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Fehlende CE-Kennzeichnung auf US-iPhone's und die rechtlichen Konsequenzen
#21

Bitte, vielleicht habe ich etwas übersehen. Hast du von denen überhaupt etwas schriftlich empfangen? Wer ist/wäre der Begünstigte der Zahlung gewesen, ich meine die Gebühr? Wie ist aufgeführt, Rechtanwalt etc?
Du kannst zu deinem Amtgericht gehen, meist zum Rechtspfleger, und vorsorglich eine Massnahme gegen Unterlassungsklage treffen. Wie es geht wird vor Ort erklärt.

Du kannst den Verfasser dieser Abmahnung auch daraufhinweisen, dass du dir eine Strafanzeige wegen einem versuchten Betrug, Amtsanmassung und ggf eine Beschwerde bei RAKammer vorbehälst.
mfg
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#22

Noch eine Frage.
Wie kann es sein, dass sie auf dein Schreiben von gestern bereits heute per Mail oder Post antworten?

Danach reicht eine Konformitätserklärung allein nicht aus, um den Vorschriften des Gesetzes zu genügen, vielmehr muss eine CE-Kennzeichnung auf dem Gerät oder, wenn dies nicht möglich ist, auf der Verkaufsverpackung, der Gebrauchsanweisung oder dem Garantieschein angebracht sein.

Gerade das steht im Apple Manual!
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#23

Richtig ist, dass auf dem Gerät ein CE Zeichen sein muss, wenn man es in Europa verkauft. Da gibt es keine zwei Meinungen. Das Zeichen kann auch ohne Probleme angebracht werden. Daher dürfte das Thema mit der Gebrauchsanleitung nicht ziehen. Es geht nur um das Logo, welches fehlt. Kann man einfach lösen, indem man einen CE Aufkleber auf der Rückseite anbringt - müsste reichen.

Ganz dringend empfehle ich, einen Anwalt einzuschalten und nicht selbst zu antworten und zwar unverzüglich. Meist werden Fehler gemacht und dann kann es sehr teuer werden. Egal was Dir hier empfohlen wird...ohne Anwalt geht hier nichts mehr.

Ich persönlich denke, dass es für Dich leider Geld kosten wird...

jvc
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#24

wie kommst du drauf jvc? In §4 II EMVG ist doch gerade geregelt, dass nicht zwingend ein CE zeichen drauf sein muss, solange eine dekumentation besteht, die die übereinstimmung mit den richtlinien nachweist.

Dagegen gibt es gerade einige konstellationen wo das eigenmächtige anbringen eines CE logos unter strafe steht.
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#25

Gregsen schrieb:wie kommst du drauf jvc? In §4 II EMVG ist doch gerade geregelt, dass nicht zwingend ein CE zeichen drauf sein muss, solange eine dekumentation besteht, die die übereinstimmung mit den richtlinien nachweist.

Dagegen gibt es gerade einige konstellationen wo das eigenmächtige anbringen eines CE logos unter strafe steht.

Rückfrage: Wie kommst Du darauf. in §4 steht dass Wort "muss". Da ist nichts anderes geregelt. Es geht immer um Dokumentation und Kennzeichnung.

Über den zweiten Teil kann ich nichts sagen - war ein Vorschlag von mir. Im Gesetz habe ich nichts gefunden, dass dies nicht erlaubt. Die Dokumentation, welche nötig ist, liegt ja vor, dann dürfte eine CE-Kennzeichnung erlaubt sein. So hat es zumindest ein Verkäufer nach Abmahnung Anfang November gemacht (CE-Kennzeichnung angebracht und CE Erklärung als Kopie beigefügt. Bin aber kein Anwalt...

jvc
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#26

mongostarr schrieb:handypaule hat "post" von einem anwalt bekommen, wo er aufgefordert wird, das verkaufen von US-iPhone's zu unterlassen und ihm mit drastischen strafen gedroht wird.

in diesem thread könnt ihr eure erfahrungen schildern!


Frage: wo stand eigentlich das iphone z. verkauf? bei ebay? ist hier ein einzelfall? hat noch jemand solche erfahrungen gemacht bzw. von ähnlichen fällen gehört?
Lassen sie uns nicht (kontrovers) spekulieren über gesetzbestimmungen, juristerei, etc. es bringt alles nichts, soweit nicht ein anwalt etwas fundiertes dazu sagt. Hat jemand in der näheren Umgebung (Familie, Freundenskreis, etc.) einen Anwalt, der eine unverbindliche, fachliche Meinung zum Besten geben kann?
Es ist tatsächlich so, dass dieser Themenkomplex ("Drohbrief", wenn's so stimmt), eine ganz neue Situation darstellt. Die alle interessieren soll, die ein US-iphone anbieten. Oder?
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#27

jvc schrieb:
Gregsen schrieb:wie kommst du drauf jvc? In §4 II EMVG ist doch gerade geregelt, dass nicht zwingend ein CE zeichen drauf sein muss, solange eine dekumentation besteht, die die übereinstimmung mit den richtlinien nachweist.

Dagegen gibt es gerade einige konstellationen wo das eigenmächtige anbringen eines CE logos unter strafe steht.

Rückfrage: Wie kommst Du darauf. in §4 steht dass Wort "muss". Da ist nichts anderes geregelt. Es geht immer um Dokumentation und Kennzeichnung.

Über den zweiten Teil kann ich nichts sagen - war ein Vorschlag von mir. Im Gesetz habe ich nichts gefunden, dass dies nicht erlaubt. Die Dokumentation, welche nötig ist, liegt ja vor, dann dürfte eine CE-Kennzeichnung erlaubt sein. So hat es zumindest ein Verkäufer nach Abmahnung Anfang November gemacht (CE-Kennzeichnung angebracht und CE Erklärung als Kopie beigefügt. Bin aber kein Anwalt...

jvc

Ich glaub wir reden leicht aneinander vorbei Zwinkern Ich sprach von §4 II.
In §4 I steht "muss". Dagegen steht in §4 II was für voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit auch ohne CE kennzeichnung das gerät verkauft & betrieben werden kann.

@handypaule: Einschreiben ist im prinzip auch kein muss, allerdings ein zeichen für seriösität, da ein guter anwalt zur besseren beweisführung in einem gerichtsverfahren immer ein einschreiben mit rückschein verschicken wird. Dass hier ein einfacher brief kam, spricht eher für nen serienabmahnen der auf gut glück hofft dass jemand zahlt und die auslagen für die "kunden" die sich weigern möglichst niedrig halten will.

Von welcher kanzlei kam denn das schreiben? Hast du die ma gegoogelt ob es eine seriöse sozietät ist? Wie gesagt, es sind sehr sehr viele punkte die hier eher für einen trickbetrüger sprechen.

Trotzdem ist ein besuch bei einem anwalt immer die beste wahl, gerade wenn es um solche summen geht! Wäre aber super wenn du uns aufm laufenden hälst, was dein anwalt dazu meint!

viel erfolg & gut glück!
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#28

handypaule schrieb:Ich gehe in dieser Woche noch zu einem Anwalt [..]
.
.
.
Das Schreiben welches heut per Post gekommen habe ist kein Einschreiben.

Ja, jetzt wäre sicherheitshalber "Anwaltstime"
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#29

Gregsen schrieb:Ich glaub wir reden leicht aneinander vorbei Zwinkern Ich sprach von §4 II.
In §4 I steht "muss". Dagegen steht in §4 II was für voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit auch ohne CE kennzeichnung das gerät verkauft & betrieben werden kann.

Ja, gebe Dir Recht, ich sprach von §4 I. Jedoch bin ich mir nicht sicher, ob §4 II überhaupt bei Handys greift. Der Unterschied liegt ja darin, ob §3 II Anwendung findet oder nicht. Wenn §3 II gilt, dann greift §4 I ansonsten II.

jvc
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#30

Hier noch ein paar Info's zum Thema "CE".

http://www.vis.bayern.de/technik/fachinf...eichen.htm

http://www.ce-zeichen.de/emv.htm

http://www.tecchannel.de/pc_mobile/grundlagen/402033/


Was mich nur wundert, viele in Deutschland ansässige Firmen verkaufen das US-Iphone mit deutschem Provider-Vertrag.Dann müßten das folgerichtig alles Verbrecher sein.
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#31

Leute... Apple hat doch längst ein schönes PDF mit einer Bestätigung
dass das ganze hier in der EU erlaubt ist...

das kann sich jeder ausdrucken und übers Bett hängen ;D

http://images.apple.com/euro/compliance/pdf/iPDoC.pdf
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#32

Das US-Iphone soll angeblich sehr wohl CE-zertifiziert sein.
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#33

Benz-Driver schrieb:Das US-Iphone soll angeblich sehr wohl CE-zertifiziert sein.

Das ist richtig. Jedoch fehlt die nötige CE-Kennzeichnung am Gerät selbst und es liegt keine Erklärung bei.

Dadurch ist eine Abmahnung rechtens. Hat es ja bereits Anfang November schon einmal gegeben und der Händler musste seinen Verkauf stoppen.

jvc
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#34

jvc schrieb:
Benz-Driver schrieb:Das US-Iphone soll angeblich sehr wohl CE-zertifiziert sein.

Das ist richtig. Jedoch fehlt die nötige CE-Kennzeichnung am Gerät selbst und es liegt keine Erklärung bei.

Dadurch ist eine Abmahnung rechtens. Hat es ja bereits Anfang November schon einmal gegeben und der Händler musste seinen Verkauf stoppen.

jvc

Hallo
Ich war heut bei einem Anwalt speziel für Wetbewerbsrecht.
Er sagte ich muss diese Untrlassungserklärung unterschreiben und den Verkauf stoppen.Der Kläger ist im Recht.Die Seiten welche im Netz sind bezüglich CE gelten für iPhone die offiziel dur D1 eingeführt werden.Für iPhone welche in den USA gekauft werden gelten USA Normen.Also Finger weg es drohen sehr hohe Strafen für Gewerbetreibende und Händler.
handypaule
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#35

Hab gerade mit großem Interesse die ganze Diskussion gelesen. Ist schon ziemlich schaurig. Tut mir leid, daß Dir das passiert ist, Paule. Hast Du letztendlich eigentlich die geforderten Gebühren gezahlt? Wie ist es weitergegangen?

Natürlich überleg ich mir auch, was das für mich bedeutet. Nach der Geschichte damals mit Phone&Phone hab ich hier gefragt und den Zettel, den hbloXX dort in Beitrag 7 netterweise angehängt hat bei meinen iPhones beigelegt. Und da ich von den USA aus versende, glaube ich bin ich sowieso im Trockenen. Aber Nachnahmesendungen sende ich oft über eine Zwischenstation in D, da weder US-Post noch DHL internationale Nachnahme anbieten. Hoffe, die können mir da nicht auch ans Bein pinkeln...
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#36

Dude schrieb:Hab gerade mit großem Interesse die ganze Diskussion gelesen. Ist schon ziemlich schaurig. Tut mir leid, daß Dir das passiert ist, Paule. Hast Du letztendlich eigentlich die geforderten Gebühren gezahlt? Wie ist es weitergegangen?

Natürlich überleg ich mir auch, was das für mich bedeutet. Nach der Geschichte damals mit Phone&Phone hab ich hier gefragt und den Zettel, den hbloXX dort in Beitrag 7 netterweise angehängt hat bei meinen iPhones beigelegt. Und da ich von den USA aus versende, glaube ich bin ich sowieso im Trockenen. Aber Nachnahmesendungen sende ich oft über eine Zwischenstation in D, da weder US-Post noch DHL internationale Nachnahme anbieten. Hoffe, die können mir da nicht auch ans Bein pinkeln...

Naja, kannste Dir eigentlich auch selbst beantworten bzw. handypaule hat es ja auch bestätigt.

Wenn Du ein technisches Gerät in Europa in Verkehr bringst, muss eine CE Konformitätsnachweis vorhanden sein. Wer muss dafür sorgen? Ganz einfach - steht im Gesetz:

"Verantwortlich dafür ... ist derjenige, der das Gerät in einem Mitgliedstaat ... in Verkehr bringt."

Dies bedeutet, wie handypaule bereits geschrieben hat, dass der vorhandene CE Konformitätsnachweis nur für die T-Mobile iPhones gilt. Jedoch nicht für Deine importierten iPhones. Damit verstößt Du gegen geltendes Recht.

Damit könnte T-Mobile Dich abmahnen (auch in den USA, wenn die es wollten) oder eine Strafantrag (oder wie das auch immer heißt) gegen Dich eröffnet werden. Spätestens, wenn Du mal nach DE kommst, könnte der auch einfach umgesetzt werden - Passkontrolle lässt grüßen...

Ferner besteht die Möglichkeit, dass T-Mobile oder wer auch immer, gegen Deine Zwischenstation in DE vorgeht. Offiziell schätze ich mal, hast Du dann in DE eine Niederlassung (musst Du dann nicht auch eventuell Steueren in DE abführen?!).

Aus meiner Sicht: Könnte ohne Probleme viel Ärger geben - besonders für Deinen Handlanger in DE...Sad

Gruß, jvc

PS: Gleiches gilt auch, wenn ich als Privatperson ein iPhone für persönliche Zwecke mitbringe. Hier wird auch ein entsprechender Nachweis benötigt. Deswegen ist es in Ordnung, wenn der Zoll ein iPhone an der Grenze "einkassiert". Jeder der z. B. privat eine Yacht mal in den USA gekauft hat, sollte das mit der CE Kennzeichnung bei Einfuhr kennen.
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#37

Heißt das jetzt, wenn ich nach D auf Besuch komme und meinen iPod oder Laptop mitbringe um sie auf der Reise zu benutzen kann der Zoll mir die Geräte wegen fehlendem CE-Zeichen wegnehmen??

Aber wie sie einen Strafantrag durchsetzen wollen ist mir nicht so ganz klar. Paßkontrolle, klar, aber dazu bräuchten sie schon meine genaue Identität, mehr als nur meinen Namen. Die Adresse steht nicht im Paß und ich alleine kenne in D schon zwei Andreas Müller...

Abgesehen davon, wer bringt eigentlich rechtlich das "technische Gerät in Europa in Verkehr"? Der Importeur oder Exporteur?

Die Nachnahmegeschichte werd ich mir aber auf jeden Fall nochmal überlegen. Wahrscheinlich biete ich einfach keine mehr an, es sei denn ich finde einen Versanddienst, der das von den USA aus direkt kann.

Andererseits, vielleicht laß ich das auch bald alles ganz bleiben. Ist für mich eh nur ein Nebenverdienst und dafür extrem zeitaufwendig. Wenn dann noch solche Risiken dazukommen ...
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#38

Dude schrieb:Heißt das jetzt, wenn ich nach D auf Besuch komme und meinen iPod oder Laptop mitbringe um sie auf der Reise zu benutzen kann der Zoll mir die Geräte wegen fehlendem CE-Zeichen wegnehmen??
Nein, denn Du bist ja nur kurzfristig in DE und gehst zurück nach US. Daher gilt dies nicht. Du "importierst" ja keine Ware.

Dude schrieb:Aber wie sie einen Strafantrag durchsetzen wollen ist mir nicht so ganz klar. Paßkontrolle, klar, aber dazu bräuchten sie schon meine genaue Identität, mehr als nur meinen Namen. Die Adresse steht nicht im Paß und ich alleine kenne in D schon zwei Andreas Müller...
Ich glaube nicht, dass es so kommen wird. Bei einer Abmahnsumme von ca. 2.000€ lohnt sich der Aufwand nicht... War nur ein Gedankenspiel von mir...

Dude schrieb:Abgesehen davon, wer bringt eigentlich rechtlich das "technische Gerät in Europa in Verkehr"? Der Importeur oder Exporteur?
Ist egal, hier geht es darum, wer es in den Verkehr bringt. Also zählt der letzte Händler vor dem Endkunden bzw. der erste Händler in DE. Kann also beides sein.

jvc
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#39

so viel inkompetenz auf einer seite.
was wird denn hier so ausführlich diskutiert.
es ist eindeutig in den richtlinien festgelegt - 2006/95/EG sowie 2004/108/EG.

Kein CE Zeichen - somit ist auch das Invekehrbringen eines Gerätes untersagt und kann durch das Ministerium verhindert werden und der Vertreiber sowie der Hersteller dafür in Verantwortung gezogen werden.
Oder man mache es ganz einfach und rufe mal beim TÜV oder Ministerium an.
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#40

Das Entscheidende ist hier das fehlende CE Zeichen auf den Geräten. Die Erklärung von Apple, dass die Geräte der CE Norm entsprechen, ist nach deutschem Recht völlig belanglos.
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