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Empfangsstärke des iPhone 3G

(10.08.2008, 22:52)Nomax2000 schrieb:  Welches Schreiben?

Mir wurde unmissverständlich klar gemacht, dass nach deutschem Recht T-Mobile drei mal nachbessern darf. Und das heißt nunmal Reparatur und nicht wechseln.

Irrtum. Du hast als Käufer die Wahl, §§ 433 ff BGB, ob der Verkäufer nachbessert, der Preis gemindert oder die Sache zurück genommen wird (sehr kurze Fassung). Jedoch ist stets die erste Alternative in solchen Fällen die Nachbesserung (Reparatur). Schlägt diese fehl oder dauert unverhältnissmaßig lang, kannst du als Verbraucher dich vom Vertrag loslösen.
Dem Verkäufer steht auf keinen Fall das Recht zu mehrfach Nachbesserungsversuche zu unternehmen. Diese Märchen werden einem bei Mediamarkt und Co gern vorgetragen. In solchen Fällen ist es ratsam zu sagen " Gut, wie Sie meinen. Ich beauftrage nun einen Anwalt...."
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Nun ja, das muss man wohl doch ein wenig differenzierter betrachten. Wenn ich aus dem Vertrag mit T-Mobile raus kommen möchte, dann wird man mit dem iPhone 3G keine Probleme haben, schließlich ist die 3G Funktionalität eine der wesentlichsten zugesicherten Eigenschaften. Aber darum geht es ja nun den wenigsten. Man möchte schlicht und einfach ein funktionierendes Telefon haben.

Hier mal eben pauschal auf einen Artikel bzw. die Folgenden des BGB zu verweisen ist da allerdings auch keine Lösung. Im übrigen gibt Recht, vorallem im BGB nur den Rahmen vor. Interessanter ist da das lesen von Kommentaren bzw. Entscheidungen von Gerichten. Der für uns relevante § wäre somit schon mal der §437. Und nun ist genau die Frage wie dieses Recht ausgelegt wird. Und das hat mitnichten etwas mit Mediamarkt und Co zu tun. Uns interessiert also der erste Satz des §437. Dieser verweist wiederum auf den §439.
Zitat:§ 439 Nacherfüllung
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
(3) 1Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. 2Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. 3Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.
(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.

Hier ist der 3.Absatz spannend. Wer entscheidet was "unverhältnismäßig" ist? T-Mobile? Klar, wer sonst, und wenn du als Kunde anderer Meinung bist wird das wohl ein Gericht entscheiden müssen.

Und zu guter letzt schauen wir uns den §440 BGB an:
Zitat:§ 440 Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz
1Außer in den Fällen des § 281 Abs. 2 und des § 323 Abs. 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 3 verweigert oder wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist. 2Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.

Na was steht denn da im zweiten Satz?! Die Nachbesserung gilt erst NACH dem zweiten Versuch als fehlgeschlagen. Und nichts anderes hatte ich vorher auch geschrieben.

Und mal wirklich, ich will den Laden bestimmt nicht in Schutz nehmen, schließlich habe ich auch akute Probleme mit meinem iPhone. Und wenn man den Meldungen im Apple Supportforum glauben darf, dann sind die Amis da erheblich kulanter was den tausch der Geräte angeht. Das würde ich mir hier auch wünschen.
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ok, ich glaube, ob ein vertragsrücktritt mit dem schwachen empfang des iPhone 3G möglich ist, ist noch mal eine andere frage.

ich sage auch nicht, dass ich einen rechtsanspruch auf den tausch habe. ich sage nur, in dem schreiben, das mir der techniker geschrieben hat, steht, dass das gerät vor ort getauscht werden kann.

und das hätte ich dann auch gerne.

schreib das doch mal den telekomikern, dass du jetzt das ding einmal weggeschickt hast, dass du aber nicht auf deinen ipod verzichten möchtest, und dass sie dir das als XL-Kunde mal schön vor Ort tauschen sollen.
um zum Thema zurückzukommen: einer hat jetzt mal demonstriert, wie beim iPhone 3G schon allein die Haltung der Hand zu einem Einbrechen des Empfangs führt:

http://www.youtube.com/watch?v=Gnd5r9960V8

Wie soll das Ding dann mit Mauern umgehen ...
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Ja, der tausch steht außer Frage. Ich bin mir nur noch nicht über den Zeitpunkt im klaren. Schließlich möchte ich nicht wieder ein fehlerhaftes Gerät erhalten.
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Dann mal ein aktueller Status. Ich telefonierte mich soeben durch diverse Stellen. Angefangen habe ich mit der 2202. Die Dame bestand auf einen zweiten Reparaturversuch. Der Hinweis auf mögliche rechtliche Ansprüche meinerseits verhallten im nirgendwo. Auch das Verbinden mit einer Teamleiterin war wenig fruchtbar. Zu rechtlichen Dingen kann sich die Hotline gar nicht äußern.
Der nächste Anruf ging an die 01805009433, der Apple Care Hotline. Wie ich finde ein sehr freundlicher Service. Aber auch hier wird auf eine weitere Reparatur bestanden bzw. gegen ein Endgeld von 29€ würde das iPhone on the fly getauscht werden. Das habe ich aus Prinzip erst mal abgelehnt. Der Fall wurde aber zumindest schon mal im System aufgenommen. Im übrigen weiß Apple natürlich nichts von den Problemen mit dem UMTS Empfang.
Der letzte Anruf ging an die 02289360, der Telekom-Zentrale in Bonn. Da landet man bei der Vermittlung und darf dann alles noch mal erzählen. Die gute Dame hat mich dann mit der Wandlungsstelle verbunden. Auch hier wollte man mich auf die zweite Reparatur bringen. Recht wird hier auch etwas anders gesehen. Wiederum eine Dame, meinte doch wirklich das der Verkäufer entscheidet wie mit dem Mangel umgegangen wird. Daraufhin verwies ich auf den §439-1 BGB. Man hörte es Blättern, zumindest scheinen dort die Gesetzestexte vorzuliegen und nach einigen Minuten kam die Frage, ob sie mich zurückrufen könne. Nun ja, sie darf und ich warte jetzt.

Bisheriges Fazit. T-Mobile tut sich schwer Kunden zufrieden zu stellen. Ich für meinen Teil habe Blut geleckt und werde mich auf keine weitere Reparatur einlassen. Vorher Zahle ich die 29€ bei Apple, für ein neues Gerät ohne warten zu müssen. Da bieten sich aber noch einige Optionen. Meine Rechtschutzversicherung sollte doch mal eine Existensberechtigung bekommen. Schließlich gehe ich hier von einem Streitwert aus der um die 1800€ liegt, wenn ich die Grundgebühr und Handypreis zu Grunde lege.

@taltal, ich bin auch sehr gespannt was bei dir so raus kommt.
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danke für deinen bericht, nomax.

ich finde die 29 eur schon etwas krass. ich meine, ich kaufe ein gerät des täglichen bedarfs, es ist defekt - und jetzt muss ich zahlen, damit ich es so wie angekündigt nutzen kann? Nod_no

mal schauen, wie die das bei mir lösen. 29 EUR werde ich nie zahlen. ich warte jetzt erst mal bis september (bin bald im urlaub) und schaue dann mal, dass die wirklich neue geräte im laden haben.
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Ja, ich bin ja auch immer noch gespannt darauf, wann Apple mal etwas auf den Tisch legt. Das Video im Apple Forum spricht ja für sich. Es kann doch nicht sein, dass eine Hand das Signal schon so weit abschirmt das der Empfang in den Keller geht. Aber genau so kann ich es auch reproduzieren.
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Hallo,

die genannten Empfangsprobleme kann ich anhand der Erfahrungen mit meinem neuen iPhone 3G leider auch nachvollziehen... Ich werde es daher morgen zum T-Punkt bringen und eine Reparatur verlangen.

Die Diskussion hier dreht sich ja hauptsächlich um den UMTS-Empfang. Habt Ihr eigentlich mit dem iPhone 3G auch Schwierigkeiten bei EDGE, wenn man 3G deaktiviert? Da ich gerade noch ein iPhone 2G im direkten Vergleich habe, stelle ich stets 1-3 Balken "Verlust" beim iPhone 3G, bezogen aufs iPhone 2G, fest. Habt Ihr dies bei EDGE auch beobachtet?

Gruß
viridis
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Hallo Viridis,

danke für dein Post - es ist echt wichtig, dass JEDER darüber schreibt, der ein Problem hat. CNET hat darüber berichtet, sie meinten aber, es sei schwierig abzuschätzen, ob das ein reales Problem sei, und nur 2-3 Hanseln eine Welle machen.

Zu deiner Frage: Eigentlich ist es normal, dass 2G stärker ist als 3G. Grund: Es gibt mehr 2G- als 3G-Türme, da das 3G-Netz noch neu ist. Außerdem kommt das 1900 Mhz Netz von T-Mobile offenbar schlechter durch Wände.

Aber: Bei mir bricht das Signal immer völlig ein. Und auch auf der Straße mitten in München ist es meiner Ansicht nach zu schwach. Und ja, auch mit 2G habe ich manchmal "Kein Dienst", auch mitten in München. Aber das 3G-Problem ist wesentlich krasser.

*WICHTIG:* ein wichtiger Blogger des amerikanischen Technik-Magazins CNET recherchiert gerade zu dem Thema. Er geht wohl gerade von der Hypothese aus, dass es auch etwas mit AT&T zu tun hat, dem amerikanischen Netzwerk. Das würde heißen, dass wir hier gar keine Probleme haben dürften ...

Also schreibt ihm - er bittet darum: http://news.cnet.com/one-more-thing/?authorId=140
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So langsam wird es wirklich lustig. Natürlich kam kein Rückruf und meine heutige erneute Nachfrage erbrachte nichts. Man beharrt auf den zweiten Versuch. Also habe ich meinen Rechtsanwalt angerufen. Dieser meinte, das T-Mobile das sehr wohl in ihren AGB festlegen kann. Also habe ich mal nachgeschaut. In der AGB zu den Mobilfunkverträgen ( http://www.t-mobile.de/downloads/t-mobile/agb.pdf )steht zur Hardware schon mal gar nichts. Also habe ich mir die AGB für den Verkauf von Telekommunikationsware ( http://www.t-mobile.de/downloads/agb/ee_...anding.pdf ) angesehen. Dort steht in relativ kurzen Worten unter Punkt 6:
Es gelten grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen zu den Ansprüchen des Käufers bei Mängeln,...

Mein Anwalt ist gerade in einem Mandantengespräch, ich werde ihn nachher nochmal anrufen und dann schauen wir mal.
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NAch vielen hin und her, sowie Gesprächen mit meinem Anwalt, ich bekomme ein nagel neues iPhone. Soll die Woche noch kommen, das alte geht per Post zurück.
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gratulation! fragte mich auch schon, warum die jetzt gerade XLer vergraulen wollen.

und schreib unbedingt, ob es besser funktioniert!
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Natürlich werde ich berichten, wobei ich am Samstag für eine Woche im Urlaub bin.
Fakt ist, die Hotline kann/darf nicht anders entscheiden, als Reparaturen anzubieten. Wenn man da nicht weiter kommt hilft nur der Anruf in Bonn. Die Nummer habe ich ein paar Beiträge früher genannt. Dort dann mit der Beschwerdestelle verbinden lassen. Die Damen und Herren scheinen erweiterte Befugnisse bezüglich solcher Entscheidungen zu haben.

Nun hoffe ich nur noch eines der Telefone zu bekommen, die auch so funktionieren wie es sein soll. Da die iPhones eine ganze Weile nicht erhältlich waren sollte es auf jeden Fall ein iPhone neueren Produktionsdatums sein.
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jetzt ist rock and roll angesagt - es ist in der presse:

http://gizmodo.com/5036104/iphone-3gs-sl...sy-chipset

http://www.macrumors.com/2008/08/12/some...on-issues/

apple muss jetzt reagieren.
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t-mobile niederlande hat schon reagiert - ein kleines problem scheint das ja nicht zu sein:

http://translate.google.com/translate?u=...l=en&tl=en
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noch 2 interessante links:

http://www.heise.de/newsticker/Manche-3G...ung/114264

http://www.youtube.com/watch?v=__WIB_TdYbQ
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Hmm. Das würde nun mit meiner Erfahrung passen. Mein mir noch vor zwei Tagen zugesichert iPhone, welches diese Woche noch kommen sollte, ist aktuell nicht lieferbar. Habe entsprechend Post bekommen. Das ich nun warten muss, finde ich nicht schlimm. Hauptsache die geben mit dann eines welches auch funktioniert.
Spannend dürfte der 22. August werden. Dann sollen ja die nächsten Länder folgen in denen das iPhone 3G eingeführt wird. Gibt es wirklich ein Hardwareproblem wäre es seitens Apple das dümmste dieses Release einzuhalten. Wir werden sehen...
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http://winfuture.de/news,41540.html

Dann warte ich mal auf die nächste Baureihe des 3G!
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Endlich hat auch Aplle mal ein Kommentar dazu abgegeben, und möchte das Problem mit einem Firmware update lösen.

Heise-Bericht

Quelle: Heise.de
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Aber wieso betrifft das nur manche Geräte wenn alle die gleichen Chips haben?
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