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Und täglich grüßt das Murmeltier - Der nächste Stress mit dem Vermieter
#21

Bin dann auch mal gespannt wie lange die Herrschaften sich mit der Kaution lassen. Die werden es schön bis zum letzten Tag ausnutzen. Sowas ätzendes.
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#22

Wenn ich es richtig in Erinnerung habe hat sie bis zu 3 oder 6 Monate Zeit. Ich hab meine erstaunlich schnell bekommen. Trotz ihrem Gezicke
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#23

Müsste zeit haben bis zur nächsten Nebenkostenabrechnung, wenn ich mich nicht irre...
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#24

@xxBuGsYxx aber nur wenn man bisher zurückzahlen musste bei den Nebenkosten. Da wir immer Geld raus bekommen hatten, hat unsere schneller bezahlt
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#25

Man kann auf die Kaution aushändigen und eine entsprechende Abschlagzahlung für etwaige Nebenkosten-Nachzahlungen hinterlegen.
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#26

Bis 31.12.2016 muss 2016 abgerechtet sein, 2016 bis 31.12.2017, usw.

Ich finde es unmöglich, dass das dann bis zur letzten Minute ausgereizt wird.
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#27

Stimmt so auch nicht ganz. Kommt drauf an wie der abrechnungszeitraum ist.
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#28

Google ist dein Freund.
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#29

(27.07.2016, 20:16)Feuersalamander schrieb:  Bis 31.12.2016 muss 2016 abgerechtet sein, 2016 bis 31.12.2017, usw.

Ich finde es unmöglich, dass das dann bis zur letzten Minute ausgereizt wird.
Was soll der Vermieter machen, wenn er von der Stadt erst im Herbst die Wasser Abrechnung vom Vorjahr erhält?
Oder die Heizungswerte bekommt...
Das läuft selten vom 1.1. bis 31.12.

Und glaube mir, dem Vermieter macht es auch keinen Spass (meistens) für die Mieter vorzuschiessen. Die wollen ihr Geld auch wieder haben. Denn die Kaution ist nicht deren Bares!
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#30

@hoho aus dem Grund kommt es eben auf den festgelegten abrechnungszeitraum an, dieser muss nicht das Kalenderjahr sein.
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#31

(27.07.2016, 15:38)Feuersalamander schrieb:  @Ratio

Ich weiß nicht, ob du dir den ganzen Text angetan hast Smiley , aber für die gibt es nur Freitag oder gar nicht.

Na und? Das ist doch deren Problem. Termin verstreichen lassen und fertig. Ein Anwalt kann da gar nichts machen. 

Sollte dich alles nicht mehr interessieren. Und vor allen Dingen darf man so ein freches Verhalten nicht noch unterstützen.

Kein Support per PN. 
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#32

@Hulk Holger Ist es aber, dies ist aus der letzten Abrechnung ersichtlich.
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#33

Ich werde heute die Schlüssel versenden.

Hab den Umschlag schon fertig. Macht da eher welches Einschreiben macht denn da am meisten Sinn? Persönlich+Rückschein? Das kann man aber verweigern. Einwurf? Aber dann habe ich nichts in der Hand. Hmm. ?
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#34

Einwurf genügt.
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#35

Dann gelangt er in seinen Machtbereich, ja. Aber kann er dann nicht behaupten "im Briefkasten war nix"?!

Sorry wegen der Fragen. Will einfach auf Nummer sicher gehen.
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#36

Google spuckt ja auch 1.000 Antworten aus. Einmal Einwurf, der nächste sagt Übergabe-Einschreiben. Dann wieder einer der sagt eigenhändig + Rückschein..  Crying
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#37

Ich denke auf der sichersten Seite bist du, wenn du per eigenhändiges Einschreiben mit Rückschein machst...dann können sich die Vermieter nicht rausreden, sie hätten nichts bekommen...denn irgendwer muss ja dann dafür unterschreiben.
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#38

Aber er muss es halt nicht annehmen und dann darf man vor Gericht streiten ob die Wohnung nicht zurückgegeben wurde oder der Vermieter im Annahmeverzug ist...
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#39

Ich denke am sichersten ist nur ein Anruf beim Mieterschutzbund. Dann weißt du alles und hast nicht nur Halbwissen aus einem Forum welches eigentlich nicht für dieses Thema geschaffen wurde.
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#40

Ich hab mir gerade gedacht, ich schicke heute die Schlüssel ab -> Einschreiben+Eigenhändig+Rückschein und schicke ihm heute Abend ein Fax in dem ich ihn genau darüber informiere. Wenn er es DANN verweigert, dann ist das sein Problem. 
(29.07.2016, 08:14)Feuersalamander schrieb:  Ich hab mir gerade gedacht, ich schicke heute die Schlüssel ab -> Einschreiben+Eigenhändig+Rückschein und schicke ihm heute Abend ein Fax in dem ich ihn genau darüber informiere. Wenn er es DANN verweigert, dann ist das sein Problem.


@mainzer999 Hab ich gemacht, leider sind die Anwälte nicht der Renner dort. Der sagte nur persönlich. Geht aber auf Grund der Entfernung nicht.
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