23.11.2009, 18:08
hi,
mir ist grad mal was durch den kopf gegangen.
habe mein iphone 3gs von einem handyaufkäufer gekauft.
dieser hat es von einer person, die das gerät mit vertrag für einen euro gekauft hat.
ich habe das originalverpackte handy und eine kopie des vertrags bekommen.
den ursprünglichen käufer kenne ich also gar nicht.
da ich das ganze neben der ebay auktion per sofortkauf gekauft habe, habe ich vom handyaufkäufer auch keine quittung oder sonstwas.
nun habe ja ich die garantieansprüche gegen t-mobile.
wie läuft das im falle des falles ab?
der der das handy hat, hat auch die rechte (vorausgesetzt, der vertragsinhaber hat nichts dagegen)?
oder könnte mir gesagt werden "der vertrag läuft ja nicht auf sie, da muss der inhaber kommen".
dann hätte ich ja schlechte karten, weil ich im grunde ja nichts in der hand habe.
und wie ist das, gibts einen vorabaustausch nur bei diesem protection plan?
mir ist grad mal was durch den kopf gegangen.
habe mein iphone 3gs von einem handyaufkäufer gekauft.
dieser hat es von einer person, die das gerät mit vertrag für einen euro gekauft hat.
ich habe das originalverpackte handy und eine kopie des vertrags bekommen.
den ursprünglichen käufer kenne ich also gar nicht.
da ich das ganze neben der ebay auktion per sofortkauf gekauft habe, habe ich vom handyaufkäufer auch keine quittung oder sonstwas.
nun habe ja ich die garantieansprüche gegen t-mobile.
wie läuft das im falle des falles ab?
der der das handy hat, hat auch die rechte (vorausgesetzt, der vertragsinhaber hat nichts dagegen)?
oder könnte mir gesagt werden "der vertrag läuft ja nicht auf sie, da muss der inhaber kommen".
dann hätte ich ja schlechte karten, weil ich im grunde ja nichts in der hand habe.
und wie ist das, gibts einen vorabaustausch nur bei diesem protection plan?