heute bereits vom Mieterschutzbund bestätigt. Es muss der Name drin stehen der nach uns einzieht incl. der Grund warum er einzieht. Und da reicht die Begründung "Eigenbedarf" nicht aus
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#98

Na gut, dann ändert sie das und ihr habt nichtmal nen Monat Zeit gewonnen. Meine Eltern und auch die meiner Freundin sind jeweils Vermieter, daher sagt die Erfahrung dass man auf Eigenbedarf so oder so durchkommt, hat sie am Anfang was falsch formuliert gehen die Fristen halt wieder von vorne los, aber sonst gewinnt ihr da nichts in meinen Augen. Zudem sind mündliche Vereinbarungen so oder so nichtig. Ich würde mich def. drauf einstellen, auszuziehen, so hart das auch klingt Sad
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#99

@Temgesic auch falsch... Aktueller Stand laut Mieterschutzbund sind 3 Jahre Frist ehe sie uns kündigen darf! Hat aber was mit der Vorgeschichte und Voreigentümer zu tun! Das vorher war eine Stiftung... Nur den Paragraphen kann ich dir nicht mehr nennen. Wenn mir das der Anwalt morgen bestätigt hat sie ein Problem
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@Böhse Tina Mein Rat:
Dem Rechtsanwalt alles klären lassen, jedoch nach einer neuen Bleibe suchen. Eventuell kann er etwas an Kostenübernahme wegen Umzugs- / Renovierungskosten rausschlagen. Aber wirklich bleiben macht keinen Sinn auf lange Sicht. Das macht dann keinen Spass mehr in dieser Wohnung. Zeit kann man etwas verzögern, aber es wird immer einen Weg für den Vermieter geben.
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