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Wenn du aber irgendwo hinziehst, wo du kein Netz hast, wirst nicht aus dem Vertrag herauskommen. Denn es ist ja ein Mobilfunk Vertrag und für zu Hause kannst ja einen Festnetzanschluss machen
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11.01.2008, 15:01
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.01.2008, 15:11 von
Gregsen.)
nö, das kann er ja eben nicht. Du kannst zwar die 100 freiminuten nutzen, aber z.b. die Datenflatrate funktioniert nach angaben von t-mobile nur mit dem iphone selbst. Eine nutzung in anderen geräten, z.B. Windowsmobile PDAs oder laptopdatenkarten ist nicht möglich. Und genau darin liegt der Grund für ne ausserordentliche Kündigung.
@Wuzel: Ich kenne einige Fälle, auch Gerichtsentscheidungen, wo eine Kündigung auf dieser Basis durchgegangen ist. Klar kannst du zu Hause auch übers fenstnetz telefonieren, aber da es mehr als genug Leute mittlerweile gibt, die nur noch ein Handy und keinen Festnetzanschluß mehr haben, und zusätzlich es auch ne schwere einbuße ist, wenn du an deinem wohnort, wo du dich einen großteil der zeit aufhälst, nicht erreichbar bist, ist hier eine kündigung durchaus möglich.
Zur unterstützung kann man hier auch wegfall der Geschäftsgrundlage nach §313 hinzuziehen.
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So einfach sind außerordentliche Kündigungen nicht durchzubekommen.
Sonst könnt man ja jeden Monat einen neuen Vertrag machen, ein Handy kassieren und dann wieder kündigen, weil bei einem zu Hause kein Netz ist.
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dazu muss ja bei dir zu Hause auch wirklich kein Netz sein. Vor allem wirst du dich vor gericht auch nicht wirklich darauf berufen können wenn dir schon vorher bekannt war dass es dort wo du wohnst kein netz gab. Vor allem wirst du die aktion aber auch nur 1x pro netzbetreiber bringen können weil du danach in den akten stehst und einfach keinen vertrag mehr kriegst.
@dkone: So einfach ist es natürlich auch wieder nicht. In der regel wird der Betreiber hierfür einen Nachweis des verlustes verlangen z.B. in Form einer Anzeige gegen Unbekannt bei der Polizei. Denn selbst wenn du das Telefon verloren hast und jemand es eingesteckt hat ohne es beim Fundbüro abzugeben stellt das eine Unterschlagung dar und wird strafrechtlich verfolgt.
Im prinzip verläuft das ganze dann genauso wie wenn du gegenüber deiner versicherung einen diebstahl geltend machen willst.
Ernsthaft leute, ihr müsst mir nicht glauben und ich hab auch nichts davon euch zu überzeugen, es war lediglich ein tip für den Topiceröffner, der auf ständiger rechtsprechung basiert.
@obachmann
Hallo,
und, wie ist das mit dem Ersatz jetzt ausgegangen? Hast Du ein neues iphone für Deinen T-Mobile-Vertrag bekommen?
Gruss
Klaus
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Das würde mich auch mal interessieren. Das ganze Möchtegern-Rechtsexperten-Geschwafel ist ja schon und gut aber wissen tut es keiner von euch genau!
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moin moin,
...obachmann
Letzter Besuch: 06.01.2008 22:06!!!
...nur so zur Info
cu fire113