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Tankgutschein als Arbeitnehmer- Gültigkeit bei nicht Einlösen?
#21

Das hat mit Voraus mM nach nichts zu tun. Der Arbeitnehmer löst diese ja ein und darf im Monat nicht mehr als 44€ geldwerte Vorteile haben. Aus eigener Erfahrung weiß kann ich auch bestätigen, dass der geldwerte Vorteil seine Gültigkeit verliert wenn man auch nur 1 Cent über diese 44€ Je Monat kommt. Aber der TE kann das ja gerne selbst ausprobieren.

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#22

Er bekommt pro Monat, also Jan 44,- Feb. 44,- u.s.w seine Gutscheine... Mit erhalt des GS ist der Sachbezug entstanden... Die Firma verbucht es korrekt (da ja schon bezahlt) ! Und der AN kann dann den GS einlösen wann Er mag...oder wie in diesem Fall auch mehrere GS auf einmal ! Bei ner "Tankkarte" wäre es anders...!
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#23

... jupp , so und nicht anders ist es .
Bei einem Wertgutschein ist Rechnungsdatum nicht gleich Leistungsdatum . Steuerlich relevant ist in diesem Fall das Rechnungsdatum ( wann wurde der Gutschein ausgestellt) .

Es ist völlig egal wann und in welcher Menge diese eingelöst werden .
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#24

Na dann bin ich gespannt was der TE berichtet. Wir haben ja regelmäßig Tankgutscheine und können pro Monat die 44€ nicht überschreiten da sonst der geldwerte Vorteil nicht mehr gilt.

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#25

... du hast es leider nicht verstanden Falko .
Ich praktiziere es , wie bereits beschrieben, seit Monaten genau so . Ich sammel meine Gutscheine bis es sich lohnt zu dieser abgelegenen Jet Tanke zu fahren . Auch ich bekomme nur ein Gutschein, 44,-€ im Monat .

Sieh es doch mal von der anderen Seite . Wenn ich diesen Gutschein einlöse bekommt mein Arbeitgeber doch keine Rechnung von der Tanke zugeschickt.
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#26

Das mit den 44,- ist klar...aber wie soll Er denn den Betrag überschreiten, wenn die Firma Ihm ordnungsgemäß jeden 1ten im Monat einen GS mit exakt 44,- überreicht. Die Firma verbucht dann ja auch nur die 44,- pro AN im entsprechenden Monat. Wann und wie viele dieser GS eingelöst werden bekommt doch in der Firma keiner mehr mit...also auch kein Lohnsteuerprüfer, oder RV-Prüfer !!!

Wenn ich 3 Jahre meine 30 Euro Geburtstagsgutscheine von Amazon sammle,, und mir dann irgendwann für 90,- Euro was kaufe bekommt es ja auch keiner mit... Zwinkern

Edit: Ringo war schneller....aber genau so ist es Biggrin
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#27

Jupp ?

So wie es sich bei Falko anhört bekommt er eine Tankkarte . Denn da ist es genau so wie von ihm beschrieben.

... zufällig ist heute auch Jet- Tanken-Tag ?
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#28

Nein, wir bekommen ebenfalls Gutscheine, die als geldwerter Vorteil angerechnet werden. Als die Spritpreise vor Jahren mal unverschämt hoch waren mussten wir schon aufpassen dass die 44€ nicht schon mit einem Gutschein überschritten werden da dieser ja auf eine Menge an Litern und nicht auf einen bestimmten Wert ausgeschrieben ist.

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#29

... das habe ich ja noch nie gehört. Ein Schelm wer böses denkt. Hier sichert sich der Arbeitgeber ja sämtliche Vorteile.

Ich bekomme jeden Monat einen Tankgutschein der auf 44,-€ brutto limitiert ist und ich somit nichts falsch machen kann.

Aber selbst dann , wer nachvollziehen wann du diese einlöst ?
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#30

Da liegt der Hase im Pfeffer... Deine Gutscheine basieren auf Liter...!
Aber feste 44,-€ GS lassen sich nicht überschreiten [emoji16][emoji106]
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#31

Dann gibt es da wohl nochmal Unterschiede ? Ich hätte jetzt nochmal ne ganze Weile gegoogelt, da kommt bei der Kombination "Geldwerte Leistungen" und Gutscheine eigentlich immer das Resultat, dass die als Sachbezüge laufen und daher keinen Geldwert sondern einen Sachwert enthalten sollten, beim Tanken dann also eine Literzahl und keinen Betrag. So wie es auch beim Fragesteller der Fall ist, sein Gutschein ist ja ebenfalls auf Liter ausgeschrieben. Unsere Ansage ist, dass 44€ im Monat nicht überschritten werden dürfen, da der geldwerte Vorteil sonst komplett entfällt. So haben es hier ja auch andere geschrieben, die vermutlich ebenfalls sachbezogene Gutscheine haben. Die werden beim Einlösen auch registriert und vom Tankwart gegengezeichnet. Ihr habt dann wohl eher normale Gutscheine die keine geldwerten Leistungen darstellen.

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#32

Ja das stimmt Falko , so war es vor 2010 . Die Richter hielten es jedoch in einem Grundsatzurteil für erforderlich auf einem Sachgutschein ein Höchstbetrag zu benennen um dessen Steuerrelevanz beurteilen zu können.

klick

Und somit sind eben auch unsere Gutscheine ein Geldwerter Vorteil dessen 44,-€ nicht überschritten werden dürfen. 

Euer Arbeitgeber könnte das bei euch übrigens genau so machen . Aber dann lässt er sich ja die Tür nicht offen , bei günstigen Spritpreisen keine 44,-€ zählen zu müssen. Weil dann eher die Literzahl erreicht ist  ?
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#33

Genau... Bei einem 46 Liter Diesel GS kommt die Rechnug erst später in die Firmal... Wegen dem schwankendem Dieselpreis !!
Und genau da muss man aufpassen, und ggf. nicht die kompletten 46 Liter nutzen... Weil bei 44,01€ der Sachbezug platzt !!!

Bei einem 44,-€ Tankgutschein ist alles sofort bezahlt ?
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#34

Genau, und weil die Kosten für den Arbeitgeber erst bei der Einlösung des Gutscheins entstehen entsteht auch dann erst der geldwerte Vorteil. Daher kann der TE dann eben nur für 44€ pro Monat seine Liter-Gutscheine einlösen.

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#35

... da ich bis dato nicht kannte dass es auch Gutscheine mit Literanzahl gibt , bin ich von einem 44,-€ Tankgutschein ausgegangen. Daher unsere unterschiedlichen Meinungen. 


Dann ist also bei einem Litergutschein das Leistungsdatum gleich Rechnungsdatum?
Wie bei einer Tankkarte?

Da sehe ich wiedermal keine Vorteile für den Arbeitgeber.
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#36

Ja...! Der TS hat es so geschrieben... Hat auch die richtigen Antworten erhalten... Danach sind wir wohl etwas abgeschweift bezüglich 44,-€ Freigrenzen und 44,-€ GS [emoji16][emoji106]
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#37

Wie sich das für den Arbeitgeber abrechnen lässt kann ich nicht beurteilen. Wie gesagt erhält man über Google auch immer den Hinweis für Arbeitgeber, dass man diese Bezüge als Sachbezug "auszahlen"sollte, also eine Literanzahl festlegen statt eines Festpreises, weil es steuerlich günstiger wäre. Da der Wert des Gutscheins dadurch erst beim Tanken entsteht, entsteht halt dann auch erst der geldwerte Vorteil, anders als es bei euch der Fall ist wo der Arbeitgeber die Gutscheine ja offenbar bereits beim Kauf bezahlt hat und sich diese dadurch dann auch addieren lassen. Der TE muss also auf jeden Fall beim tanken unter 44€ pro Monat bleiben, sonst verliert der Gutschein seinen Wert und muss selbst bei einem Cent Überschreitung in voller Höhe versteuert werden.

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#38

Aaaaalso jetzt bin ich komplett verwirrt. Lol
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#39

? echt ?
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#40

Ja! Biggrin
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