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iPhone bei ebay verkauft und Käufer behauptet Artikel nicht erhalten zu haben
#21

Wenn du Rechtsschutzversicherung hast dann über gib es dem Anwalt.

Denn PayPal entscheidet über diesen Fall, entweder für oder gegen dich.

Schau Dir die Bewertungen des Käufers an, ob er schon Negative Bewertungen hat und achte auf die Kommentare!

Steht in den Bewertungen "Behauptet Ware wäre nie angekommen!!!" dann mache PayPal darauf aufmerksam, dabei ist es egal ob versichert oder unversichert.

Hat er keine Bewertungen oder nur ein paar 1-2 oder so dann geh mal davon aus das er von Anfang an nur das eine im Sinn hatte, ein iPhone für lau...
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#22

bei wem auch immer das handy nun ist. er/sie wird es evtl. in betrieb nehmen.

wenn also der verkäufer es nciht mehr hat und auch der käufer es (angeblich) nicht hat, so hat es jemand, dem es nicht gehört.

damit ist das ''unterschlagung'' und kann bei der polizei gegen unbekannt angezeigt werden.
in einem solchen fall kann dann über die imei das handy gefunden werden, sofern es tatsächlich benutzt wird.

(in diesem fall könnte sich also evtl. sogar herausstellen, dass es der käufer seltsamerweise doch hat ...)
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#23

Also bei mir wurde mein Auto gestohlen mit 2 iPhones. Selbst da wird das Handy nicht an Hand der IMEI geortet. Das muss schon ein schwerwiegender Fall sein wie Mord, Entführung oder sowas.

Niemand wird ein iPhone orten, das einfach nur gestohlen wurde.
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#24

(11.08.2009, 11:07)Raven45 schrieb:  Das wir ihm nichts bringen, den wen er ein Päkchen verschickt ist er selbst haftbar. Denn Verlust trägt der Versender selber, da wirst du nichts machen können.
Nur mit einem Paket bist du auf der sicheren Seite. Die Rechtslage ist in dem Fall mehr wie klar.

Als Privatverkäufer geht der Gefahrenübergang an den Käufer über, sobald der Verkäufer die Ware dem Versandservice übergeben hat.
Hier noch ein gutes Beispiel:

Klick mich...

Die Antwort des Anwalts ist entscheidend...
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#25

Habe mir jetzt einen Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf Onlineverkäufe genommen.

Am Donnerstag habe ich einen Termin. Im Telefongespräch hat er mir auch schon dies bestätigt:
Als Privatverkäufer geht der Gefahrenübergang an den Käufer über, sobald der Verkäufer die Ware dem Versandservice übergeben hat.
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#26

So hätte ich es auch gemacht...
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#27

Das Bewertungsprofil des Käufers ist sauber.

Auffällig ist aber, dass er mehrere iPhones in letzter Zeit gekauft hat und bei jeder Auktion kurz vorher von einem Dritten Benutzer (immer der gleiche) 10.000 EUR als Höchstegbot gestrichen wurde. Somit hat der Zweithöchstbietende immer den Zuschlag. Was in jedem Fall auch mein Käufer war.

Denn, wenn ein Gebot bei 10.000 EUR liegt bietet niemand 10.001 EUR. Bei Streichung des Gebots erhält somit automatisch der Nächste den Zuschlag.

Hat mit diesem Fall nichts direkt zu tun. Allerdings sieht man schon, dass der Käufer betrügerisches Potenzial hat.
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#28

§447 ist noch immer so gültig. Da hat sich nichts geändert.

Zudem hat der Käufer eindeutig dem unversicherten Versand zugestimmt, da dies Bestandteil des Vertrages ist.

Wer keinen unversicherten Versand möchte soll halt nicht bieten. Das hat nichts mit grob fahrlässig meinerseits zu tun.
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#29

(11.08.2009, 11:14)*Leopard* schrieb:  Also bei mir wurde mein Auto gestohlen mit 2 iPhones. Selbst da wird das Handy nicht an Hand der IMEI geortet. Das muss schon ein schwerwiegender Fall sein wie Mord, Entführung oder sowas.

Niemand wird ein iPhone orten, das einfach nur gestohlen wurde.

eine ''ortung'' ist nicht notwendig.

habe mein iphone verloren und es wurde (scheinbar) nicht abgegeben. damit hat nun der finder eine unterschlagung begangen. dies ist eine straftat die verfolgt werden MUSS. (egal welcher wert).

dies wird derzeit getan.
es wurde mir erklärt, dass sobald das handy im einem deutschen netz genutzt wird, dieses nachverfolgbar ist mit welcher sim-karte bei welchem provider.
bei diesem werden dann die kundendaten abgefragt.

usw...

ob nun dabei was raus kommt oder nicht und ob das alles exakt so stimmt kann ich nicht sagen.
aber so wurde es mir auf der polizeiwache bei der anzeige erklärt.
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#30

kann man da bei apple nicht nach forschen?
mußte er vllt das Gerät aktvieren ?
müßte man doch vllt auch in erfahrung bringen oder nicht!
außerdem wolle er kein versicherten versand hast du ja auch bei ebay schriftlich noch als nachricht oder ?
dann muß er auh rechnen das es vllt nicht ankommen könnte.
oder er wußte genau was er macht und bestellt extra ohne versicherung damit er sagen kann es ist nix gekommen !
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#31

Es gab bei der Auktion keine Möglichkeit eine versicherte Versandart auszuwählen. Es ist eindeutig als Päckchen deklariert gewesen. Es gab auch keine Option zum versicherten Versand.

Bei apple nachforschen wird schwierig. Ist ein hacktivated iPhone.
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#32

Ich meinte eine Haftung seitens DHL oder Nachverfolgung wird schwierig Wink

Bzgl. der Versandart und des Gefahrenübergangs gibt es leider unterschiedliche Urteile. Einmal in die eine und in die andere Richtung.

Wünsche dir Viel Glück - denn nach Deinem letzten Post (10.000 €) ist wohl offensichtlich das da was faul ist....
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#33

Also ich würde die sache einen Anwalt Übergeben das ist das beste und ich würde es auch dem Käufer schreiben das du es einen Anwalt übergibst vieleicht taucht dann ja zufällig das Handy beim Käufer aufKs
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#34

Anwalt wurde ja heute eingeschaltet.
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#35

Du hast privat verkauft? Dann gilt § 447 BGB.

Dann reicht das Versenden der Ware als Erfüllung des Vertrages aus. Das Risiko trägt der Käufer.

Du musst nachweisen, dass Du das Gerät verschickt hast. Am besten ist in solchen Fällen, wenn jemand dabei war, der bezeugen kann, dass das Gerät eingepackt und in die Versandstation gegeben wurde.

Dann hast du gewonnen. Da kann PayPal sich auf den Kopf stellen und der Käufer auch. Denn auch PayPal hat sich den Gesetzen Deutschlands anzupassen. Aber wenn PayPal die Zahlung zurückzieht, müsstest Du den Käufer auf Zahlung verklagen.
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#36

Ich habe privat verkauft.

Meine Ehefrau war dabei, als ich es eingepackt habe und als ich es in die Packstation eingelegt habe.

Mal abwarten was kommt. Wenn alles schief geht werde ich wohl zur Polizei müssen und Anzeige erstatten. Weiss nur noch nicht so recht gegen wen- Käufer wegen Betrugs oder DHL wegen verschlampens.

Wird mir mein Anwalt dann sagen.
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#37

Warum zur Polizei? Ich denke Dein Anwalt hat schon gesagt, dass das Risiko auf den Käufer übergegangen ist.

Mit dieser Rechtslage muss sich PayPal auch auseinandersetzen und demnach müsstest Du Dein Geld bekommen.

Wenn es dann so gekommen ist, wäre mir der Käufer pups-egal. Offensichtlich treibt er ja ein gewises Spielchen, wenn er mehrere iPhone gekauft hat und einen Dritten die Gebote hochschrauben lässt.
Ebay einschalten, die werden das prüfen und garantiert auch in Kontakt zu PayPal deswegen stehen.

Mit nem Anwalt hast du nur noch mehr Kosten, sofern die Rechtslage wirlich klar ist, abwarten.

Wie heisst der Käufer bei Ebay, die Bewertungen würd ich gern mal sehen.
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#38

Ich wäre nicht zum Anwalt gegangen, wozu auch?
Da der Käufer nun im Zugzwang ist (oder sich so fühlt), sollte es an ihm liegen einen Anwalt aufzusuchen. Sollte dann was kommen kann man immer noch Rechtsbeistand aufsuchen. Im Prinzip musst Du nur abwarten, und erst handeln wenn wirklich was passiert.
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#39

Darf ich fragen warum du keinen versicherten Versand genommen hast?
Zumal du ja nur "Kostenloser Versand" angegeben hast, da geh ich als
Käufer davon aus das du den Versand bezahlst.
Ich hatte mein iPhone vor ner Woche auch über ebay verkauft
und ich meine 6,90€ fürn versichertes Paket sind nicht die Welt.
Im Endeffekt ist es schon deine eigene Schuld das es jetzt zu
dem Stress kommt
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#40

Gegen DHL wird nicht ermittelt werden. Da muss ein konkreter Verdacht bestehen, dass vorsätzlich gehandelt wurde. Sonst käme die Staatsanwaltschaft nicht mehr hinterher.

Gegen den anderen Herren zu ermitteln setzt den Nachweis voraus, dass deine Sendung ihm zugegangen ist. Solange du nicht beweisen kannst, dass er das iPhone erhalten hat, kannst du strafrechtlich nichts unternehmen.

Sobald die Zahlung zurückgenommen wird, fordere den Käufer unverzüglich auf, innerhalb einer Frist von 14 Tagen zu zahlen. Sende dabei eine Abschrift der Belege mit. Sollte diese Frist erfolglos verstreichen, warte noch etwa eine Woche.
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