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@mortifyer sehe ich genau so... aberkünftig werden dann halt weniger immobilien als kapitalanlage gekauft... heisst der vermietungsmarkt wird kleiner und der vermieter erwirtschaftet die abstandszahlung über eine erhöhte miete und entsprechende vertragsinhalte... der preis wird es wie immer regeln. und bei uns im ländlichen raum kriegst du heute schon keine wohnung mehr sobald sich herumgesprochen hat, dass du rausgeklagt werden musstest...
aber klar und eindeutig, gesetz ist gesetz und das gilt...
beste grüsse
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Das die Kündigung nicht korrekt ist, is ihr Fehler richtig. Aber wie gesagt gings mir gar nicht um den konkreten Fall sondern allgemein. Würden wir in Miete wohnen und die Kündigung wegen Eigenbedarf kriegen, würden wir uns auch ärgern, und wären traurig. Aber ich würde versuchen in einem für beide annehmbaren Zeitraum aus- bzw umzuziehen. Denn raus MUSS man letzten Endes. Die Frage is dann nur ob im Guten oder Bösen. Ich wünsche dir viel Glück und hoffe dass du eine neue Wohnung findest, mit der du NOCH Glücklicher bist als in der jetzigen! Vielleicht sogar als Eigentum ? alles Gute!
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Na sicher macht das nen Unterschied ? viel Glück!
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Was ich mich frage, wie sieht es grundsätzlich mit dem früher ausziehen aus? Die Tante wird wohl froh sein, um jeden Tag, den Tina früher weg ist. Was wäre aber, wenn der neue Eigentümer selbst erst in 9 Monaten oder 3 Jahren einziehen wollen würde (er hat das mit der Kündigungsfrist gewusst und so disponiert). Jetzt findest Du nach 3 Monaten was, musst Du dann für die restliche Laufzeit noch Miete weiter zahlen?
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Sie kann doch davon abgesehen fristgerecht mit 3 Monaten kündigen falls Sie was neues hat. Also mehr als 3 Mieten bei der gesetzlichen Kündigungsfrist muss sie dann nicht bezahlen.
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Naja die 3 Monate doppelt zahlen ist wohl auch unrealistisch, da der neue Vertrag wohl kaum sofort eintreten wird. Zumindest ist das sehr unwahrscheinlich.
Mal schauen, was die Hüter der Lehre zu sagen haben.
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Alles hinfällig, Jungs
Fazit in Kurzform:
Umwandlung von Mieteigentum (vorher in Besitz einer Stiftung) in Eigentumswohnung bedeutet eine Sperrfrist von 3 Jahren um zu kündigen. Wenn wir im richtigen Ortsteil wohnen evtl. sogar 10 Jahre. Das muss der RA prüfen. Tut er auch ??
Kündigung selber ist sowieso ungültig weil kein Nachmieter und kein genauer Grund drin steht. Das war uns ja schon klar!
Mieterhöhung um 20% ist auch nicht gültig. Weil… in Forchheim gibt es keine offiziellen Mietspiegel. Den brauchst du aber um eine Mieterhöhung von 20% zu rechtfertigen. Jetzt hat sie zwei Möglichkeiten
1. einen Gutachter bestellen der unsere Bude begutachtet und anhand dieser den aktuellen Mietpreis pro Qm ermittelt. Kosten muss sie bezahlen!
2. mindestens 3 vergleichbare Wohnungen die 1:1 genauso gebaut, ausgestattet sind wie unsere. Da muss aber dann alles indentisch sein. Quadratmeterzahl, Zimmeranzahl, Ausstattung, Baujahr, Lage usw.
Laut RA unmöglich zu schaffen hier in Forchheim
Das war's
Um euch auf dem laufenden zu halten.
Sorry wenn das einige nicht hören wollen aber sie bekommt jetzt die volle Breitseite vom Anwalt. Das ist Dreist und gegen sowas muss was unternommen werden.
Wohnung kaufen ist alles in Ordnung aber es ist nun mal ihre Aufgabe sich vorher genau zu informieren was sie dann darf und was nicht... Und ich werde auf ihre Situation keine Rücksicht nehmen.
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Sehr gut Tina! Das klingt doch sehr beruhigend!
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Da ist sie leider bei der falschen gelandet ??
@Böhse Tina
Na das klingt ja gut. Im besten Fall verkauft Sie es weiter an ein Vermieter der dann alles beim alten lässt.