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ja wenn das stimmt, wäre das ja wunderbar.
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Es stimmt aber nicht.
Garantie = freiwillige Leistung = vertragsmäßig frei ausgestaltbar. Gesetzliche Garantie gibts nicht.
Gewährleistung ist was anderes. Die ist gesetzlich geregelt und EU weit "harmonisiert".
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04.07.2009, 20:37
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.07.2009, 20:43 von
frogtie.)
Lieber Maarthok....
aufgund Deines Einwands habe ich eben mal den besagten Anwalt besucht, und beim kühlen Blonden mal über die Thematik geplaudert.
Also: DU hast NICHT recht. Juristen definieren Garantie als Bestandteil der Gewährleistung. Die Gewährleistung und die Garantie unterscheiden sich darin, daß nach dem besagten Garantiejahr ein weiteres Jahr mit Gewährleisung "greift". Nur muß bei der Gewährleistung der Kunde nachweisen, daß der Fehler bereits von Beginn an vorhanden war, nur halt eben nicht vorher entdeckt wurde, bzw. nicht vorher zum Tragen kam.
Während des 1. Jahres nach dem Kauf gewährleistet der Hersteller in jedem Fall eine einwandfreie Funktion. Und genau diese Tatsache wird bei uns Garantie genannt. !!!!!!!
Dann nochwas: Nach dem sog. Fernabsatzgesetz kann jeder Kunde, der eine Sache bestellt hat, die gekaufte Ware innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen wieder zurückgeben, oder einen mängelbedingten Tausch VERLANGEN !
UND DAS GILT AUCH FÜR DIE FIRMA APPLE !!!
Bitte nimms nicht persönlich, aber ist es egal, ob es Apple (oder Dir) passt, oder nicht.
Ich werde nur so aus Spaß jetzt mal zusammen mit dem Anwalt den Fall so durchziehen. Montag werde ich Apple Deutschland anrufen und mein italienisches 3GS-32 als defekt melden. Mal sehen was passiert. Wenn Sie die Abholung verweigern, wird der Anwalt tätig.
Ich halt Euch auf dem Laufenden !
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Du kannst das ganze auch (wie von mir beschrieben) im Palandt nachlesen.
Da aber ca. 98% hier weder wissen was "der Palandt" ist, geschweige denn einen zur Hand haben, hab ich den Wikipedia Artikel gewählt, der das ganze einigermasen anschaulich beschreibt.
Aber wie gesagt: verklagt die Firma Apple, mir macht das nichts :P
Trotzdem sollte man solche rechtlichen Hinweise wie von froftie, die wirklich grob fehlerhaft sind, nicht einfach so stehenlassen :>
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so leid wie es mir tut für dich, aber muß ich dann sagen selbst schuld..
Jeder weiß das du in Deutschland keinen Anspruch auf Garantie hast.
Wenn du ein neues Auto in Hamburg bei der firma XY kaufst kannst du auhc net wegen Garantieanspruch zum Händler AB nach München..
Ich bin a deutscher und kauf mein zeug (amerikanische Smartphones made in China) in deutschland :-)
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Leute, bitte keine weitere Diskussion am Thema vorbei.
Das Thema lautet wie regle ich das mit Italien und das würde mich auch interessieren!
Ich hab ein 3G aus Italien und auch einen Freund dort, mir ist nur nicht ganz klar, wie die Abwicklung wirklich läuft!?!?!
Kann ich da von hier aus was regeln, oder nur er von IT aus? Bringt er das Gerät in den Laden wo er es gekauft hat, oder muss eine Abholung von Apple organisiert werden?
Seine Adresse benutzen für den Versand des Gerätes ist kein Problem, ich will ihn nur nicht zu sehr damit nerven!
Wie genau läuft so was also im Normalfall? Mein Gerät ist jetzt dann im August 1 Jahr alt und der Knopf für die Lautstärke spinnt und ich kann damit nicht mehr lauter stellen und mein GPS hat in Verbindung mit Navigon auch ziemliche Aussetzer! Is halt die Frage, ob es sich lohnt da den Stress mit Italien durchzuziehen!?
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Hab auch 3 Iphones 3GS bei Apple Italien bestellt. Eines davon läßt sich nicht aktivieren, hat wahrscheinlich Simlock. Denke einfach mal, dass im Lager in Irland jemand ins falsche Regal gegriffen hat. Hab ich jetzt nen Freund in Rom geschickt, der geht in den Apple Store und regelt das. Sollte kein Problem sein.
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Ich würde Apple ne Email schreiben, das du derzeit beruflich im Ausland bist, und das Iphone auch beruflich benötigst.
Und ob sie die Garantie dennoch durchführen, da du ja im Mom nicht in Italien bist, sondern im Ausland.
Lass dir doch einfach mal etwas einfallen ..............