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Hallo,
Kann mir wer sagen ob die 60 Tage nach Kauf für den Apple Care+ Vertrag ab Kaufdatum oder ab Aktivierung zählen?
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nach der ersten Aktivierung...
Sieht ja keiner wann du es gekauft hast
Außer bei Kauf direkt via Apple, da zählt das Kaufdatum.
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Ok danke geht darum ein neu eingeschweißtes zu kaufen und ob ich da auch noch den Vertrag abschließen kann
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Bei einem Provider als Vertragsverlängerung
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Dann zählen die 60 Tage erst ab Aktivierung würde ich sagen
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Bis jetzt war es bei mir immer erst ab Aktivierung egal ob gekauft bei Apple, Otto oder sonst wo und egal ob es 1 Tag da gelegen hat oder 2 Wochen.
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Mal en Frage zu Apple Care+
Wenn ich eine Gerät mit einem noch laufendem Apple Care+ verkaufe. Kann der Käufer dann diesen Apple Care+ übernehmen?
Bzw. wie lässt sich der Apple Care+ auf eine andere Person übertragen? Hat das jemand von Euch schon mal gemacht?
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Hallo,
soviel ich weiss ist der ACPP an das Gerät bzw. die Seriennummer gebunden und nicht auf die Person/den Käufer.
Von dem her ist eine weitergabe problemlos möglich.
Nur mal der Form halber:
In den AGB des Applecare+ ist festgeschrieben (vermutlich weil es sich um ein Versicherungsprodukt handelt), dass ein Besitzerwechsel bei Apple bzw. der Versicherung (AIG???) angezeigt werden muss. Üblicherweise macht das Niemand und ich habe auch noch nie etwas über Probleme gelesen. Aber wer ganz sicher gehen will, sollte die berücksichtigen.
Quelle AGB/Versicherungsbedingungen des Applecare+:
"...
1.12. “Abgedecktes Produkt” bezeichnet das iPhone, iPad, iPod, Apple Watch oder Apple Watch Sport der Marke Apple, die anhand der Produktseriennummer auf Ihrem Deckungsnachweis identifizierbar sind, sowie das Originalzubehör der Marke Apple, das in der Verpackung mitgeliefert wird. Das abgedeckte Produkt darf höchstens 60 Tage vor dem Abschluss dieser Police neu von Apple oder einem autorisierten Apple-Händler erworben worden sein. Wurde das Eigentum am abgedeckten Produkt auf Sie übertragen, muss der Versicherungsschutz ebenfalls gemäß Ziffer 11 dieser Police auf Sie übertragen worden sein.
...
11. Übertragung der Police
11.1. Sie können den Versicherungsvertrag bei der Übertragung des Eigentums an dem versicherten Produkt an eine andere in Deutschland wohnhafte Person, die mindestens 18 Jahre alt ist, ebenfalls übertragen, so dass die neue Vertragspartei für die restliche Deckungszeit den verbleibenden Versicherungsschutz genießt. Ein Geschäftskunde darf den Versicherungsvertrag nur auf einen anderen in Deutschland ansässigen Geschäftskunden übertragen.
11.2. Sie müssen Apple im Auftrag von AIG so bald als möglich über die Übertragung entweder telefonisch unter (+49) 0800 6645 451 oder schriftlich mit Schreiben an Apple Customer Support, Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Republik Irland benachrichtigen (Faxnummer: +353 (0)21-428-3917) benachrichtigen. Wenn Sie Apple über die Übertragung der Police benachrichtigen, müssen Sie die Seriennummer des versicherten Produkts und den Namen, die Adresse und E-Mail-Adresse des neuen Eigentümers angeben, damit Apple einen aktualisierten Deckungsnachweis an den neuen Eigentümer schicken kann. Sie müssen dem neuen Eigentümer diese Versicherungsbedingungen zur Verfügung stellen und ihm gegebenenfalls die Anzahl der von Ihnen angemeldeten Ansprüche wegen eines Unfallschadens mitteilen.
11.3. Die Übertragung der Police wird rechtsverbindlich, wenn Apple im Auftrag von AIG einen geänderten Versicherungsschein an den Erwerber ausstellt.
..."
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Also ich lasse es immer umschreiben. Kurzer Anruf und erledigt.
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