(09.01.2010, 20:44)Mario-NBG schrieb: und was kam jetzt raus???
Nix
Ich habe am 19.12.2009 der StA einen "netten" Brief geschrieben,
als Stellungnahme zu den Vorwürfen, in dem ich sinngemäß dargelegt habe, dass:
1. es keinen Rechtsverstoß seitens meines Mandanten gibt, den man ihm vorwerfen könnte, weil der Erwerb dieser Furiou-Karte nicht rechtswidrig ist,
2. selbst die Rechtswidrigkeit der Benutzung dieser Furiou-Karte durchaus streitig ist, (besonders in vorliegendem Fall... siehe unten zu. 5.)
3. kein Schaden bei irgendjemandem erkennbar ist,
4. keine Anzeige eines eventuell geschädigten (z.B. Mobilfunkbetreiber) vorliegt,
5. hier die Karte erworben wurde, weil mein Mandant ursprünglich vorgehabt hat, diese in einem gebraucht erworbenen Handy zu verwenden, nachdem sein Haupthandy runtergefallen und kaputtgegangen war, und er beim Kauf des Gebrauchthandys nicht darauf hingewiesen wurde dass dieses Net-Locked ist.
Da die Prepaidkarte, die er vorher in diesem Gebrauchthandy verwendet hatte, nun aber zufällig aus diesem Netz stammte, hatte er dies anfänglich auch nicht bemerkt.
Aus Geldmangel für ein neues Haupthandy, wollte er also vorübergehend sein Zweithandy verwenden, wofür er nun das Net-Lock beseitigen musste.
Es gibt vorliegend also gar keinen Vertragspartner, gegen dessen Vertragsbedingungen mein Mandant hätte verstoßen können ...
Ja, und seit dem hab nichts mehr gehört oder gesehen.
Bin selber gespannt was nun noch kommt...
Hab auf jeden Fall die Einstellung des Ermittlungsverfahrens und gleich noch die Kostenübernahme für meine Beauftragung zu Lasten der Staatskasse beantragt und für den Fall der Ablehnung der Übernahme meiner Kosten einen Antrag gem. § 9 StrEG (Strafverfolgungsentschädigungsgesetz) angekündigt.
(09.01.2010, 20:44)Mario-NBG schrieb: und was kam jetzt raus???
Nix
Ich habe am 19.12.2009 der StA einen "netten" Brief geschrieben,
als Stellungnahme zu den Vorwürfen, in dem ich sinngemäß dargelegt habe, dass:
1. es keinen Rechtsverstoß seitens meines Mandanten gibt, den man ihm vorwerfen könnte, weil der Erwerb dieser Furiou-Karte nicht rechtswidrig ist,
2. selbst die Rechtswidrigkeit der Benutzung dieser Furiou-Karte durchaus streitig ist, (besonders in vorliegendem Fall... siehe unten zu. 5.)
3. kein Schaden bei irgendjemandem erkennbar ist,
4. keine Anzeige eines eventuell geschädigten (z.B. Mobilfunkbetreiber) vorliegt,
5. hier die Karte erworben wurde, weil mein Mandant ursprünglich vorgehabt hat, diese in einem gebraucht erworbenen Handy zu verwenden, nachdem sein Haupthandy runtergefallen und kaputtgegangen war, und er beim Kauf des Gebrauchthandys nicht darauf hingewiesen wurde dass dieses Net-Locked ist.
Da die Prepaidkarte, die er vorher in diesem Gebrauchthandy verwendet hatte, nun aber zufällig aus diesem Netz stammte, hatte er dies anfänglich auch nicht bemerkt.
Aus Geldmangel für ein neues Haupthandy, wollte er also vorübergehend sein Zweithandy verwenden, wofür er nun das Net-Lock beseitigen musste.
Es gibt vorliegend also gar keinen Vertragspartner, gegen dessen Vertragsbedingungen mein Mandant hätte verstoßen können ...
Ach ja und außerdem hatt mein Mandant die Karte ja auch noch nicht einmal benutzt, was, selbst wenn er es getan hätte, seitens Polizei und Staatsanwalt nicht einmal versucht wurde zu unterstellen, geschweige denn hierfür Beweise zu suchen.
Ja, und seit dem hab nichts mehr gehört oder gesehen.
Bin selber gespannt was nun noch kommt...
Hab auf jeden Fall die Einstellung des Ermittlungsverfahrens und gleich noch die Kostenübernahme für meine Beauftragung zu Lasten der Staatskasse beantragt und für den Fall der Ablehnung der Übernahme meiner Kosten einen Antrag gem. § 9 StrEG (Strafverfolgungsentschädigungsgesetz) angekündigt.