Dude schrieb:Hab gerade mit großem Interesse die ganze Diskussion gelesen. Ist schon ziemlich schaurig. Tut mir leid, daß Dir das passiert ist, Paule. Hast Du letztendlich eigentlich die geforderten Gebühren gezahlt? Wie ist es weitergegangen?
Natürlich überleg ich mir auch, was das für mich bedeutet. Nach der Geschichte damals mit Phone&Phone hab ich hier gefragt und den Zettel, den hbloXX dort in Beitrag 7 netterweise angehängt hat bei meinen iPhones beigelegt. Und da ich von den USA aus versende, glaube ich bin ich sowieso im Trockenen. Aber Nachnahmesendungen sende ich oft über eine Zwischenstation in D, da weder US-Post noch DHL internationale Nachnahme anbieten. Hoffe, die können mir da nicht auch ans Bein pinkeln...
Naja, kannste Dir eigentlich auch selbst beantworten bzw. handypaule hat es ja auch bestätigt.
Wenn Du ein technisches Gerät in Europa in Verkehr bringst, muss eine CE Konformitätsnachweis vorhanden sein. Wer muss dafür sorgen? Ganz einfach - steht im Gesetz:
"Verantwortlich dafür ... ist derjenige, der das Gerät in einem Mitgliedstaat ... in Verkehr bringt."
Dies bedeutet, wie handypaule bereits geschrieben hat, dass der vorhandene CE Konformitätsnachweis nur für die T-Mobile iPhones gilt. Jedoch nicht für Deine importierten iPhones. Damit verstößt Du gegen geltendes Recht.
Damit könnte T-Mobile Dich abmahnen (auch in den USA, wenn die es wollten) oder eine Strafantrag (oder wie das auch immer heißt) gegen Dich eröffnet werden. Spätestens, wenn Du mal nach DE kommst, könnte der auch einfach umgesetzt werden - Passkontrolle lässt grüßen...
Ferner besteht die Möglichkeit, dass T-Mobile oder wer auch immer, gegen Deine Zwischenstation in DE vorgeht. Offiziell schätze ich mal, hast Du dann in DE eine Niederlassung (musst Du dann nicht auch eventuell Steueren in DE abführen?!).
Aus meiner Sicht: Könnte ohne Probleme viel Ärger geben - besonders für Deinen Handlanger in DE...
Gruß, jvc
PS: Gleiches gilt auch, wenn ich als Privatperson ein iPhone für persönliche Zwecke mitbringe. Hier wird auch ein entsprechender Nachweis benötigt. Deswegen ist es in Ordnung, wenn der Zoll ein iPhone an der Grenze "einkassiert". Jeder der z. B. privat eine Yacht mal in den USA gekauft hat, sollte das mit der CE Kennzeichnung bei Einfuhr kennen.