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Fragen zur Steuererklärung
#1

Kurz zu mir. Bin Student im dritten Semester, habe im Sommer 2014 und 2015 als sog. "Ferienjobber" gearbeitet, und seit 03/2015 auch als Hilfsarbeiter an Wochenenden tätig.

Vor knapp einem Jahr habe ich mir dann ein MacBook zugelegt - gebraucht mit Kaufvertrag.
Nun wollte ich eine vereinfachte Einkommensteuererklärung wie schon seit einigen Jahren abgeben. Jetzt habe ich gelesen, dass man als Student auch Laptops, Fahrtkosten (insb. für Pendler), etc absetzen.

Nun zu meinen Fragen. Ich kenne mich nicht so gut aus.
Wie setzt sich der Betrag zusammen, den ich ggf. zurück bekommen?
Bisher habe ich immer die abgezogenen Steuern von meinem Ferienjob zurückbekommen. Wenn ich jetzt zusätlich meinen MB, Fahrtkosten, Verpflegungskosten, etc. absetzen will, bekomme ich dann sozusagen mehr zurück als ich an Steuern abgedrückt hatte?
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#2

Wenn Du mehr Erstattung erhältst als gezahlte Steuern hast Du das perpetuum mobile, nein, den heiligen Gral sowie die Rezeptur von Coca Cola und der McRib Soße gefunden.
Sorry, aber manche Fragestellung ist echt abenteuerlich hier...
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#3

Du bekommst von deinen Ausgaben/Anschaffungen auch nur einen bestimmten Prozentsatz wieder. Dadurch das es nur so kleine Jobs waren, kann es durchaus sein das du minimal mehr zurück bekommst. Für Festangestellte ist das definitiv unmöglich.
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#4

@Matze71 höhöhö der war gut!????
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#5

Sorry, aber ich hatte bisher nicht so viel mit Steuer(erklärungen) zu tun. Ist das falsch wenn ich sicherheitshalber nochmal nachfrage?!
Manche User sollten ihre Kommentare lieber für sich behalten.
@Böhse Tina Danke.
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#6

@Fatih08 Falsch ist es nicht... Nur ob das hier wer beantworten kann ist die Frage. Ich kenn mich da auch zuwenig aus damit. Ein Forum für Steuern könnte da vielleicht besser helfen
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#7

Früher gab es mal den guten alten Menschenverstand. Der scheint aber irgendwie auf der Strecke geblieben zu sein...
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#8

Früher gab es mal die Höflichkeit. Gibt es bei einigen wohl auch nicht mehr.

Kein Support per PN. 
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#9

@Matze71 Student im 3. Semester....Nicht Lebensfähig, noch nix erwähnenswertes gemacht im Leben aber Steuernzurück haben wollen und den Mac bezahlt haben.....
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#10

1. Hat mit Finanzierung gar nichts zu tun.
2. Steuern zurück verlangen ist mein gutes Recht und völlig legitim.
3. Was ich bisher in meinem Leben gemacht habe, kannst du nicht wissen - brauche ich hier auch keinem zu beweisen.

@Böhse Tina Stimmt schon. Hätte ja sein können das jemand in dem Bereich tätig ist, und konstruktive Hilfe anbieten kann.
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#11

@Fatih08 wie du leider siehst.... Außer Blöde Sprüche nix zu holen hier. Lass es gut sein und such dir an besserer Stelle deine Hilfe ??
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#12

@Matze71
Kann man auch netter sagen.

@Christian P.
Und? Was geht dich das an? Neid?

Manchmal kann man hier nur kotzen...
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#13

... und ich dachte ich hätte es schon zu nett formuliert Zwinkern
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#14

@Darius Geb ich dir so Recht ??
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#15

@Darius Neid?!? Öhhhmmm nö! Auf was auch?!? Ich mache nun im 12. Jahr meine Steuerklärung selber, man kauft sich etwas Fachliteratur, liest sich etwas ein und dann kann man es! Er möchte es gerne Vorgekaut bekommen, dass nervt mich neben dem oben schön genanntem! Er ist doch einer unser zukünftigen hochangesehen Akademiker...soll er sich doch einlesen! Ich blödhammel hab es doch auch hinbekommen!
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#16

@Christian P.
Mein Gott! Er hat doch nur eine Frage gestellt, kamst du ihm antworten? Ja oder nein? Deine Meinung interessiert ihn nicht im geringsten.
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#17

@Darius Ja! Er kann ihn unter Arbeitsmittel mit Kopie der Rechnung absetzten, was und wieviel und ob er was zurückbekommt ist nicht fest geregelt....also ansich schon aber es hängt vom Finanzmitarbeiter ab! Zudem Studentenausweis Kopie und eben den Zeitraum WS 2014/15 ...SS 2015 & WS 2015/16 die Imatrikulationsbescheinigung beilegen!

Fahrtkosten: Semesterticket gehabt dann ja! Eigenes Auto/Bus/Bahn eher weniger außer du hattest einen Zeitwohnsitz angegeben neben dem Elterhaus!
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#18

Tja, erst den Schlaumeier raushängen lassen und dann selbst keine Ahnung. Fahrtkosten sind immer gleich, vom Wohnort zur Uni einfache Strecke km mal 30ct mal Tage, unabhängig vom Verkehrsmittel.
Das MacBook kann man auf mehrere Jahre absetzen als Arbeitsmittel. Man bekommt immer nur maximal so viel Steuern zurück wie man gezahlt hat.
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#19

@access eben nicht, er kann sich nicht die Tagespauschale abstauben ohne Belege wenn er diese Wegstrecke mit dem Semesterticket zurück legt, ohne ja! Das mit dem Mac is zwar richtig, is aber woschd wie er es macht, es kommt aufs gleiche raus und ohne Belege wie Beschrieben bekommt er gar nix!
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#20

Der Beleg ist die Immatrikulation und es ist völlig egal welches Verkehrmittel er nimmt, er kann auch 20km mit dem Fahrrad zurücklegen und die 30 ct geltend machen. Meine Frau ist im Steuerrecht tätig.
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