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Anzeige wegen kauf einer Unlock-Simkarte(Furiou)
#81

Der zweite Fall von phillip scheint mir seh mysteriös zu sein.

Da kommt die Polizei wegen Computerbetrugs nach Hause. Und dann sagen sie ihm das es warscheinlich eingestellt wird.......

Na ja
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#82

Es wird in erster distanz immer ein schreiben geben...in 2. distanz bei nicht reagierung bekommt man ein bescheid von der staatsanwaltschaft und ganz zum schluss kommmt erst der besuch...also philip...brauchst uns hier nicht hinters licht führen Zwinkern
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#83

"distanz"??? du meinst wohl Instanz.... Wink

iPhone 14Pro 256 FW 16.5.1 / iPad Pro 2021 WIFI FW 16.5.1  MacBook Pro 16" M1Pro / OSX Monterey
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#84

Hmmm...jep, meinte ich...hehe Biggrin
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#85

also war es jetzt ein joke oder ernsthaft???

gruß
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#86

Hallo Leute,

nicht nur RedFuchs, auch ich habe heute eine

Vorladung von meiner Polizeiinspektion,

wegen dem Kauf einer Furiou-Simkarte zum Unlock von i-Phone-Handys über ......
erhalten.
Mein Termin ist am 17.12.09.
Ich habe 100% die Karte nie benutzt.
Werde mit einem Rechtsanwalt sprechen, wie ich weiter vorgehen soll.
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#87

Hier werden jetzt wohl noch viele Newbies kommen die eine Einladung von der Polizei haben.................................

Dem Threaderöffner nehme ich es ab, aber allen anderen nicht.
Stellt doch so wie der Threaderöffner mal Euren Brief hier rein.
Oder berichtet mal ein wenig. Sonst ist, und bleibt es unglaubwürdig.
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#88

Hallo,

war heute beim ReA. Er fordert Akteneinsicht. Wird ca 4-6 Wochen dauern bis er die Akte hat.
Die Kosten werden von der Rechtschutzvers. nicht übernommen. Es entstehen Kosten in Höhe von ca. 250,-- Euro (ohne Gerichtsverhandlung).
Ich habe auch die Fa. angeschrieben, von der ich die Karte hatte und das ist deren Antwort:
Hallo,
bitte keine Aussage machen. Kann Ihnen die Adresse von unserem Anwalt geben.
Sie haben die SIM nicht eingesetzt und sich daher auch ohnehin nicht Strafbar gemacht.
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#89

(12.12.2009, 09:12)elmanu schrieb:  
(11.12.2009, 22:34)philipp_ schrieb:  Bei mir hat auch eben die Polizei geklingelt, wurde auch aus dem gleichen Grunde angezeigt. Habe im September 2008 vier FuriouSIM bei service4handys bestellt.
Weiß nicht ob das jetzt dumm war, aber ich habe direkt eine Aussage gemacht. Der Polizist meinte aber, dass das Verfahren wahrscheinlich eingestellt wird.

Ich glaube wohl kaum das die polizei zu dir kam...es gab doch mit sicherheit ein schreiben!!!

Wieso sollte ich das erfinden? Ich war selbst geschockt, als die ohne Vorwarnung vor der Türe standen. Vor allem weil ich diesen Thread schon vor dem Erscheinen der Polizei gelesen hatte und alle bisher betroffenen einen Brief erhalten haben.
Warum ich keinen Brief erhalten habe kann ich mir nicht erklären, habe aber auch nicht nachgefragt. Meine Adresse hat sich in den letzten Jahren nicht geändert, wenn ein Brief abgeschickt worden wäre, hätte ich diesen auch bekommen müssen.
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#90

(23.11.2009, 15:54)sabine schrieb:  Man weiss nie wer da alles mitliest.

Wenn Du wüsstest wie Recht Du hast Nod_yes

Ich bin Anwalt und hab grad eine staatsanwaltliche Ermittlungsakte mit Beiträgen aus diesem Forum hier in den Händen... :thumbdown:

Das ist die absolute Frechheit, Evil1 da wird einfach ohne Kenntnis von einem geschädigten Mobilfunkanbieter, und ohne Kenntnis ob überhaupt die vorgeworfene Straftat (angeblich Computerbetrug weil der Simlock eines Handys auf der Hardwareebene umgangen wird) begangen , also das "Hilfsmittel" benutzt wurde...Pinch

Und parallel dazu wird natürlich auch gegen den Verkäufer ermittelt.
Aber offenbar weiß man noch nicht so genau, was man dem nun vielleicht vorwerfen könnte.
Denn sein Internetshop ist bis heute noch unverändert online (übrigens ganz offiziell mit deutscher Adresse, deutscher Umsatzssteuer-Nr. und deutschem Handelsregistereintrag) und verkauft nach wie vor unter anderem völlig unbehelligt auch das "Hilfsmittel" was mein Mandant bei ihm gekauft hat, und wegen dessen "eventueller, äh möglicherweise gemachter, oder unter Umständen noch eventuell in Zukunft beweisbarer Wacko Verwendung nun das LKA gegen Ihn ermittelt...

Also in meinen Augen ist das eine unerhörte und unverschämte Verschwendung von Steuergeldern...

Ach ja, lieber Mitleser vom LKA, falls Sie sich jetzt irgend wie angegriffen fühlen, dies ist ein freies Land mit (noch) Meinungsfreiheitsgarantie im Grundgesetz.
Und wenn Sie diese Angelegenheit mit mir ausdiskutieren möchten, schicken Sie mir am besten eine private Nachricht, dass wir direkt in Kontakt treten können.Cool
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#91

(12.12.2009, 19:49)sabine schrieb:  Hier werden jetzt wohl noch viele Newbies kommen die eine Einladung von der Polizei haben.................................

Dem Threaderöffner nehme ich es ab, aber allen anderen nicht.
Stellt doch so wie der Threaderöffner mal Euren Brief hier rein.
Oder berichtet mal ein wenig. Sonst ist, und bleibt es unglaubwürdig.

Jau, hier einer der Newbies, der (wie oben schon geschrieben) bereits eine Ermittlungsakte einsehen konnte...

Kann hier natürlich keine details wiedergeben, aber meine Wertung der ganzen Angelegenheit, soweit Sie hier sowieso schon von Betroffenen dargestellt wurde...

1. ist das alles leider kein Joke :sad:

2. habe ich den Eindruck, dass es hier gar nicht um die kleinen Leute geht, sondern eher darum, ohne jede Rechtsgrundlage (wahrscheinlich auf Betreiben von Lobbyisten) Druck auszuüben und Angst zu verbreiten, sowie den Händler und seine Kunden ohne jede Handhabe und Rechtsgrundlage einfach nur durch faktische Ermittlungsverfahren einzuschüchtern und zu kriminalisieren :thumbdown:

3. wird hier nach meiner Einschätzung (gaaaaaaanz vorsichtig ausgedrückt) hart am Rand der Legalität ermittelt, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Personendaten der Kunden offenbar aus den bei der Ermittlungen gegen den Händler gewonnenen Erkenntnissen stammen, die die Ermittlungsbehörde aus dessen eingesehenen Kundendaten gezogen hat... Soviel zum DatenschutzEvil1

4. ist es durchaus möglich, dass die Polizei ohne Vorwarnung / Anhörung vor der Tür steht, weil es immer wieder "naive" rechtschaffene Bürger gibt, die sich gar nicht vorstellen können, dass auch der Staat und seine Behörden nicht immer genau wissen (wollen?) was Ihnen gerade erlaubt ist und was nicht. Und wenn dann unbefangen Auskunft gegeben wird und dahergeplappert wird, was man so denkt und weiß, kann das vielleicht ja bei den Ermittlungen hilfreich sein Huh
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#92

und was kam jetzt raus???
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#93

(09.01.2010, 20:44)Mario-NBG schrieb:  und was kam jetzt raus???

NixRofl

Ich habe am 19.12.2009 der StA einen "netten" Brief geschrieben, [Bild: pruefung.gif]
als Stellungnahme zu den Vorwürfen, in dem ich sinngemäß dargelegt habe, dass:

1. es keinen Rechtsverstoß seitens meines Mandanten gibt, den man ihm vorwerfen könnte, weil der Erwerb dieser Furiou-Karte nicht rechtswidrig ist,

2. selbst die Rechtswidrigkeit der Benutzung dieser Furiou-Karte durchaus streitig ist, (besonders in vorliegendem Fall... siehe unten zu. 5.)

3. kein Schaden bei irgendjemandem erkennbar ist,

4. keine Anzeige eines eventuell geschädigten (z.B. Mobilfunkbetreiber) vorliegt,

5. hier die Karte erworben wurde, weil mein Mandant ursprünglich vorgehabt hat, diese in einem gebraucht erworbenen Handy zu verwenden, nachdem sein Haupthandy runtergefallen und kaputtgegangen war, und er beim Kauf des Gebrauchthandys nicht darauf hingewiesen wurde dass dieses Net-Locked ist.
Da die Prepaidkarte, die er vorher in diesem Gebrauchthandy verwendet hatte, nun aber zufällig aus diesem Netz stammte, hatte er dies anfänglich auch nicht bemerkt.
Aus Geldmangel für ein neues Haupthandy, wollte er also vorübergehend sein Zweithandy verwenden, wofür er nun das Net-Lock beseitigen musste.
Es gibt vorliegend also gar keinen Vertragspartner, gegen dessen Vertragsbedingungen mein Mandant hätte verstoßen können ... Nod_no

Ja, und seit dem hab nichts mehr gehört oder gesehen.
Bin selber gespannt was nun noch kommt... [Bild: glaskugel4.gif]

Hab auf jeden Fall die Einstellung des Ermittlungsverfahrens und gleich noch die Kostenübernahme für meine Beauftragung zu Lasten der Staatskasse beantragt und für den Fall der Ablehnung der Übernahme meiner Kosten einen Antrag gem. § 9 StrEG (Strafverfolgungsentschädigungsgesetz) angekündigt. Cool
(09.01.2010, 20:44)Mario-NBG schrieb:  und was kam jetzt raus???

NixRofl

Ich habe am 19.12.2009 der StA einen "netten" Brief geschrieben, [Bild: pruefung.gif]
als Stellungnahme zu den Vorwürfen, in dem ich sinngemäß dargelegt habe, dass:

1. es keinen Rechtsverstoß seitens meines Mandanten gibt, den man ihm vorwerfen könnte, weil der Erwerb dieser Furiou-Karte nicht rechtswidrig ist,

2. selbst die Rechtswidrigkeit der Benutzung dieser Furiou-Karte durchaus streitig ist, (besonders in vorliegendem Fall... siehe unten zu. 5.)

3. kein Schaden bei irgendjemandem erkennbar ist,

4. keine Anzeige eines eventuell geschädigten (z.B. Mobilfunkbetreiber) vorliegt,

5. hier die Karte erworben wurde, weil mein Mandant ursprünglich vorgehabt hat, diese in einem gebraucht erworbenen Handy zu verwenden, nachdem sein Haupthandy runtergefallen und kaputtgegangen war, und er beim Kauf des Gebrauchthandys nicht darauf hingewiesen wurde dass dieses Net-Locked ist.
Da die Prepaidkarte, die er vorher in diesem Gebrauchthandy verwendet hatte, nun aber zufällig aus diesem Netz stammte, hatte er dies anfänglich auch nicht bemerkt.
Aus Geldmangel für ein neues Haupthandy, wollte er also vorübergehend sein Zweithandy verwenden, wofür er nun das Net-Lock beseitigen musste.
Es gibt vorliegend also gar keinen Vertragspartner, gegen dessen Vertragsbedingungen mein Mandant hätte verstoßen können ... Nod_no

Ach ja und außerdem hatt mein Mandant die Karte ja auch noch nicht einmal benutzt, was, selbst wenn er es getan hätte, seitens Polizei und Staatsanwalt nicht einmal versucht wurde zu unterstellen, geschweige denn hierfür Beweise zu suchen.

Ja, und seit dem hab nichts mehr gehört oder gesehen.
Bin selber gespannt was nun noch kommt... [Bild: glaskugel4.gif]

Hab auf jeden Fall die Einstellung des Ermittlungsverfahrens und gleich noch die Kostenübernahme für meine Beauftragung zu Lasten der Staatskasse beantragt und für den Fall der Ablehnung der Übernahme meiner Kosten einen Antrag gem. § 9 StrEG (Strafverfolgungsentschädigungsgesetz) angekündigt. Cool
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#94

@KOZE deine PN ist ausgestellt!
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#95

tja, man sollte doch lieber warten, bevor man sowas macht.
Ich selber hatte zu 2G Zeiten alle Unlock Karten gehabt und auch im Gebrauch.
Darüber auch noch öffentlich geschrieben und ich habe NIE was bekommen.

Nun kann man sich selber denken, ob es viele Trittfahrer gibt oder nicht. Zwinkern

LG
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#96

@thekinghimself dein postfach ist voll!
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#97

Diese Karten ändern oder manipulieren die IMEI- oder IMSI- Nummer der SIM Karte und des Telefons und deshalb könnte mir Vorstellen das aufgrund dieser Identitätsverschleierung ein Verstoß gegen das Telekommunikationsgesetz vorliegt (Verschleierung der Identität ist hier definitiv verboten, ist nur die Frage ob diese Karten den Tatbestand erfüllen).
Und da spielt es keine Rolle ob das Vorsätzlich oder wissentlich passiert, strafbar wäre es dann so oder so.

@elmanu @Iphone-Jeff
Jailbreak eines iPhone ist weder illegal noch halb legal, sondern legal!
Bei allem anderen was du Besitzt darfst du auch in die Elektronik oder die Software eingreifen, solange die Manipulation nur dein Gerät betrifft, und du keine Gesetze brichst (zB Änderung der KFZ Elektronik, muss man halt die StVZO beachten...)
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#98

Allerdings ist zu beachten, das man NICHT in die BS Software des Iphones eingreifen darf. Der Code ist durch Apple patentrechtlich geschützt. Jeder direkte Eingriff in diese, wird durch die AGB´s untersagt und Apple könnte Schadensersatz gegenüber dem Iphone Besitzer geltend machen.
Allerdings stellt sich hier die Frage,
A) Warum Apple einen eigenen Kunden belangen sollte, schließlich hat er das Gerät legal erworben?
B) Wie Apple an die Information gelangen sollte ob und wie in das BS eingegriffen wurde?

Zu den FuriousSims u.ä. :
Selbst wenn diese Unlock Sims sich mit einer anderen IMEI im Netz anmelden, wo ist da der Nachteil des Providers??
Der Kunde bucht sich in das Providernetz ein, telefoniert/smst, bezahlt aber auch den dafür aufgerufenen Preis!!
Das ist ja nun keine Erschleichung von Leistungen!!
Das ist ein Punkt den ich bei der ganzen Sache einfach nicht verstehen kann.

iPhone 13 mini
iPad Mini 5
MBP M2 Pro
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#99

(18.01.2010, 15:35)xxxxunknown schrieb:  Allerdings ist zu beachten, das man NICHT in die BS Software des Iphones eingreifen darf. Der Code ist durch Apple patentrechtlich geschützt. Jeder direkte Eingriff in diese, wird durch die AGB´s untersagt und Apple könnte Schadensersatz gegenüber dem Iphone Besitzer geltend machen.

Gruebel hmm, aber wenn es gar keinen Vertrag mit Apple oder einem entsprechenden Vertragshändler mit entsprechenden Vertragsbedingungen gibt, weil z.B. gebraucht gekauft, kann es auch keine AGB geben, gegen die ich verstoße Nod_no
Und das mit dem patentrechtlich geschützten Code richtet sich doch nicht gegen mich als privaten Benutzer eines Gerätes, welches ich mein Eigentum nenne und in welchem eine bestimmte Software die patentrechtlich geschützt ist, läuft. Das Patentrecht soll verhindern dass Dritte die patentrechtlich geschützten Idee so benutzt, dass man denken könnte es wäre seine Idee und den aus der Idee möglichen wirtschaftlichen Gewinn für den Ideeninhaber sichern...
Ich darf also den Code nicht einfach (geringfügig verändern oder gar einfach so lassen) und dann als meine Idee weiterverkaufen...
Was ich ansonsten mit meinem Eigentum mache, ist schlicht meine Sache, selbst wenn ich einen Virus schreibe um den Code (für mich) zu zerstören Wacko

Und vorliegend geht der Vorwurf ja eigentlich um angeblichen Betrug in der besonderen Form des Computerbetruges. §263a StGB
Also absichtlich das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs durch unrichtige Gestaltung des Programms, durch Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten, durch unbefugte Verwendung von Daten oder sonst durch unbefugte Einwirkung auf den Ablauf zu beeinflussen, um einen rechtswidrigen Vermögensvorteil bei sich oder einem Dritten zu erlangen, wodurch einem anderen ein Schaden entsteht. Also nix mit Patentrecht, darum gehts hier nicht.

(18.01.2010, 15:35)xxxxunknown schrieb:  Allerdings stellt sich hier die Frage,
A) Warum Apple einen eigenen Kunden belangen sollte, schließlich hat er das Gerät legal erworben?
B) Wie Apple an die Information gelangen sollte ob und wie in das BS eingegriffen wurde?

Zu den FuriousSims u.ä. :
Selbst wenn diese Unlock Sims sich mit einer anderen IMEI im Netz anmelden, wo ist da der Nachteil des Providers??
Der Kunde bucht sich in das Providernetz ein, telefoniert/smst, bezahlt aber auch den dafür aufgerufenen Preis!!
Das ist ja nun keine Erschleichung von Leistungen!!
Das ist ein Punkt den ich bei der ganzen Sache einfach nicht verstehen kann.

Nod_yes Und könntest Du das mal die Ermittlungsbehörden fragen,
die hier mit Ihren Kanonen blind auf Spatzen schießen :thumbdown:
obwohl klar erkennbar ist, dass höchstwahrscheinlich gar kein Geschädigter da istEvil1
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Die vermeidlichen Gründe wurden hier bereits erläutert:

http://www.iphone-notes.de/2008/10/24/ip...m-devices/
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