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Brauche Hilfe ebay Rechtslage
#1

Habe bei ebay was gekauft für 65,95 bei einem Händler. Ware ist gekommen gefällt mir nicht und will von meinem Rückgaberecht gebrauch machen soweit alles kein Problem. Wer muss für die Rücksende Kosten aufkommen? Ich oder der Verkäufer? Der Verkäufer will sogar das Geld für seine Versandkosten von mir hat er recht?
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#2

Ab 40 Euro zahlt der Verkäufer die Versandkosten. Unter 40 müsste Du dann für die Versandkosten aufkommen, wenn Du den Artikel zurücksenden willst.


BGB § 357 Rechtsfolgen des Widerrufs und der Rückgabe
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#3

Das steht meistens in der Widerrufserklärung.
Im Normalfall kommt der Händler dafür auf, wenn die Ware 40€ oder mehr gekostet hat.

Durch das Widerrufsrecht sollten dir keine Kosten entstehen auch keine Versandkosten!
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#4

also ich kriege das ganze geld + Rücksende kosten von ihm wieder oder? Er will mir die ganze zeit was anderes weiß machen.
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#5

Richtig!

Aber denke mal der gutmütige Bürger wird meistens einfach ausgenutzt.
Ist ja auch verständlich:
Lieber die 7€ Versand Bezahlen als nachher nicht umtauschen zu können und sein Bedürfniss nicht gestillt zu haben.
Man Versucht eher den Konflikt mit dem Händler zu meiden.
Klar der Aufwand, obwohl man ja die Rechte auf seiner Seite hat, lohnt sich einfach nicht bei noch "relativ" kleinen Beträgen. Da hat man mehr Stress als alles andere. Und genau aus diesem Grund bezahlt fast jeder die Porto gebühren ect. wenn der Händler es fordert. Gibt immer nur wenige die soetwas hinterfragen so wie du Zwinkern...

l.g.
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#6

Die Versandkosten für den Hinversand natürlich nicht. Das sind Ausgaben vom Verkäufer. Du bekommst den Kaufpreis und die Rückversandkosten zurück. War der Hinversand kostenfrei hat der Händler pech und bleibt auf diesen Kosten sitzen. Kann diese also nicht nchträglich vom Kaufpreis abziehen!
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#7

Jup er müsste zahlen, aber wie "DerNeue123" schon sagte, lieber verzichte ich auf die Versandkosten bevor ich von dem typen nichts mehr bekomme (außer ich hab mit paypal bezahlt)

Am besten liest du dir das hier mal durch: http://de.wikipedia.org/wiki/Widerrufsrecht

Zitat:Rechtsfolgen des Widerrufs [Bearbeiten]

Die Rechtsfolgen des Widerrufs ergeben sich aus § 357 BGB: Wenn der Verbraucher sein Widerrufsrecht wirksam ausübt, ist er nicht mehr an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung gebunden, so dass kein wirksamer Vertrag geschlossen ist. Erhaltene Waren muss der Verbraucher zurücksenden, wenn sie sich für den Paketversand eignen. Andernfalls muss der Unternehmer, wenn er seinen Rückgabeanspruch durchsetzen will, die Ware abholen. Bei der Rücksendung trägt der Unternehmer die Kosten und die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Beschädigung beim Transport. Für die Rückabwicklung verweist das Gesetz auf die Vorschriften über den Rücktritt.
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#8

-----------------------------------------------sorry ausversehen auf Quote von meinen Beitrag geklickt anstatt auf Bearbeiten Smiley-------------------
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#9

Ist es ein offizieller oder privater Händler? Und gefällt dir die Ware einfach geschmacklich nicht oder hat sie einen defekt? Wenn es "nur" am Versand liegt, dann bezahle diesen einfach. Denn du kannst froh sein, dass er die Ware überhaupt zurück nimmt.
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#10

privater händler ? :-) er hat doch geschrieben, das ihm die ware nicht gefällt. es ist in deutschland nicht klar geregelt, ob die hinsendekosten übernommen werden müssen oder nicht. in der regel müssen die aber bezahlt werden. das heisst, kaufpreis + rücksendekosten müssen vom händler rück erstattet werden.
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#11

hast du den weg über das ebay meldesystem gemacht oder ohne?
der verkäufer kann dir nur eine positive geben, du ihm aber eine negative. alleine das sollte ein grund für den verkäufer sein den kunden glücklich zu machen.

:-)
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