20.10.2008, 15:10
einfach dem skygott glauben! Der kennt sich aus!
(20.10.2008, 14:37)skygott schrieb: @G-HeimerEs sei denn der Käufer hat speziell auf den Versand hingewiesen und das mit der Bezeichnung ist auch nicht ganz sicher.
Totaler Quatsch! Vollkommen egal wie er als Laie das iPhone bezeichenet.
Es kommt darauf an, was erkennbar verkauft werden sollte.
Insoweit besteht auch kein Einigungsmangel.
Da es sich bei der Auktion um einen Versendungskauf im Sinne von § 447 BGB handelt, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, des Verlustes und der zufälligen Verschlechterung der Sendung auf den Käufer über, soweit den Verkäufer kein Verschulden trifft!!
Im Klartext: Wenn das Handy nicht lose in einem riesigen Karton lag, hat der Käufer aufgrund der detaillierten Beschreibung keine Chance.
(20.10.2008, 14:22)G-Heimer schrieb: Problematisch könnte werden, dass die Artikelbeschreibung falsch ist.
Ein "Iphone 2G" gibt es nicht und ein "Iphone der 2. Generation" ist ein Iphone3G...
(20.10.2008, 14:27)G-Heimer schrieb: "2G" wäre auch nicht so wild gewesen, er schreibt aber explizit "Iphone der 2. Generation" und das ist definitiv das Iphone 3G